Hallo Marie,
woher Du das Wissen haben willst kann ich nicht nachvollziehen.
Evt. lebst du noch in der Vergangenheit.
In den letzten Jahrzehnten hat sich im Beamtenbereich viel geändert.
Hallo,
Es ist (auch) zu berücksichtigen: Beamte erhalten i.d.R.
geringere Bezüge als Angestellte mit vergleichbarer
Qualifikation
Geringere Bruttobezüge - da gebe ich Dir recht.
Nettobezüge dürften in etwa identisch sein mit einem
vergleichbaren Angestellten.
NEIN - definitiv nicht… u. a. auch weil „junge“ Beamte
zunächst einmal SEHR viel weniger bekommen (erstmal zunächst
eine „Probezeit“ -Beamter zur Anstellung, Beamter z. A.,
In der Ausbildung heißt es Beamter auf Widerruf!
Die Einstellung im gehobenen Dienst erfolgt nach A9
im höheren Dienst nach A13
Dies sind nur Beispiele.
Nach der Ausbildung heißt es Beamter auf Probe!
Die Verbeamtung auf Lebenszeit kann schon vor dem 27. Lebensjahr erfolgen. - wie gesagt Du lebst noch in der Vergangenheit.
da
verdient man ziemlich wenig (im Vergleich), danach erst wird
man -wenn man das 27. Lebensjahr vollendet hat- Beamter auf
Lebenszeit (Einstiegsgehalt auch niedrigste Stufe) - dazu muss
man jedoch „kerngesund“ sein - denn man wird vom „Amtsarzt“
sehr genau untersucht,
Richtig ist dass man bei der Einstellung zum Beamten beim Gesundheitsamt untersucht wird. Jedoch wer hat dir das Märchen erzählt, dass man kerngesund sein muss.
Auch Leute mit Diabetes werden verbeamtet - auch hier nur ein Beispiel.
also z. B. kein größeres Übergewicht,
keine bestimmte chronischen Erkrankungen usw. (weil DAS ja
dann dem „Dienstherrn“ wieder Kosten verursachen würde). Dann
später mit zunehmenden „Dienstjahren“ holt er auf, bzw.
„überholt“ verdienstmäßig im „Alter“ dann wieder. Aber Geld
braucht man in der Regel mehr, wenn man jung ist - z. B.
Familie gründen, Haus/Wohnung kaufen, andere Anschaffungen
usw.
Außerdem sind die „Karriere-Chancen“ doch sehr begrenzt, man
wird eingestuft in verschiedenen „Laufbahnen“ -je nach
schulischer Bildung zumeist- und DARIN bleibt man dann -außer
man macht nebenbei einen höheren Schulabschluß, dann könnte
man in die nächsthöhere Laufbahn,
Du entwickelst Dich zur Märchentante - es hat keinen Sinn auf Deine einzelnen falschen Texte einzugehen.
allerdings wieder zunächst
mal zur Probe usw.
Beamte müssen ja auch Ihre Kinder und den Partner zusätzlich
mit viel Beitrag EINZELN versichern - im Gegensatz zur
gesetzlichen Krankenversicherung ist dies z. B. SEHR viel
teurer…
kann richtig sein - kommt allerdings immer auf den Einzelfall
an.
Es ist IMMER richtig, dass Beamte ALLE mitversicherten
Personen EINZELN versichern MÜSSEN - ich kenne keinen einzigen
Fall, wo das NICHT so ist, WAS genau meinst Du mit Einzelfall
- würde mich sehr interessieren?!
bitte richtig lesen. Deine Behauptung dass Beamte immer mehr zahlen wie Angestellte ist nicht richtig.
Auch hier ein Beispiel: Angestellter des öffentlichen Dienstes - in der PKV zahlt + Ehefrau (Hausfrau) zahlt bedeutend mehr als ein Beamter + Ehefrau (Hausfrau)
Ja richtig - jetzt müsstest Du die Unterschiede in der PKV erkennen können.
Dies ist falsch - Rechnungen werden gesammelt und im Bündel an
die Beihilfestelle, wie auch an die Krenkanversicherung zur
Abrechnung geschickt.
Irgendwie kennst DU andere Beamte als ich…
Sammeln der Rechnungen kann man machen, wenn man VIEL zum Arzt
geht, wenn man nur mal ab und zu zum Arzt geht, will eben
dieser Arzt natürlich auch schnellstmöglichst sein Geld für
die Behandlung, wenn Du da wartest bis Du genau Rechnungen zum
Einsenden hast, mußt Du den Arzt zunächst aus Deinem privaten
Geld zahlen.
Gegenfrage - ab welchem Rechnungsbetrag kannst Du bei der Beihilfestelle eine Rechnung einreichen ?
Übrigens gilt das auch für APOTHEKEN - da muss man nämlich als
Beamter SOFORT und DIREKT bei Medikamentenerhalt IN der
Apotheke zahlen, bar oder mit Karte - aber IMMER DIREKT - also
Medikamente nur gegen Geld.
