Beihilfe Beamte - keine große Sache?

Hallo, ich habe mal eine Anfänger-Frage :wink:

Und zwar: warum wird eigentlich so viel Aufhebens um die Beihilfe gemacht? Ist es denn nicht so, dass JEDER Arbeitgeber einen Zuschuss von 50% zur PKV gibt? Okay, das ist dann weniger als die 60 oder gar 70% die manch ein Beamter erhält, aber sooo ein großer Unterschied ist es doch gar nicht?
Oder übersehe ich da was?
Dann wäre das ja mal gar kein so entscheidender Grund, auf Beamten neidisch zu sein! *g*

Gruß
Lars

Hallo,
worauf willst du hinaus? Die Beihilfe sollte nicht isoliert betrachtet werden. Sie ist Teil der Alimentation des Beamten.
Zum Einstieg:
http://de.wikipedia.org/wiki/Alimentationsprinzip
Es ist (auch) zu berücksichtigen: Beamte erhalten i.d.R. geringere Bezüge als Angestellte mit vergleichbarer Qualifikation - wobei dem, quasi ausgleichend u.a. der Beihilfeanspruch sowie der Pensionsanspruch gegenüber stehen. Vereinfacht.

Gruß J.K.

Und zwar: warum wird eigentlich so viel Aufhebens um die
Beihilfe gemacht? Ist es denn nicht so, dass JEDER Arbeitgeber
einen Zuschuss von 50% zur PKV gibt?

Stimmt, der ist allerdings gedeckelt, sodaß nicht jeder PKV-versicherte AN tatsächlich 50 % Zuschuß erhält.

aber sooo ein großer Unterschied ist es doch gar nicht?

Kommt drauf an.

Oder übersehe ich da was?

Ja, nämlich, dass die Beihilfe inzwischen keine PKV-equivalente Versorgung mehr darstellt, sondern eher GKV Niveau hat. Beispeil: Die Beihilfe zieht eine Praxisgebühr ab. Das kennen andere PKV Versicherte nicht.

Dann wäre das ja mal gar kein so entscheidender Grund, auf Beamten neidisch zu sein! *g*

Da gebe ich Dir Recht !

Hallo Lars,

eine pauschale Auskunft ist leider nicht möglich.

Dazu ein Beispiel:

Angestellter - Brutto-Einkommen 3.000 €
Ehefrau - Hausfrau ohne Einkommen
Tochter - 8 Jahre

Beitrag des Angestellten ca. 225 € mtl. an GKV-Beitrag

dagegen

Beamter - Brutto-Einkommen 3.000 € / Beihilfe 50 %
Ehefrau - Hausfrau ohne Einkommen / Beihilfe 70 %
Tochter - 8 Jahre / Beihilfe 80 %

mlt. Beitrag in die PKV dürfte bei ca. 370 € liegen.
hier gibt es keine Familienversicherung.

Also jedes Fall muss gesondert berechnet werden.

Viele Grüße!
Merger

Hallo,

eine pauschale Auskunft ist leider nicht möglich.

Dazu ein Beispiel:

Angestellter - Brutto-Einkommen 3.000 €
Ehefrau - Hausfrau ohne Einkommen
Tochter - 8 Jahre

Beitrag des Angestellten ca. 225 € mtl. an GKV-Beitrag

Ich sehe da eher 465€ bei der Krankenversicherung ankommen. Dass der AG angeblich die Hälfte bezahlt ist reine Augenwischerei. Jedenfalls wäre es in meinen Augen egal, ob ich 3.219€ brutto bekomme und die 465€ komplett „selber“ zahle oder ob mein Gehalt bereits um 219€ gekürzt wurde und ich dann „nur“ noch 246€ an die Kasse zahle.

dagegen

Beamter - Brutto-Einkommen 3.000 € / Beihilfe 50 %
Ehefrau - Hausfrau ohne Einkommen / Beihilfe 70 %
Tochter - 8 Jahre / Beihilfe 80 %

mlt. Beitrag in die PKV dürfte bei ca. 370 € liegen.
hier gibt es keine Familienversicherung.

