Beihilfe Bemessungssätze für Versorgungsempfänger

Hallo Beihilfe-Experte !

Ich bin seit 2005 Rentner, privat krankenversichert und beihilfeberechtigt.
Außerdem erhalte ich von der BfA monatlich einen kleinen Zuschuss zu
meinem Krankenversicherungsbeitrag.

Bisher habe ich als Versorgungsempfänger immer 70% Beihilfe erhalten
und 30% von der privaten KV. Alles war ok.

Jetzt meldet sich die Abrechnungsstelle der Beihilfe und behauptet, mir
stünden lediglich 60% zu und ich müsse den zuviel erhaltenen Betrag
zurückzahlen – ab 2007 bis heute.

Seltsam ist allerdings, dass ich ein Schreiben meines EX-Arbeitgebers
vorliegen habe aus dem Jahr 2005, wo ebenfalls nur von 60% die Rede Ist.
Ich bin deshalb erheblich verunsichert, kann aber bei meinen Google-
Recherchen nichts genaues finden.

FRAGE:

  1. Wurden die Beihilfebestimmungen in der Zeit von 2005 bis heute mal geändert ?
        Also von 60% auf 70% ?
  2. Wann genau wurden Sie geändert und wo steht das (GVBl. ?)

Ich wohne in NRW. Für evtl. weitere Fragen stehe ich gern zur Verrfügung.

Vielen Dank schon mal vorab.
HARTMUT

Hallo laut Beihilfe NRW wird der der Beihilfe Satz um 10 v.H. Gekürzt,wenn mehr als 80,00 € Zuschuss,von der Rentenversicherung zur Krankenversicherung gezahlt wird.