Hallo Beihilfe-Experte !
Ich bin seit 2005 Rentner, privat krankenversichert und beihilfeberechtigt.
Außerdem erhalte ich von der BfA monatlich einen kleinen Zuschuss zu
meinem Krankenversicherungsbeitrag.
Bisher habe ich als Versorgungsempfänger immer 70% Beihilfe erhalten
und 30% von der privaten KV. Alles war ok.
Jetzt meldet sich die Abrechnungsstelle der Beihilfe und behauptet, mir
stünden lediglich 60% zu und ich müsse den zuviel erhaltenen Betrag
zurückzahlen – ab 2007 bis heute.
Seltsam ist allerdings, dass ich ein Schreiben meines EX-Arbeitgebers
vorliegen habe aus dem Jahr 2005, wo ebenfalls nur von 60% die Rede Ist.
Ich bin deshalb erheblich verunsichert, kann aber bei meinen Google-
Recherchen nichts genaues finden.
FRAGE:
- Wurden die Beihilfebestimmungen in der Zeit von 2005 bis heute mal geändert ?
Also von 60% auf 70% ? - Wann genau wurden Sie geändert und wo steht das (GVBl. ?)
Ich wohne in NRW. Für evtl. weitere Fragen stehe ich gern zur Verrfügung.
Vielen Dank schon mal vorab.
HARTMUT