Beihilfe-Grenze 17.500 oder 18.000?

Hallo,
als beihilfebefähigter Ehegatte gibt es eine Einkommensgrenze.
Wir liegen unterschiedliche Zahlen vor.
Welche Zahl trifft zu oder wovon ist sie abhängig? Evtl. vom Bundesland? Oder ist sie für alle letztes Jahr gesenkt worden?

Danke, Helge

Hallo Helge,

das kommt auf das jeweilige Bundesland an:

Bund - 17.000
Baden-Württemberg - 18.000
Bayern - 18.000
Berlin - 17.000
Brandenburg - 17.000
Bremen - 10.000
Hamburg - 18.000
Hessen - 8.004
Mecklenburg-Vorp. - 17.000
Niedersachsen - 18.000
Nordrhein-Westfalen - 18.000
Rheinland-Pfalz - 20.450
Saarland - 16.000
Schleswig-Holstein - 18.000
Thüringen - 17.000

Viele Grüße!

Zu ergänzen wäre noch, dass manchmal das Vorjahr und manchmal das Vorvorjahr massgeblich ist. Wenn sich das aktuelle Einkommen sich gegenüber dem Bemessungsjahr verschlechtert, kann man aber trotzdem Beihilfe bekommen.