Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin gestzlich bei der Barmer GEK versichert. Mein Mann ist Beamter und zu 70% beihilfeberechtigt( Rest PKV).
Meine beiden Kinder sind über mich gesetzlich mitversichert.
Nun haben wir durch Bekannte erfahren, dass auch ich zu 70% und die Kinder zu 80% beihilfeberechtigt sind. Nun würde mich interessieren, welche Vorteile dies in der Praxis hat. Übernimmt die Beihilfe die Kosten, die evt. nicht von der gesetzlichen KK übernommen werden? Kann ich zum Beispiel Heilpraktikerkosten einreichen und bekomme diese zu 70 bzw. 80% erstattet? Kann auch ich im Krankenhaus ein 2 Bett-Zimmer bezuschusst bekommen? Wir haben derzeit eine private Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen, die ja dann wenig Sinn macht, wenn die Beihilfe die Kosten übernehmen würde.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Gruß
Nicole Kutscher
Hallo Frau Kutscher,
mit der Beihilfe sieht es so aus das Ehepartner nur dann Beihilfe erhalten wenn Sie nicht selbst gesetzlich Krankenversichert sind bzw. Ihr Einkommen im Jahr nicht 18000,-€ übersteigt. Sind Sie gesetzlich versichert erhalten Sie keine Beihilfe. Ihre Kinder sind durch den Vater Beihilfe berechtigt, doch nur in einzelnen Fällen unterscheidet sich die Leistung der Beihilfe noch zu den der gestzlichen Krankenversicherung. Da Ihre Kinder gesetzlich versichert sind wird nur noch in bestimmten einzelnen Fällen geleistet, da ansonsten auf das Sachleistungsprinzip der GKV verwiesen wird.
Mein Tip behalten Sie ihre Zusatzversicherungen.
Viele Grüße
Esther Riehl-Müller