Hallo,
ich werde in einem Monat mit meiner Ausbildung fertig sein. Eigentlich hatte ich bereits einen Job sicher, der AG hat mich aber urplötzlich wieder rausgeschmissen, noch bevor das Arbeitsverhältnis zu laufen begonnen hat (wäre 1.8. gewesen).
Ich wäre für Infos dankbar, wie ich über die Runden kommen kann, wenn ich nun auf die schnelle keinen neuen Job fände.
Ich habe keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da ich noch nie in einem Arbeitsverhältnis gestanden habe - ich war in den letzten zwei Jahren freiberuflich tätig.
Kann ich mich jetzt arbeitssuchend melden?
Oder steht mir nur Sozialhilfe zu?
Für Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar,
gruß
Anne
‚Arbeitssuchigkeit‘ interessantes Wort
)) OWT
)
ist doch ganz treffend gell :o) OWT
:o)
Wird gleich in den Duden aufgenommen *grins* OWT

Beihilfe kenne ich nur bei Beamten.
Irgendwie ist deine Ausführung seltsam, erst Ausbildung, dann heisst es freiberuflich tätig, was denn nun?
Hallo,
auch wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, solltest du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Wenn du Sozialhilfe beantragst, musst du das auf jeden Fall. Dann wird die AA dich in die Arbeitsvermittlung einbeziehen. Die Zeit der registrierten Arbeitslosigkeit kann als Ausfallzeit bei der Rentenversicherung gewertet werden.
Solltest du eine betriebliche Ausbildung in der Rahmenfrist absolviert haben, hättest du eventuell Anspruch auf Alg. Lass dich bei der AA beraten.
Gruß
Otto
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ausbildung UND freiberufl. Tätigkeit
Hallo Michael,
ich habe eine schulische Ausbildung gemacht, deren Kosten von monatlich 400 € ich durch freiberufliche Tätigkeit erwirtschaftet habe.
Beihilfe meine ich nur (wegen Platzmangel im Titel) im Sinne von finanzieller Unterstützung.
mfg
Anne
Ja das ist richtig: reguläre Ausbildungszeit von wenigstens 24 Monaten hinter Dir hast steht Dir Alg zu Das wird berechnet ( Dein Abschluß als Grundgehalt hoch gerechnet und dann anteilg wieder runter) Sieht eigendlich immer mehr aus als Sozialhilfe. Melden mußt Du Dich auf jeden Fall beim AA. Gegebenfalls steht Dir s ogar noch Kindergeld (150€) zu wenn Du noch keine 27 Jahre bist Prüfe das alles
Gruß Hanka
Hallo,
auch wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast,
solltest du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
Wenn du Sozialhilfe beantragst, musst du das auf jeden Fall.
Dann wird die AA dich in die Arbeitsvermittlung einbeziehen.
Die Zeit der registrierten Arbeitslosigkeit kann als
Ausfallzeit bei der Rentenversicherung gewertet werden.
Solltest du eine betriebliche Ausbildung in der Rahmenfrist
absolviert haben, hättest du eventuell Anspruch auf Alg. Lass
dich bei der AA beraten.
Gruß
Otto
Hallo,
ich werde in einem Monat mit meiner Ausbildung fertig sein.
Eigentlich hatte ich bereits einen Job sicher, der AG hat mich
aber urplötzlich wieder rausgeschmissen, noch bevor das
Arbeitsverhältnis zu laufen begonnen hat (wäre 1.8. gewesen).
Ich wäre für Infos dankbar, wie ich über die Runden kommen
kann, wenn ich nun auf die schnelle keinen neuen Job fände.
Ich habe keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da ich noch nie
in einem Arbeitsverhältnis gestanden habe - ich war in den
letzten zwei Jahren freiberuflich tätig.
Kann ich mich jetzt arbeitssuchend melden?
Oder steht mir nur Sozialhilfe zu?
Für Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar,
gruß
Anne
Beihilfe kenne ich nur bei Beamten.
Irgendwie ist deine Ausführung seltsam, erst Ausbildung, dann
heisst es freiberuflich tätig, was denn nun?
Hallo nein es gibt eine Berufliche Ausbildungsbeihilfe vom Arbeitsamt für Jugendliche die ihre Ausbildung begonnen haben u nicht bei ihren Eltern wohnen. Klar muß das Einkommen von den Eltern überprüft werden aber es ist möglich. Meine Tochter bekommt zu ihrem Lehrlingsendgeld (310€) vom AA monatlich 340€ beihilfe. Für Zimmer, Fahrkosten und Lebensunterhalt. Frag doch nach beim AA wenn es dich wirklich intressiert oder schau bei www.arbeitsagentur.de unter Geldleistungen dort wird es auch noch einmal beschrieben
Gruß Hanka