Beihilfe für Soldaten gibt es ein prozentsatz ?

Hi ich bin es nochmal … ich formuliere es mal anders vielleicht kennt sich damit einer aus :smile:

Ich war 4 Jahre lang bei der Bundeswehr tätig, nun bin ich seit dem 30.06.2012 Ausgeschieden. habe bis
zum 01.01.2013 Übergangsbeürnisse bekommen in höhe von ca 1350€… nun als ich keine übergangsgebürnisse mehr bekommen habe,musste ich beihilfe für ehemalige Soldaten stellen. ( sowas wie arbeitslosen geld 1) nun habe ich einen bewilligungsbescheid bekommen das ich ca. 23,50€ am tag bekommen werde … das währen ca. 600-700 Euro im Monat. das sind 50% weniger als mein letzes einkommen… und nun Sitz ich hier und weiß nicht wie ich meine Rechnungen alle zahlen soll… ich habe mal gehört das ein bestimmten Prozentsatz geben muss ( ca.70% vom meinen letzen gehalt)… ich habe mal freunde gefragt die arbeitslosen Geld beziehen die grade mal 2 Jahre gearbeitet haben …sie würden mehr bekommen als ich sagten sie zu mir … und beim Amt meinten sie zu mir das ich sowas wie ein Soldaten Bonus bekommen würde das wesentlichst mehr als Arbeitslosengeld 1 währe …aber wie gesagt ich bekomme 50% von meine letzen lohn … Ich hoffe das mir jemand weiterhelfen könnte… Danke schon mal Für eure mühe mir weiter helfen zu wollen MFG Martin

Hallo
Ich gehe mal davon aus das du ca 2050 brutto hattest.
Das für die letzten 6 Monate.
Zur Berechnung werden aber die letzten 12 Monate genommen und davon das Mittel. von dem Mittel dann 60 Pozent minus die herkömmlichen abzüge. Allerdings gibt es einen Passus nachdem Übergangsgelder nicht in die Berechnung einfließen. Somit wäre deinen Angaben zufolge die Berechnung ausschließlich von deinem Gehalt als soldat. Das kannst du dann selbst berechnen unter googlesuche ALG1 Rechner.
auch unter Berücksichtigung deines Üg. komme ich auf ca 817 Euro. Ich empfehle dir einen einspruch zu machen mit der Aufforderung den Betrag zu prüfen.
Eine Sache solltest du jedoch berücksichtigen.
solltest du bei der BW zulagen oder Sonderbezüge erhalten haben, so werden diese nur als Gehalt berücksichtigt wenn diese regelmäßig gezahlt wurden.
viel Glück

hallo
Habe nochmal was für dich gefunden.
Bei einer Wehrdienstzeit von vier Jahren besteht grundsätzlich Anspruch auf 360 Tage Arbeitslosenbeihilfe. Dabei ist zu Beachten: Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosenbeihilfe mindert sich um den Zeitraum für den Übergangsgebührnisse laufend oder in einer Summe gewährt werden. Während der Zahlung von Übergangsgebührnisse ruht der Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe.

Höhe der Arbeitslosenbeihilfe:

Für die Berechnung der Höhe der Arbeitslosenbeihilfe werden die Dienstbezüge der letzten 12 Monate herangezogen.