Ganz schön unsozial vom Staat.

Also jedes Fall muss gesondert berechnet werden.

So ist es. Und vor allem über die gesamte Laufzeit rechnen.

Grüße

Hallo,

Es ist (auch) zu berücksichtigen: Beamte erhalten i.d.R.
geringere Bezüge als Angestellte mit vergleichbarer
Qualifikation

SEHR viel weniger…

  • wobei dem, quasi ausgleichend u.a. der

Beihilfeanspruch sowie der Pensionsanspruch gegenüber stehen.
Vereinfacht.

Aus meiner Sicht sehe ich das so, aber wirklich NUR meine Ansicht, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Beamte müssen ja auch Ihre Kinder und den Partner zusätzlich mit viel Beitrag EINZELN versichern - im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist dies z. B. SEHR viel teurer…
Um als Beamter adäquat versichert zu sein, muss/sollte man noch alle möglichen zusätzlichen Versicherungen für die Einzelfälle abschließen (VIEL mehr als z. B. gesetzlich Krankenversicherte), für Krankenhaus z. B., weil es ansonsten sehr schnell sehr teuer für den Versicherten sein wird.
Wenn man beim Arzt war, bekommt man IMMER eine Privatrechnung des Arztes SOFORT nach Hause und muss dann JEDE Rechnung separat mit Antragsformular (umfangreich) bei der Krankenversicherung selber wieder einreichen, in der Zwischenzeit verlangen viele Ärzte, dass man aus seinem „Privatvermögen“ bereits die Rechnung bezahlt (bei Krankenhaus warten die in der Regel bis zur Zahlung der Krankenversicherung an den Versicherungsnehmer), es dauert nämlich evtl. SEHR lange bis die eingereichte Rechnung bei der Krankenversicherung bewilligt und bezahlt wird, und SEHR oft gibt es dann Kürzungen diverser Art, wo man dann wieder reklamieren sollte, damit man kein eigenes Kapital einsetzen muss -was aber gelegentlich mal der Fall sein kann. Man muss IMMER selber darauf achten, dass der Arzt nur den SATZ für die Artzrechnung abrechnet, den man auch bezahlt bekommt, ansonsten muss man das aus eigener Tasche draufzahlen, man muss also VVOORR der Behandlung IMMER den jeweiligen Arzt fragen, den wieviel-fachen Satz der Gesetzlichen Versicherung er abrechnen wird oder ob er zusätzliche Kosten in Rechnung stellen wird. Dies alles muss man auch noch machen, wenn man z. B. 85 (NUR als Beispiel) ist, vllt. mal eingeschränkt in seinen Fähigkeiten ist usw.

Wobei die Beiträge zur Krankenversicherung auch bei der späteren Pension in VOLLER Prozenthöhe WEITERgezahlt werden müssen, während der gesetzlich Versicherte davon nur einen Bruchteil als „kleiner“ Krankenversicherungs-Beitrag zahlt. Außerdem zahlen Beamte ja übrigens auch weiterhin in VOLLER Höhe ALLE Steuern,plus aller anderen Abgaben wie Soli usw. von Ihrer Pension - müssen die also weiter abführen, dass wissen nicht wirklich viele.

Übrigens ist es in der Tat so, dass das gezahlte Grundgehalt der Beamten ziemlich niedrig ist. Mit gleichen Fähigkeiten bekäme man in der „freien Wirtschaft“ einen besser bezahlten Job - DAS ist der Preis, den der Beamte für seinen „vermeintlich“ sicheren Job zahlt. Aber auch Beamte können früh ausser Dienst „gesetzt“ werden, Beamte die jünger in Pension gehen bekommen natürlich auch viel weniger Pension…- siehe z. B. Telekom - aber DAS wäre ein papierfüllendes Thema…

Nicht wirklich viele Gründe „neidisch“ auf Beamte zu sein.
Gibt auch den geflügelten Satz, Beamten-Vereidigung ist das „Gelübte der ewigen Armunt“…

Grüße
Marie

Hallo Marie,

Hallo,

Es ist (auch) zu berücksichtigen: Beamte erhalten i.d.R.
geringere Bezüge als Angestellte mit vergleichbarer
Qualifikation

Geringere Bruttobezüge - da gebe ich Dir recht.
Nettobezüge dürften in etwa identisch sein mit einem vergleichbaren Angestellten.

