Hallo,
ein Beifahrer hat beim Aussteigen einen Schaden an einem parkenden Fahrzeug verursacht, in dem er die Tür des Autos gegen die des Anderen gestoßen hat.
Frage: Muss der Schaden nun über die Versicherung des Fahrzeughalters laufen oder greift dort die Haftpflicht des Schadenverursachers?