Beihilfe - gesetzlich - privat

Hallo auch,

jetzt habe ich doch einmal eine Frage, die im „Beamtenmilljö“ angesiedelt ist.
Folgender Fall liegt vor:

  1. Ehemann ist bei der Kirche (beihilfeberechtigt entsprechend bei Beamten) beschäftigt, jedoch freiwillig gesetzlich versichert. Er verdient mehr als die Beitragsbemessungsgrenze hergibt, der Arbeitgeber zahlt die Hälfte.

  2. Ehefrau ist Beamtin, jedoch zur Zeit aus familiären Gründen freigestellt. Ist z.Z. über den Ehemann beitragsfrei versichert.

  3. Die Kinder (2) sind beitragfrei über den Vater versichert.

jetzt kommts:
Sie fängt wieder an zu arbeiten.

Wie sieht das mit der Beihilfeberechtigung und der Versicherung der Kinder aus?

  • Sind die Kinder weiterhin über die gestezliche Versicherung des
    Vaters abgesichert?
  • Müssen die K. evtl. selbst versichert werden?
  • Wie hoch ist der Beihilfesatz bei ihr (Land Rheinland-Pfalz)?
    (50% oder 70%)

Keiner (!!!) konnte bisher verlässliche Auskunft geben, der von der Versicherung will natürlich die Kinder versichern.

Gruß und danke schonmal.

HaWeThie

(das wäre schon eine Prüfungsaufgabe bei der FHöV)

Hallo auch,

jetzt habe ich doch einmal eine Frage, die im „Beamtenmilljö“
angesiedelt ist.
Folgender Fall liegt vor:

  1. Ehemann ist bei der Kirche (beihilfeberechtigt entsprechend
    bei Beamten) beschäftigt, jedoch freiwillig gesetzlich
    versichert. Er verdient mehr als die Beitragsbemessungsgrenze
    hergibt, der Arbeitgeber zahlt die Hälfte.
    Das ist okay !!
  2. Ehefrau ist Beamtin, jedoch zur Zeit aus familiären Gründen
    freigestellt. Ist z.Z. über den Ehemann beitragsfrei
    versichert.
    Das ist nur dann okay, wenn die Ehefrau keinen eigenen beihilfeanspruch während dieser Zeit hat, ansonsten ist die

Familienversicherung für sie ausgeschlossen.

  1. Die Kinder (2) sind beitragfrei über den Vater versichert.
    das ist okay
    jetzt kommts:
    Sie fängt wieder an zu arbeiten.

Wie sieht das mit der Beihilfeberechtigung und der
Versicherung der Kinder aus?

  • Sind die Kinder weiterhin über die gestezliche Versicherung
    des
    Vaters

ja, wenn er denn mehr verdient als seine Ehefrau

  • Müssen die K. evtl. selbst versichert werden?
  • Wie hoch ist der Beihilfesatz bei ihr (Land
    Rheinland-Pfalz)?
    (50% oder 70%)

Keiner (!!!) konnte bisher verlässliche Auskunft geben, der
von der Versicherung will natürlich die Kinder versichern.

Gruß und danke schonmal.

HaWeThie

(das wäre schon eine Prüfungsaufgabe bei der FHöV)

Was die Beihilfe und die Sätze angeht kann ich Dir leider nicht
helfen.

Gruss

günter

ich probiere es mal :smile:
Hallo Hawe…

Wie sieht das mit der Beihilfeberechtigung und der
Versicherung der Kinder aus?

  • Sind die Kinder weiterhin über die gestezliche Versicherung
    des
    Vaters abgesichert?

Wie Günter schon sagte, nur dann, wenn er mehr verdient. Sonst müssen sie zu ihr. Da er über Bemessungsgrenze verdient, würde dann das Prinzip des „Mehrverdieners“ in Betracht kommen.

  • Müssen die K. evtl. selbst versichert werden?

Wenn sie mehr verdient: Ja.

  • Wie hoch ist der Beihilfesatz bei ihr (Land
    Rheinland-Pfalz)?
    (50% oder 70%)
    Keiner (!!!) konnte bisher verlässliche Auskunft geben, der
    von der Versicherung will natürlich die Kinder versichern.

Okay… das ist meines Erachtens nach einfach :smile:

Der Beihilfeberechtigte bekommt 50%. Hat dieser Beihilfeberechtigte 2 Kinder oder mehr, dann bekommt er 70% Beihilfeanspruch.

Da deine Frau beihileberechtigt ist, bekommt sie 70%. Jedes Kind bekäme 80%.

Für den Fall, dass beide beihilfeberechtigt wären, würde man eine Konstellation machen:

derjenige mit dem höheren Beitrag bekommt derjenige den höheren Anspruch. In der Regel dürfte dies die Frau sein.

Also:
Lösungsmöglichkeit:

Mann - Beihilfe: 50% + 20% variabel
Frau - Beihilfe: 70%
kommen Kinder hinzu oder gehen weg, kommt der 20% variabel in Betracht, denn er kostet unwesentlich, erspart aber ggf. eine Risikoprüfung, wenn der Beihilfeanspruch sinkt :smile:
Und leistet sonst ganz normal wie ein reiner 70% Tarif.

Wenn der Mann aber auch über BBG verdient, wäre es überdenkenswert, dass man den Mann privat versichert und die Frau mit den Kindern über Beihilfe.

Evtl. hat der Mann ja auch Anspruch auf Beihilfe.

Etwas Licht im dunkel?

Gruß
Marco

Danke, das war’s (oT)
Gruß
HaWeThie