Beihilfeanspruch sowie der Pensionsanspruch gegenüber stehen.
Vereinfacht.

Aus meiner Sicht sehe ich das so, aber wirklich NUR meine
Ansicht, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Beamte müssen ja auch Ihre Kinder und den Partner zusätzlich
mit viel Beitrag EINZELN versichern - im Gegensatz zur
gesetzlichen Krankenversicherung ist dies z. B. SEHR viel
teurer…

kann richtig sein - kommt allerdings immer auf den Einzelfall an.

Um als Beamter adäquat versichert zu sein, muss/sollte man
noch alle möglichen zusätzlichen Versicherungen für die
Einzelfälle abschließen (VIEL mehr als z. B. gesetzlich
Krankenversicherte), für Krankenhaus z. B., weil es ansonsten
sehr schnell sehr teuer für den Versicherten sein wird.
Wenn man beim Arzt war, bekommt man IMMER eine Privatrechnung
des Arztes SOFORT nach Hause und muss dann JEDE Rechnung
separat mit Antragsformular (umfangreich) bei der
Krankenversicherung selber wieder einreichen,

Dies ist falsch - Rechnungen werden gesammelt und im Bündel an die Beihilfestelle, wie auch an die Krenkanversicherung zur Abrechnung geschickt.

in der
Zwischenzeit verlangen viele Ärzte, dass man aus seinem
„Privatvermögen“ bereits die Rechnung bezahlt

Auch dies ist falsch - Privatrechnungen haben meistens ein Ziel von ca. 30 Tagen. Bei der Erstattung der Beihilfe bzw. PKV muss man mit ca. 10 - 20 Tagen rechnen.

(bei Krankenhaus
warten die in der Regel bis zur Zahlung der
Krankenversicherung an den Versicherungsnehmer),

Die Kosten der PKV für stationäre Unterkunft im Krankenhaus wird meistens direkt abgerechnet.
Bei einem Krankenhausaufenthalt kann sich ein Beamter bei der Beihilfestelle einen Vorschuss beantragen.

es dauert
nämlich evtl. SEHR lange bis die eingereichte Rechnung bei der
Krankenversicherung bewilligt und bezahlt wird, und SEHR oft
gibt es dann Kürzungen diverser Art,

richtig, wenn man Leistungen hatte, die in der PKV nicht mitversichert sind.

wo man dann wieder
reklamieren sollte, damit man kein eigenes Kapital einsetzen
muss -was aber gelegentlich mal der Fall sein kann. Man muss
IMMER selber darauf achten, dass der Arzt nur den SATZ für die
Artzrechnung abrechnet, den man auch bezahlt bekommt,
ansonsten muss man das aus eigener Tasche draufzahlen, man
muss also VVOORR der Behandlung IMMER den jeweiligen Arzt
fragen, den wieviel-fachen Satz der Gesetzlichen Versicherung
er abrechnen wird oder ob er zusätzliche Kosten in Rechnung
stellen wird. Dies alles muss man auch noch machen, wenn man
z. B. 85 (NUR als Beispiel) ist, vllt. mal eingeschränkt in
seinen Fähigkeiten ist usw.

Wobei die Beiträge zur Krankenversicherung auch bei der
späteren Pension in VOLLER Prozenthöhe WEITERgezahlt werden
müssen,

Als Versorgungsempfänger bekommt man in den meisten Bundesländern
70 % bzw. 80 % Beihilfe.

während der gesetzlich Versicherte davon nur einen

Bruchteil als „kleiner“ Krankenversicherungs-Beitrag zahlt.

nur beachten, es gibt auch PKV-Versicherte die im Angestellten-Verhältnis sind - und hier sind definitiv die Angestellten im Nachteil.

