Beihilfe der PKV auch für Ehepartner?

Und wie nennt sich das dann in der Fachsprache???

Möchte mich auch auf Hinsicht auf die höheren Beitragssätze neu positionieren und einige KK’s anschreiben - weiss aber nicht, wie ich meine Anfrage in Worte fassen soll!

Hier handelt es sich um einen miserabel verdienenden Selbständigen (max. 1000 € / Jahr), der wissen will, ob die Beiträge der existenzbedrohenden Zwangsversicherung vom 01.04.07 dadurch reduziert werden können, dass er die Beihilfe seiner verbeamteten Ehefrau nutzt. Und wie wird dieser Tarif in der Praxis umgesetzt?
Danke, Helge

Möchte mich auch auf Hinsicht auf die höheren Beitragssätze
neu positionieren und einige KK’s anschreiben - weiss aber

Warum ?

Hier handelt es sich um einen miserabel verdienenden
Selbständigen (max. 1000 € / Jahr), der wissen will, ob die

Dann sollte ein Beihilfeanspruch für den Selbständigen bestehen und es ausreichend ein, sich bei einer PKV für die Restkosten zu versichern.

Guten Tag Nordlicht,
nur so zu meinem persönlichen Verständnis: Was bedeutet denn in diesem
Zusammenhang die Formulierung: " sollte" ?
Bei den unmittelbar Beihilfeberechtigten kümmert sich doch auch keine
Nase darum, ob eine private Restkostendeckung über eine PKV gegeben ist. Geschweige denn bei den mittelbar Berechtigten.
Es gibt höchstens ein nachrichtliches Interesse dahingehend, dass
insgesamt keine Überdeckung besteht, wie das dereinst einmal
möglich war, und mancher intensivkostenkranke Behilfeempfänger
auf diese Weise einen Zweitwagen unterhalten konnt.
Die Frage zielte doch wohl im Kern auf die Relation Selbständiger
einerseits mit gesetzesaktueller V-Regelung und indirekt Beihilfeberechtigter andererseits aufgrund besonderer persönlicher
Umstände. Aber wie sieht denn jetzt die Lösung aus ?
Gruß
Günther

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Guten Tag Günther,

nur so zu meinem persönlichen Verständnis: Was bedeutet denn
in diesem Zusammenhang die Formulierung: " sollte" ?

Das bedeutet, dass ich keine absolute Aussage treffen möchte, da mir nicht alle Details bekannt sind, aber vermute, dass die Beihilfeberechtigung vorliegt.

Umstände. Aber wie sieht denn jetzt die Lösung aus ?

Lösungen können wir hier nicht bieten, ich wollte die Aufmerksamkeit des OP auf die beihilfethematik und weg von der GKV lenken.

Gruß

Nordlicht