bei einer fahrt greift der beifahrer dem fahrer ins lenkrad. in welchen fällen springt seine haftpflicht ein?
bei absichtlichem eingreifen, oder durch ungewolltes eingreifen?
keine verletzte nur sachschaden.
danke
Hallo,
seine Haftplficht wird wohl nicht einspringen. Stichwort Benzinklausel…
Der Halter des Fahrzeugs haftet aus der Gefährungshaftung heraus, ist also in jedem Fall zum Schadenersatz verpflichtet, egal wen die Schuld eigentlich trifft.
Grüße
Lars
Hallo,
damit keine Missverständnisse aufkommen:
seine Haftplficht wird wohl nicht einspringen. Stichwort
Benzinklausel…
dennoch kann durchaus eine Haftung durch den Verursacher gegeben sein,
Der Halter des Fahrzeugs haftet aus der Gefährungshaftung
heraus, ist also in jedem Fall zum Schadenersatz verpflichtet,
egal wen die Schuld eigentlich trifft.
…
…sofern ein Dritter geschädigt wurde. Wurde durch das Eingreifen des Beifahrers „nur“ das Fzg. des Halters beschädigt, greift dessen Gefährdungshaftung natürlich nicht.
In beiden Fällen gilt aber: die (Verschuldens-)haftung richtet sich aufgrund der Schilderung wahrscheinlich gegen den Verursacher (Achtung: andere Szenarien sind durchaus denkbar.)
Viele Grüße
Loroth