Außerdem zahlen Beamte ja übrigens auch weiterhin in VOLLER
Höhe ALLE Steuern,plus aller anderen Abgaben wie Soli usw. von
Ihrer Pension - müssen die also weiter abführen, dass wissen
nicht wirklich viele.

Auch hier sollte man beachten, dass ein Beamter lebenslang seine Beamtenbesoldung erhält. Ein Angestellter dagegen, erhält später nur eine kleine Rente - Also ein Vorteil für den Beamten.

Übrigens ist es in der Tat so, dass das gezahlte Grundgehalt
der Beamten ziemlich niedrig ist.

Falsch - das Grundgehalt richtet sich nach der Besoldungsgruppe
und hier wird unterschieden zwischen dem einfachen Dienst bis zum höheren Dienst

Auch nachfolgende Berufsgruppen zählen zu den Beamten (Soldaten)

Richter, Oberstudiendirektor, Oberbürgermeister, Proffessor,
Botschafter, General.

Mit gleichen Fähigkeiten
bekäme man in der „freien Wirtschaft“ einen besser bezahlten
Job - DAS ist der Preis, den der Beamte für seinen
„vermeintlich“ sicheren Job zahlt. Aber auch Beamte können
früh ausser Dienst „gesetzt“ werden, Beamte die jünger in
Pension gehen bekommen natürlich auch viel weniger Pension…-
siehe z. B. Telekom - aber DAS wäre ein papierfüllendes
Thema…

Nicht wirklich viele Gründe „neidisch“ auf Beamte zu sein.
Gibt auch den geflügelten Satz, Beamten-Vereidigung ist das
„Gelübte der ewigen Armunt“…

Jeder entscheidet selbst über seinen beruflichen Werdegang.
Auch bei Beamten gibt es sehr hohe Verdienstmöglichkeiten.

Einen Vergleich allerdings in dieser Form hier niederzuschreiben ist völlig fehl am Platze und auch falsch.

Beamte haben teilweise Nachteile wie auch Vorteile.

Gruß Merger

Hallo,

Es ist (auch) zu berücksichtigen: Beamte erhalten i.d.R.
geringere Bezüge als Angestellte mit vergleichbarer
Qualifikation

Geringere Bruttobezüge - da gebe ich Dir recht.
Nettobezüge dürften in etwa identisch sein mit einem
vergleichbaren Angestellten.

NEIN - definitiv nicht… u. a. auch weil „junge“ Beamte zunächst einmal SEHR viel weniger bekommen (erstmal zunächst eine „Probezeit“ -Beamter zur Anstellung, Beamter z. A., da verdient man ziemlich wenig (im Vergleich), danach erst wird man -wenn man das 27. Lebensjahr vollendet hat- Beamter auf Lebenszeit (Einstiegsgehalt auch niedrigste Stufe) - dazu muss man jedoch „kerngesund“ sein - denn man wird vom „Amtsarzt“ sehr genau untersucht, also z. B. kein größeres Übergewicht, keine bestimmte chronischen Erkrankungen usw. (weil DAS ja dann dem „Dienstherrn“ wieder Kosten verursachen würde). Dann später mit zunehmenden „Dienstjahren“ holt er auf, bzw. „überholt“ verdienstmäßig im „Alter“ dann wieder. Aber Geld braucht man in der Regel mehr, wenn man jung ist - z. B. Familie gründen, Haus/Wohnung kaufen, andere Anschaffungen usw.
Außerdem sind die „Karriere-Chancen“ doch sehr begrenzt, man wird eingestuft in verschiedenen „Laufbahnen“ -je nach schulischer Bildung zumeist- und DARIN bleibt man dann -außer man macht nebenbei einen höheren Schulabschluß, dann könnte man in die nächsthöhere Laufbahn, allerdings wieder zunächst mal zur Probe usw.

Beamte müssen ja auch Ihre Kinder und den Partner zusätzlich
mit viel Beitrag EINZELN versichern - im Gegensatz zur
gesetzlichen Krankenversicherung ist dies z. B. SEHR viel
teurer…

kann richtig sein - kommt allerdings immer auf den Einzelfall
an.

