Hallo, ich bin in der PKV mit 50% Beihilfe. Mein Einkommen liegt unter der Bemessungsgrundlage, ist aber etwas höher als beim Ehemann. Mein Mann ist in der GKV. Wir werden dieses Jahr einen Säugling adoptieren. Ich werde wohl die ersten 10 Monate Elternzeit nehmen und mein Mann dann 12-24 Monate. Ist es möglich, dass unser Kind bei meinem Mann gesetzlich versichert wird und ist er während der Elternzeit beitragsfrei? Vielen Dank im Voraus
Hallo,
beitragsfreie Familienversicherung in der GKV des Ehemannes ist dann möglich, wenn das Jahreseinkommen des PKV-versicherten Elternteils unter der Jahresarbeitsentgeldgrenze (z,Zt. 50.850) liegt. Entscheidung obliegt der GKV des Mannes - also bitte dort nochmals nachfragen. Liegen die Voraussetzungen für die beitragsfreie Versicherung GKV nicht vor besteht Beihilfeanspruch (i.d.R. 80%) und Aufnahmezwang für die PKV der Mutter (hier sind Fristen zu beachten!)
Ist der Mann gesetzlich pflichtversichert, so ist (für ihn) die gesetzliche Versicherung während der Dauer der Elternzeit beitragsfrei (für die Monate 12-24)
Gruß
Hallo
Adoptivkinder werden wie eigene bei der Krankeneversicherung behandelt, so das ihr Kind in die GKV kommt - die Beihilfe prüft sowieso ob es einer der Partner in der GKV ist und das Kind dort mitversichert werden kann.
Mfg
E.R.-M.