Beifahrer verursacht Schaden an einem anderen PKW

Hallo,
ein Beifahrer hat beim Aussteigen einen Schaden an einem parkenden Fahrzeug verursacht, in dem er die Tür des Autos gegen die des Anderen gestoßen hat.

Frage: Muss der Schaden nun über die Versicherung des Fahrzeughalters laufen oder greift dort die Haftpflicht des Schadenverursachers?

Hallo,

Frage: Muss der Schaden nun über die Versicherung des
Fahrzeughalters laufen oder greift dort die Haftpflicht des
Schadenverursachers?

Nein, die Einschaltung der Kfz-Haftpflicht ist nicht zwingend erforderlich, solange es sich bei dem Beifahrer nicht um den Halter oder Eigentümer des Kfz handelt. Ansonsten kann der Schaden auch über die Privat-Haftpflicht abgewickelt werden.

Viele Grüße
Loroth

Hallo,

ich sehe da die KR-Haftpflicht, da der Schaden beim Betreib/Gebrauch des Fahrzeugs entstanden ist.

Grüße, M

Hallo,

bei manchen Privathaftpflichttarifen gibt es folgende Ergänzung:

J Für welche Schäden besteht bei dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen Versicherungsschutz und bei welchen nicht?

  1. Kein Versicherungsschutz besteht generell wegen Schäden, die die nach C oder D versicherten Personen in Ihrer Eigenschaft als Eigentü mer, Halter oder Führer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstapler), Kraftfahrzeuganhängers oder selbstfahrender Ar beitsmaschinen verursachen.
    2. Versicherungsschutz besteht jedoch abweichend von J 1. für Schä den, die Dritten entstehen durch: 2.1 Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen;
    2.2 einen Mitfahrer beim Öffnen der Kraftfahrzeugtür, ausgeschlossen bleiben Personen- und Vermögensschäden;

Hier würde sogar die Privathaftpflichtversicherung des Fahrers greifen.

Gruß Merger

Guten Tag,

meiner Meinung nach ist hier die Kfz- Versicherung des Autos zuständig. Wie bereits beschrieben. Kfz war „versicherungstechnisch“ in Gebrauch.

viele Grüße

Hallo,

selbstverständlich kann auch die Kfz-Haftpflicht zur Regulierung heran gezogen werden.

Die Frage war aber, ob die Abwicklung hierüber erfolgen MUSS. Und dem ist unter den von mir genannten Voraussetzungen nicht so.

Viele Grüße
Loroth