Es ist IMMER richtig, dass Beamte ALLE mitversicherten Personen EINZELN versichern MÜSSEN - ich kenne keinen einzigen Fall, wo das NICHT so ist, WAS genau meinst Du mit Einzelfall - würde mich sehr interessieren?!

Dies ist falsch - Rechnungen werden gesammelt und im Bündel an
die Beihilfestelle, wie auch an die Krenkanversicherung zur
Abrechnung geschickt.

Irgendwie kennst DU andere Beamte als ich…
Sammeln der Rechnungen kann man machen, wenn man VIEL zum Arzt geht, wenn man nur mal ab und zu zum Arzt geht, will eben dieser Arzt natürlich auch schnellstmöglichst sein Geld für die Behandlung, wenn Du da wartest bis Du genau Rechnungen zum Einsenden hast, mußt Du den Arzt zunächst aus Deinem privaten Geld zahlen.

Übrigens gilt das auch für APOTHEKEN - da muss man nämlich als Beamter SOFORT und DIREKT bei Medikamentenerhalt IN der Apotheke zahlen, bar oder mit Karte - aber IMMER DIREKT - also Medikamente nur gegen Geld. Auch DAS muss man vorstrecken vom eigenen Geld… wissen auch nicht viele.
Da kann leicht ein größerer Geldbetrag zusammenkommen!!!

Auch dies ist falsch - Privatrechnungen haben meistens ein
Ziel von ca. 30 Tagen. Bei der Erstattung der Beihilfe bzw.
PKV muss man mit ca. 10 - 20 Tagen rechnen.

Eingereichte Rechnung bei der Beihilfe ist eine Sache, eingereichte Rechnung bei der PKV brauchen -zumindest nach meiner Kenntnis- wenigstens VIER WOCHEN, in „Stoßzeiten“ auch gerne mal länger…

Bei einem Krankenhausaufenthalt kann sich ein Beamter bei der
Beihilfestelle einen Vorschuss beantragen.

Hast DU dafür den Kopf frei, wenn Du ssoo krank bist, dass du ins Krankenhaus mußt, in der Regel nicht - oder?

richtig, wenn man Leistungen hatte, die in der PKV nicht
mitversichert sind.

GENAU - deshalb MUSS man bei JEDEM Arztbesuch VORHER fragen, WAS der abzurechnen gedenkt - auch lästig… beim Hausarzt wo man immer hingeht, ist das zumeist bekannt nach mehrmaligem Besuch.

Wobei die Beiträge zur Krankenversicherung auch bei der
späteren Pension in VOLLER Prozenthöhe WEITERgezahlt werden
müssen,

Als Versorgungsempfänger bekommt man in den meisten
Bundesländern
70 % bzw. 80 % Beihilfe.

DAS ändert aber nichts an den weiterlaufenden Kosten auch wenn man in „Pension“ ist, der Krankenkassen-Beitrag MUSS auch in VOLLER Höhe von der Pension abgeführt werden…

nur beachten, es gibt auch PKV-Versicherte die im
Angestellten-Verhältnis sind - und hier sind definitiv die
Angestellten im Nachteil.

Dann MUSS dieser Angestellte aber schon SEHR viel verdienen um als Ausschluß-Kriterium die gesetzliche Krankenversicherung zu haben, bei einem dann SO hohen Verdienst o. k.

Auch hier sollte man beachten, dass ein Beamter lebenslang
seine Beamtenbesoldung erhält. Ein Angestellter dagegen,
erhält später nur eine kleine Rente - Also ein Vorteil für den
Beamten.

Meinst Du damit/willst Du damit sagen, dass der Beamte seine VOLLEN Bezüge weitererhält wenn er in Rente geht - also quasi „Gehalt und Pension/Rente sind völlig identisch“??? DEM ist nämlich NICHT so…

Falsch - das Grundgehalt richtet sich nach der
Besoldungsgruppe
und hier wird unterschieden zwischen dem einfachen Dienst bis
zum höheren Dienst

Ich meinte im direkten Vergleich zum gleich „qualifizierten“ Angestellten

Auch nachfolgende Berufsgruppen zählen zu den Beamten
(Soldaten)

Richter, Oberstudiendirektor, Oberbürgermeister, Proffessor,
Botschafter, General.

