Beihilfe bayern implantate

hallo ihr beihilfe-experten,

ich habe mich anfang des monats selbständig gemacht.
ich bin dank meines beamtenmannes zu 70%beihilfeberechtigt, rest pkv. habe
zahnzusatz-tarif, der zahlt erst nach wartezeiten, die ich absehbar nicht erfülle-
deshalb lasse ich sie außen vor.

ich hab nun zahnarzttechnisch einiges zu erledigen, u.a. ein implantat.
ich entnehme den beihilferichtlinien für bayern:
material und laborkosten zu 40 % beihilfefähig
-heißt dass, dass zahnärztliche arbeitszeit in meinem fall zu 70% behilfefähig ist?
-das heißt, von sagen wir mal 1000 euro mat/lab.kosten sind 400 beihilfefähig,
wovon die behilhilfe
letztlich max. 70% (je nachdem ob sie alles anerkennt) erstattet?
ich check das prinzip einfach noch nicht so ganz.

die restsumme reiche ich dann bei meiner pkv ein, die ja (nachdem ich wartezeit für
zusatz nicht erfülle) wshl wenig übernimmt?

hat jemand erfahrung mit behilfeerstattungen für implantate in bayern?

mit dank und gruß,

ichwüsstegern

Hallo,
ich bin leider nur für die „Bundesbeihilfe“ zuständig. Obwohl sich viele Länder an die Bundesbeihilfe orientieren, ist das bei den Bayern leider nicht der Fall. Bayern hat ein eigenes Beihilferecht. Auf den Bund bezogen, treffen Ihre Vermutungen zu. Sie hätten hier einen Beihilfeanspruch von 70 v.H., wenn Einkommen im Vorvorkalenderjahr nicht die Einkommensgrenze von 17000 Euro überstiegen hat oder zwar überstiegen hat im laufenden Jahr aber darunter liegt. Außderdem sind Implantate ggf. nur bei bestimmten Indikationen beihilfefähig. Sorry, dass ich Ihnen nicht exakt weiter helfen kann.
Gruß
H.H.

hallo H.H.

danke für das posting- ich bin ja schonmal getröstet, dass ich das prinzip
wenigstens langsam durchschaue.
und vielleicht findet sich ja noch jemand mit erfahrungen/kenntnissen speziell für
bayern.

herzlichen dank nochmal u lg, ichwüsstegern