Hallo auch,
jetzt habe ich doch einmal eine Frage, die im „Beamtenmilljö“ angesiedelt ist.
Folgender Fall liegt vor:
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Ehemann ist bei der Kirche (beihilfeberechtigt entsprechend bei Beamten) beschäftigt, jedoch freiwillig gesetzlich versichert. Er verdient mehr als die Beitragsbemessungsgrenze hergibt, der Arbeitgeber zahlt die Hälfte.
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Ehefrau ist Beamtin, jedoch zur Zeit aus familiären Gründen freigestellt. Ist z.Z. über den Ehemann beitragsfrei versichert.
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Die Kinder (2) sind beitragfrei über den Vater versichert.
jetzt kommts:
Sie fängt wieder an zu arbeiten.
Wie sieht das mit der Beihilfeberechtigung und der Versicherung der Kinder aus?
- Sind die Kinder weiterhin über die gestezliche Versicherung des
Vaters abgesichert? - Müssen die K. evtl. selbst versichert werden?
- Wie hoch ist der Beihilfesatz bei ihr (Land Rheinland-Pfalz)?
(50% oder 70%)
Keiner (!!!) konnte bisher verlässliche Auskunft geben, der von der Versicherung will natürlich die Kinder versichern.
Gruß und danke schonmal.
HaWeThie
(das wäre schon eine Prüfungsaufgabe bei der FHöV)