Ja klar natürlich.

Jeder entscheidet selbst über seinen beruflichen Werdegang.
Auch bei Beamten gibt es sehr hohe Verdienstmöglichkeiten.

Hohe Verdienstmöglichkeiten sind sehr relativ zu sehen im Vergleich Qualifikation zu Gehalt.
Das einzige was wirklich zählt beim Beamten ist seine UNKÜNDBARKEIT, dafür nimmt er aber auch viele Nachteile in Kauf.

Grüße
Marie

Hallo Marie,

woher Du das Wissen haben willst kann ich nicht nachvollziehen.
Evt. lebst du noch in der Vergangenheit.
In den letzten Jahrzehnten hat sich im Beamtenbereich viel geändert.

Hallo,

Es ist (auch) zu berücksichtigen: Beamte erhalten i.d.R.
geringere Bezüge als Angestellte mit vergleichbarer
Qualifikation

Geringere Bruttobezüge - da gebe ich Dir recht.
Nettobezüge dürften in etwa identisch sein mit einem
vergleichbaren Angestellten.

NEIN - definitiv nicht… u. a. auch weil „junge“ Beamte
zunächst einmal SEHR viel weniger bekommen (erstmal zunächst
eine „Probezeit“ -Beamter zur Anstellung, Beamter z. A.,

In der Ausbildung heißt es Beamter auf Widerruf!
Die Einstellung im gehobenen Dienst erfolgt nach A9
im höheren Dienst nach A13
Dies sind nur Beispiele.

Nach der Ausbildung heißt es Beamter auf Probe!

Die Verbeamtung auf Lebenszeit kann schon vor dem 27. Lebensjahr erfolgen. - wie gesagt Du lebst noch in der Vergangenheit.

da
verdient man ziemlich wenig (im Vergleich), danach erst wird
man -wenn man das 27. Lebensjahr vollendet hat- Beamter auf
Lebenszeit (Einstiegsgehalt auch niedrigste Stufe) - dazu muss
man jedoch „kerngesund“ sein - denn man wird vom „Amtsarzt“
sehr genau untersucht,

Richtig ist dass man bei der Einstellung zum Beamten beim Gesundheitsamt untersucht wird. Jedoch wer hat dir das Märchen erzählt, dass man kerngesund sein muss.
Auch Leute mit Diabetes werden verbeamtet - auch hier nur ein Beispiel.

also z. B. kein größeres Übergewicht,
keine bestimmte chronischen Erkrankungen usw. (weil DAS ja
dann dem „Dienstherrn“ wieder Kosten verursachen würde). Dann
später mit zunehmenden „Dienstjahren“ holt er auf, bzw.
„überholt“ verdienstmäßig im „Alter“ dann wieder. Aber Geld
braucht man in der Regel mehr, wenn man jung ist - z. B.
Familie gründen, Haus/Wohnung kaufen, andere Anschaffungen
usw.
Außerdem sind die „Karriere-Chancen“ doch sehr begrenzt, man
wird eingestuft in verschiedenen „Laufbahnen“ -je nach
schulischer Bildung zumeist- und DARIN bleibt man dann -außer
man macht nebenbei einen höheren Schulabschluß, dann könnte
man in die nächsthöhere Laufbahn,

Du entwickelst Dich zur Märchentante - es hat keinen Sinn auf Deine einzelnen falschen Texte einzugehen.

allerdings wieder zunächst
mal zur Probe usw.

Beamte müssen ja auch Ihre Kinder und den Partner zusätzlich
mit viel Beitrag EINZELN versichern - im Gegensatz zur
gesetzlichen Krankenversicherung ist dies z. B. SEHR viel
teurer…

kann richtig sein - kommt allerdings immer auf den Einzelfall
an.

