Beihilfe (Heilfürsorge), danach GKV möglich?

Liebe Experten,

ich bin Freiberuflerin und zu 70 % beihilfeberechtigt, da mein Mann Zeitsoldat ist. Die restlichen 30 % habe ich privat versichert. Nun zu meiner Frage:

Eigentlich hatte ich vor, mich freiwillig gesetzlich zu versichern, sobald die Beihilfemöglichkeit erlischt (in 2,5 Jahren). Und auf die Frage, ob das dann noch möglich wäre, hat mein Versicherungsagent bei der PKV gesagt: Natürlich.

Stimmt das? Oder gelte ich vollständg als privat versichert und kann als Freiberuflerin nie wieder gesetzlich versichert sein? (ich war schon ein paar Jahre lang gesetzlich versichert, zunächst als Studentin, dann ungefähr ein Jahr freiwillig und 2003 habe ich mich für die Heilfürsorge entschieden).

Wenn ich alles, was ich heute bei w-w-w gelesen habe, auch richtig verstanden habe, hätte das privat-Versichertsein für mich als Freiberuflerin in bestimmten Lebensumständen gravierende Nachteile (keine Möglichkeit, in Zukunft bei meinem Mann mitversichert zu sein, wenn er als Angestellter arbeitet und ich mich entscheide, eine Berufspause einzulegen und mich der Kindererziehung zu widmen?)

Irgendwie muss ich zugeben, dass ich mir Sorgen mache.

Liebe Grüße, Melita

Hallo,
als Selbständige kannst du auf keinen Fall von der PKV in die
gesetzliche Kasse wechseln, da hat dir dein PKV-Vertreter
sagen wir mal „eine falsche Aussage“ gemacht.
Erst wenn du nicht mehr selbständig bist und dein Mann GKV
versichert, kannst du ggf. im Rahmen der Familienversicherung
in der GKV versichert werden oder wenn du selbst einen
krankenversicherungspflichtigen Job annimmst.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Günter,

danke für die Antwort. Also doch privat versichert.

Nur um ganz sicher zu gehen: Wie meinst du „erst wenn du nicht mehr selbständig bist“? Wenn ich zum Beispiel die selbständige Tätigkeit aufgebe, zu Hause bleibe und meine Kinder erziehe? Aber wenn ich die folgende Aussage richtig verstanden habe, kann ich in dem Falle nicht bei meinem (GKV versicherten) Mann mitversichert sein:

Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.

Nicht, dass ich nicht weiterhin selbständig tätig sein wollte, aber ich möchte schon wissen, was auf mich zukommen könnte.

Noch immer besorgt :smile:

Danke, Melita

Hallo,
als Selbständige gilt für dich das Mutterschutzgesetz nicht,
insofern gilt meine Aussage.
Nach Ende (Aufgabe) der selbständigen Tätigkeit und bei Einkünften
unter 345,00€ besteht Anspruch auf Familienversicherung -
ich würde dich jedenfalls familienversichern.

Gruss

Günter Czauderna

Danke!
Hallo Günther,

da bin ich aber beruhigt…

Danke dir!

Gruß, Melita