Hallo,
ein Beifahrer hat beim Aussteigen einen Schaden an einem parkenden Fahrzeug verursacht, in dem er die Tür des Autos gegen die des Anderen gestoßen hat.
Frage: Muss der Schaden nun über die Versicherung des Fahrzeughalters laufen oder greift dort die Haftpflicht des Schadenverursachers?
Frage: Muss der Schaden nun über die Versicherung des
Fahrzeughalters laufen oder greift dort die Haftpflicht des
Schadenverursachers?
Nein, die Einschaltung der Kfz-Haftpflicht ist nicht zwingend erforderlich, solange es sich bei dem Beifahrer nicht um den Halter oder Eigentümer des Kfz handelt. Ansonsten kann der Schaden auch über die Privat-Haftpflicht abgewickelt werden.
bei manchen Privathaftpflichttarifen gibt es folgende Ergänzung:
J Für welche Schäden besteht bei dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen Versicherungsschutz und bei welchen nicht?
Kein Versicherungsschutz besteht generell wegen Schäden, die die nach C oder D versicherten Personen in Ihrer Eigenschaft als Eigentü mer, Halter oder Führer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (auch Gabelstapler), Kraftfahrzeuganhängers oder selbstfahrender Ar beitsmaschinen verursachen.
2. Versicherungsschutz besteht jedoch abweichend von J 1. für Schä den, die Dritten entstehen durch: 2.1 Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen;
2.2 einen Mitfahrer beim Öffnen der Kraftfahrzeugtür, ausgeschlossen bleiben Personen- und Vermögensschäden;
Hier würde sogar die Privathaftpflichtversicherung des Fahrers greifen.