Es ist IMMER richtig, dass Beamte ALLE mitversicherten
Personen EINZELN versichern MÜSSEN - ich kenne keinen einzigen
Fall, wo das NICHT so ist, WAS genau meinst Du mit Einzelfall

  • würde mich sehr interessieren?!

bitte richtig lesen. Deine Behauptung dass Beamte immer mehr zahlen wie Angestellte ist nicht richtig.

Auch hier ein Beispiel: Angestellter des öffentlichen Dienstes - in der PKV zahlt + Ehefrau (Hausfrau) zahlt bedeutend mehr als ein Beamter + Ehefrau (Hausfrau)

Ja richtig - jetzt müsstest Du die Unterschiede in der PKV erkennen können.

Dies ist falsch - Rechnungen werden gesammelt und im Bündel an
die Beihilfestelle, wie auch an die Krenkanversicherung zur
Abrechnung geschickt.

Irgendwie kennst DU andere Beamte als ich…
Sammeln der Rechnungen kann man machen, wenn man VIEL zum Arzt
geht, wenn man nur mal ab und zu zum Arzt geht, will eben
dieser Arzt natürlich auch schnellstmöglichst sein Geld für
die Behandlung, wenn Du da wartest bis Du genau Rechnungen zum
Einsenden hast, mußt Du den Arzt zunächst aus Deinem privaten
Geld zahlen.

Gegenfrage - ab welchem Rechnungsbetrag kannst Du bei der Beihilfestelle eine Rechnung einreichen ?

Übrigens gilt das auch für APOTHEKEN - da muss man nämlich als
Beamter SOFORT und DIREKT bei Medikamentenerhalt IN der
Apotheke zahlen, bar oder mit Karte - aber IMMER DIREKT - also
Medikamente nur gegen Geld.

Das müssen auch PKV versicherte Angestellte + Selbständige!

Auch DAS muss man vorstrecken vom
eigenen Geld… wissen auch nicht viele.
Da kann leicht ein größerer Geldbetrag zusammenkommen!!!

Auch dies ist falsch - Privatrechnungen haben meistens ein
Ziel von ca. 30 Tagen. Bei der Erstattung der Beihilfe bzw.
PKV muss man mit ca. 10 - 20 Tagen rechnen.

Eingereichte Rechnung bei der Beihilfe ist eine Sache,
eingereichte Rechnung bei der PKV brauchen -zumindest nach
meiner Kenntnis- wenigstens VIER WOCHEN, in „Stoßzeiten“ auch
gerne mal länger…

Scheinbar hast Du keine Ahnung von einer PKV und bist bestimmt auch kein Beamter. Das notwendige Fachwissen fehlt.

Bei einem Krankenhausaufenthalt kann sich ein Beamter bei der
Beihilfestelle einen Vorschuss beantragen.

Hast DU dafür den Kopf frei, wenn Du ssoo krank bist, dass du
ins Krankenhaus mußt, in der Regel nicht - oder?

Dafür habe ich meine Familie, die Dir scheinbar fehlt.

richtig, wenn man Leistungen hatte, die in der PKV nicht
mitversichert sind.

GENAU - deshalb MUSS man bei JEDEM Arztbesuch VORHER fragen,
WAS der abzurechnen gedenkt - auch lästig… beim Hausarzt wo
man immer hingeht, ist das zumeist bekannt nach mehrmaligem
Besuch.

Wobei die Beiträge zur Krankenversicherung auch bei der
späteren Pension in VOLLER Prozenthöhe WEITERgezahlt werden
müssen,

Als Versorgungsempfänger bekommt man in den meisten
Bundesländern
70 % bzw. 80 % Beihilfe.

DAS ändert aber nichts an den weiterlaufenden Kosten auch wenn
man in „Pension“ ist, der Krankenkassen-Beitrag MUSS auch in
VOLLER Höhe von der Pension abgeführt werden…

und wieder schreibst Du einen völligen Blödsinn.
Krankenversicherungsbeiträge werden nie von der Pension abgeführt.
Solche muss ein Beamter immer selbst zahlen.

nur beachten, es gibt auch PKV-Versicherte die im
Angestellten-Verhältnis sind - und hier sind definitiv die
Angestellten im Nachteil.

