Hallo Beihilfe-Experten !
Ich bin seit 2005 Rentner, privat versichert und habe Anspruch auf Beihilfe.
Von der BfA erhalte ich einen monatlichen Zuschuss zur priv. Krankenvers.
Die Abrechnungsstelle für die Beihilfen verlangt nun, dass ich ab 2007 zuviel
an Beihilfen erhalten habe (jeweils 70%). Angeblich stünden mir nur 60% zu.
Die Differenz soll ich jetzt zurückzahlen.
Meine Recherchen haben ergeben, dass für Versorgungsempfänger wie mich
normalerweise 70% Beihilfe gewährt wird.
Andererseits habe ich ein Schreiben meines Ex-Arbeitgebers vorliegen aus dem
Jahr 2005 vorliegen, das besagt, mir stünden nur 60% zu.
FRAGE:
Welche Bemessungssätze galten 2005 für Versorgungsempfänger ?
Wann wurden diese Sätze ggfs. erhöht auf 70% ? Und wo steht das ?
Ich wohne in NRW, falls das wichtig ist und kann leider trotz langer Google-
nichts passendes finden.
Hallo Beihilfe-Experten !
Ich bin seit 2005 Rentner,
Ein Rentner hat keinen Beihilfeanspruch!
Solltest Du Versorgungsbezüge als Beamter erhalten, teile mir bitte noch das entsprechende Bundesland mit, damit deine Fragen überhaupt beantwortet werden können.
Wo Du wohnst ist für die Beantwortung der Fragen nicht wichtig,
aber welches Beihilferecht bei dir zutrifft müsste ich wissen.
Nein, ich verwechle hier nichts, das weiß ich nun besser.
Schließlich bin ich, wie ich schon schrieb, seit 2005 Rentner und bekomme
eine BfA-Rente.
Da ich privat krankenversichert bin, zahlt die BfA mir sogar einen Zuschuss
zur privaten KV.
Ich war 30 jahre im öffentlichen Dienst tätig und habe seitdem ständig
einen Anspruch auf Beihilfe, auch als Rentner ! Mit dem Rentenbeginn
hat sich mein Anspruch sogar noch erhöht, von 50% auf 70%.
Wieso glaubst du, dass ich keinen Anspruch darauf hätte ?
Nein, ich verwechle hier nichts, das weiß ich nun besser.
Schließlich bin ich, wie ich schon schrieb, seit 2005 Rentner
und bekomme
eine BfA-Rente.
Dies ist möglich, bestreite ich auch nicht.
Aber nur Versorgungsbeamte erhalten eine Beihilfe.
Also noch einmal, wenn dies für dich zutrifft, teile mir bitte das entsprechende Beihilferecht mit, oder ich muss passen.
Danach hatte ich dich bereits bei meiner 1. Antwort hingewiesen.
Da ich privat krankenversichert bin, zahlt die BfA mir sogar
einen Zuschuss
zur privaten KV.
Ja und? Auch Angestellte erhalten im öffentlichen Dienst in einigen Beihilfeländern Beihilfe während ihrer aktiven Arbeitszeit. Aber ab Rentenbeginn dann nicht mehr.
Hallo,
besteht auch Beihilfeanspruch NRW? Dann gilt: abweichend von dem 70%igen Beihilfeanspruch vermindert sich dieser bei einem Beitragsszuschuss der gesetzl. Rentenversicherung in Höhe 90 Euro oder mehr im Monat um 10%Punkte.
Diese Regelung gilt, wenn auch mit unterschiedlich hoher Zuschussgrenze (wenn ich mich recht entsinne wurde diese Grenze im Sinne der Betroffenen mehrfach nach oben korrigiert) seit sehr langer Zeit. http://www.lbv.nrw.de/merkblaetter/merkblaetter/mb_b…
Siehe unter 2; Beihilfeanspruch.
Gruß J.K.