Das müssen auch PKV versicherte Angestellte + Selbständige!
Auch DAS muss man vorstrecken vom
eigenen Geld… wissen auch nicht viele.
Da kann leicht ein größerer Geldbetrag zusammenkommen!!!
Auch dies ist falsch - Privatrechnungen haben meistens ein
Ziel von ca. 30 Tagen. Bei der Erstattung der Beihilfe bzw.
PKV muss man mit ca. 10 - 20 Tagen rechnen.
Eingereichte Rechnung bei der Beihilfe ist eine Sache,
eingereichte Rechnung bei der PKV brauchen -zumindest nach
meiner Kenntnis- wenigstens VIER WOCHEN, in „Stoßzeiten“ auch
gerne mal länger…
Scheinbar hast Du keine Ahnung von einer PKV und bist bestimmt auch kein Beamter. Das notwendige Fachwissen fehlt.
Bei einem Krankenhausaufenthalt kann sich ein Beamter bei der
Beihilfestelle einen Vorschuss beantragen.
Hast DU dafür den Kopf frei, wenn Du ssoo krank bist, dass du
ins Krankenhaus mußt, in der Regel nicht - oder?
Dafür habe ich meine Familie, die Dir scheinbar fehlt.
richtig, wenn man Leistungen hatte, die in der PKV nicht
mitversichert sind.
GENAU - deshalb MUSS man bei JEDEM Arztbesuch VORHER fragen,
WAS der abzurechnen gedenkt - auch lästig… beim Hausarzt wo
man immer hingeht, ist das zumeist bekannt nach mehrmaligem
Besuch.
Wobei die Beiträge zur Krankenversicherung auch bei der
späteren Pension in VOLLER Prozenthöhe WEITERgezahlt werden
müssen,
Als Versorgungsempfänger bekommt man in den meisten
Bundesländern
70 % bzw. 80 % Beihilfe.
DAS ändert aber nichts an den weiterlaufenden Kosten auch wenn
man in „Pension“ ist, der Krankenkassen-Beitrag MUSS auch in
VOLLER Höhe von der Pension abgeführt werden…
und wieder schreibst Du einen völligen Blödsinn.
Krankenversicherungsbeiträge werden nie von der Pension abgeführt.
Solche muss ein Beamter immer selbst zahlen.
nur beachten, es gibt auch PKV-Versicherte die im
Angestellten-Verhältnis sind - und hier sind definitiv die
Angestellten im Nachteil.
Dann MUSS dieser Angestellte aber schon SEHR viel verdienen um
als Ausschluß-Kriterium die gesetzliche Krankenversicherung zu
haben, bei einem dann SO hohen Verdienst o. k.
Hier genügt ein Vergleich mit einem Beamten im gehobenen Dienst.
Auch hier sollte man beachten, dass ein Beamter lebenslang
seine Beamtenbesoldung erhält. Ein Angestellter dagegen,
erhält später nur eine kleine Rente - Also ein Vorteil für den
Beamten.
Meinst Du damit/willst Du damit sagen, dass der Beamte seine
VOLLEN Bezüge weitererhält wenn er in Rente geht - also quasi
„Gehalt und Pension/Rente sind völlig identisch“??? DEM ist
nämlich NICHT so…
Habe ich dies geschrieben, Ein Beamter erhält ca. 71 % seines letzten Einkommens. Ein vergleichbarer Angestellte allerdings bedeutend weniger. Nur darf dieser dann noch 100 % seine PKV zahlen abzüglich eines prozentuealen Zuschusses der Deutschen Rentenanstalt gemessen an seiner Altersrente.
Falsch - das Grundgehalt richtet sich nach der
Besoldungsgruppe
und hier wird unterschieden zwischen dem einfachen Dienst bis
zum höheren Dienst
Ich meinte im direkten Vergleich zum gleich „qualifizierten“
Angestellten
Super - auch beim Angestellten richtet sich das Grundgehalt nach der jeweiligen Einstufung des BAT bzw. TVÖD
Auch nachfolgende Berufsgruppen zählen zu den Beamten
(Soldaten)
Richter, Oberstudiendirektor, Oberbürgermeister, Proffessor,
Botschafter, General.
Ja klar natürlich.
Jeder entscheidet selbst über seinen beruflichen Werdegang.
Auch bei Beamten gibt es sehr hohe Verdienstmöglichkeiten.
Hohe Verdienstmöglichkeiten sind sehr relativ zu sehen im
Vergleich Qualifikation zu Gehalt.
Das einzige was wirklich zählt beim Beamten ist seine
UNKÜNDBARKEIT, dafür nimmt er aber auch viele Nachteile in
Kauf.
und wie gesagt viele viele Vorteile!
Grüße
Marie
Weitere Antworten auf Deine fehlerhaften Antworten die vermutlich noch aus den 60iger Jahre stammen erspare ich mir.
Informiere dich lieber einmal in den entsprechenden Gesetzestexten und Tarifbestimmungen.
Gruß Merger