Dann MUSS dieser Angestellte aber schon SEHR viel verdienen um
als Ausschluß-Kriterium die gesetzliche Krankenversicherung zu
haben, bei einem dann SO hohen Verdienst o. k.

Hier genügt ein Vergleich mit einem Beamten im gehobenen Dienst.

Auch hier sollte man beachten, dass ein Beamter lebenslang
seine Beamtenbesoldung erhält. Ein Angestellter dagegen,
erhält später nur eine kleine Rente - Also ein Vorteil für den
Beamten.

Meinst Du damit/willst Du damit sagen, dass der Beamte seine
VOLLEN Bezüge weitererhält wenn er in Rente geht - also quasi
„Gehalt und Pension/Rente sind völlig identisch“??? DEM ist
nämlich NICHT so…

Habe ich dies geschrieben, Ein Beamter erhält ca. 71 % seines letzten Einkommens. Ein vergleichbarer Angestellte allerdings bedeutend weniger. Nur darf dieser dann noch 100 % seine PKV zahlen abzüglich eines prozentuealen Zuschusses der Deutschen Rentenanstalt gemessen an seiner Altersrente.

Falsch - das Grundgehalt richtet sich nach der
Besoldungsgruppe
und hier wird unterschieden zwischen dem einfachen Dienst bis
zum höheren Dienst

Ich meinte im direkten Vergleich zum gleich „qualifizierten“
Angestellten

Super - auch beim Angestellten richtet sich das Grundgehalt nach der jeweiligen Einstufung des BAT bzw. TVÖD

Auch nachfolgende Berufsgruppen zählen zu den Beamten
(Soldaten)

Richter, Oberstudiendirektor, Oberbürgermeister, Proffessor,
Botschafter, General.

Ja klar natürlich.

Jeder entscheidet selbst über seinen beruflichen Werdegang.
Auch bei Beamten gibt es sehr hohe Verdienstmöglichkeiten.

Hohe Verdienstmöglichkeiten sind sehr relativ zu sehen im
Vergleich Qualifikation zu Gehalt.
Das einzige was wirklich zählt beim Beamten ist seine
UNKÜNDBARKEIT, dafür nimmt er aber auch viele Nachteile in
Kauf.

und wie gesagt viele viele Vorteile!

Grüße
Marie

Weitere Antworten auf Deine fehlerhaften Antworten die vermutlich noch aus den 60iger Jahre stammen erspare ich mir.

Informiere dich lieber einmal in den entsprechenden Gesetzestexten und Tarifbestimmungen.

Gruß Merger

Hallo Marie!

Jeder Beamter kann sich auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Er muss nich privat versichert sein.

Wenn Du meinst das private System im Bereich der Beamten ist so schlecht, warum bleibst Du dann nicht einfach gesetzlich. Gibst beim Arzt Dein Kärtchen hin, drückst 10 Euro ab und fertig? Ich kanns Dir sagen: Weil die Kombination Beihilfeberechtigung und die PKV unschlagbar günstig sind. Bei der gesetzl. würde man deutlich mehr bezahlen auch wenn man Frau und 3 Kids hat. Und dazu kommt noch, das die PKV (je nach Tarif) in aller Regel fast jeden Mist bezahlt, den der gesetzlich Versicherte aus eigener Tasche zahlt.

Das Beamtentum hat Nachteile, ganz sicher. Aber man sollte Netto auf Netto vergleichen. Wenn man berücksichtigt, dass man als Beamter keinen Cent für seine Altersversorgung zahlen muss, dass man die Krankenversicherung durch die Beihilfe „stark rabattiert“ bekommt, würde ich mal behaupten, dass Netto das gleiche verbleibt wie bei einem normal-Arbeitnehmer. Ausnahmen gibt es immer ind die eine und in die andere Richtung.

Gruß

derschwede77