Beihilfe für Beamte - Eigenbehalt - Berechnung

Hallo zusammen,

aktive Beamte sind ja i.d.R. zu 50% beihilfeberechtigt, wobei ein gewisser Eigenbehalt für Arznei-, Hilfsmittel und anderes gilt. Wie auch bei gesetzlich versicherten, die in der Apotheke 5-10 Euro (10%, mind. 5,- max. 10,- Euro, bzw. gesamter Betrag wenn unter 5,- Euro) pro Medikament und die „Praxisgebühr“ selbst zahlen müssen, wird dies bei der Beihilfe auch abgezogen.

Wie muß dieser Eigenbehalt korrekt berechnet werden?

Beispiel: Ein Rezept mit einem Medikament für 66,- Euro.

Rechnung 1:
66,- Euro * 50% = 33,- Euro, davon 5,- Euro (Mindestbetrag) Eigenbehalt => Erstattung: 28,- Euro

Rechnung 2:
66,- Euro, davon 6,60 Euro (10%) Eigenbehalt = 59,90 Euro, diese * 50% => Erstattung: 29,95 Euro

Wird also erst auf 50% Beihilfeberechtigung gegangen und dann davon der volle Eigenbehalt abgezogen oder umgekehrt?

Ist es dabei korrekt, daß bei 50% Beihilfeberechtigung der komplette Anteil Eigenbehalt abgezogen wird - müßte dieser nicht auch auf 50% angepaßt werden, also 2,50 bis 5,- Euro? Analog bei pensionierten Beamten, die 70% haben (dann 3,50 bis 7,- Euro)?

Dies würde dann zu Rechnung 3 führen:
66,- Euro * 50% = 33,- Euro, davon 2,50 Euro (50% Mindestbetrag) Eigenbehalt => Erstattung: 31,50 Euro

Im Internet finde ich in den ganzen Beihilfetexten keine konkrete Aussage :frowning:

Danke!

Hallo,

das Beihilferecht ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, also mehr Infos!

grüsse
dragonkidd

Bund
Hallo dragonkidd,
hier würde es um den Bund gehen, wobei ich mir aber doch mal denke, daß bei dieser Art von Selbstbehalt immer gleich berechnet werden müßte (oder?) - nur wie ist halt die Frage.

Hallo Tino,

das kommt immer auf den Dienstherren an…
Bundesbeamte unterstanden bzw.unterstehem jeweils einem Dienstherren.
Zum B. Bundes-Innenministerium oder Verkehrsministerium
Je nach Dienstherr gibt es dort unterschiedliche Regelungen
bezüglich der Krankheitskosten.
Genaue Auskunft erteilt die jeweilige Bezügestelle (das ist die Behörde,die das gehalt bzw. die Versorgungsbezüge überweist).

mfg

Hallo Tino,
die Beihilfevorschriften des Bundes können u.a. über den PKV-Verband
http://www.pkv.de/default.asp
http://www.pkv.de/downloads/BEIHILFEVORSCHRIFTEN%202…
aufgerufen werden. Die Angelegenheit ist in § 12 eindeutig geregelt;
lt. genanntem Beispiel:
Kosten für Medikament = 66,- Euro
Minderung der beihilfefähigen Aufwendungen um 6,60 Euro
verbleiben 59,40 Euro
Beihilfe = 50, bzw. 70 % von 59,40 Euro; entsprechend 29,70 bzw. 41,58
Gruß

Super - vielen Dank! Damit also Rechnnug 2 (wobei ich noch mal Cent-Beträge abziehen üben muß :wink: )