Beihilfe

Liebe/-r Experte/-in,
mein Vater war Lehrer im Ruhstadn und ist seit 2 Wochen verstoren, ich habe dann an das Landesamt Baden Würtemberg den Antrag auf Sterbegeld gestellt, dieser ist abgelehnt, da seit dem 1.1.2011 keine Sterbegelder für die Kinder des Hinterbliebenen zustehen.
Was passiert mit den Aufwendungen wie Sarg, Überführung, Grab etc… ?
Das sind über 7000 Euro, kann da keine Beihilfe gewährt werden ?

Über eine kurze Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

Viele Grüße

Lococasi

Hallo,
es ist in der Tat richtig, dass beihilfeseits keine Sterbegelder mehr gezahlt werden. Die Auskunft der Beihilfestelle ist leider richtig. Ob nach dem Beamtenversorgunggesetz in diesem Fall die drei Monatsgehälter als Sterbegeld -bekommt in der Regel die Witwe bzw der Wiwer - müssten Sie prüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
HH