hallo ihr beihilfe-experten,
ich habe mich anfang des monats selbständig gemacht.
ich bin dank meines beamtenmannes zu 70%beihilfeberechtigt, rest pkv. habe
zahnzusatz-tarif, der zahlt erst nach wartezeiten, die ich absehbar nicht erfülle-
deshalb lasse ich sie außen vor.
ich hab nun zahnarzttechnisch einiges zu erledigen, u.a. ein implantat.
ich entnehme den beihilferichtlinien für bayern:
material und laborkosten zu 40 % beihilfefähig
-heißt dass, dass zahnärztliche arbeitszeit in meinem fall zu 70% behilfefähig ist?
-das heißt, von sagen wir mal 1000 euro mat/lab.kosten sind 400 beihilfefähig,
wovon die behilhilfe
letztlich max. 70% (je nachdem ob sie alles anerkennt) erstattet?
ich check das prinzip einfach noch nicht so ganz.
die restsumme reiche ich dann bei meiner pkv ein, die ja (nachdem ich wartezeit für
zusatz nicht erfülle) wshl wenig übernimmt?
hat jemand erfahrung mit behilfeerstattungen für implantate in bayern?
mit dank und gruß,
ichwüsstegern