Beihilfe in Gesetzlicher Krankenversicherung?

Hallo!
Ich werde im August Beamter und Widerruf in Hessen, werde aber von privaten Krankenkassen abgelehnt. Wie kann man trotz der Mitgliedschaft in der GKV die Beihilfe nutzen?

Auf eine ältere Frage auf dieser Seite habe ich folgende Antwort von Günther Czauderna gelesen:
Sie gehen grundsätzlich als
Privatpatient zum Arzt, erhalten gegen Vorlage der Privatrechnung von
der GKV-Kasse deren Anteil erstattet und reichen eine Rechnungskopie mit dem Erstaattungsvermerk der GKV an die Beihilfestelle weiter.
Sollten Sie Beamter in Hessen sein, gibt es noch eine andere Möglichkeit, die ich Ihnen bei Bedarf gerne nenne.

Was ist damit gemeint?

Dankeschön!

Hallo,

vorab würde ich sehr gerne wissen, welche Wege Sie gegangen sind, dass Sie wissen, dass Sie in keiner PKV unter kommen.
Gibt es einen triftigen Grund?

Ja, ich habe eine Erkrankung, aufgrund der mich schon eine PKV abgelehnt hat. Ich rechne mit weiteren Ablehnungen, weswegen ich mich schon über Alternativen informiere.

wir als Versicherungsmakler stellen eine Sammelanfrage bei den Gesellschaften und haben eigentl. recht gute Erfolgschancen bis dato gehabt, auch Kunden mit Bandscheibenvorfall, Schlafabnoe oder Zucker in eine PKV
unter zu bekommen, ohne Leistungsausschluss gegen einen Risikozuschlag.

Gruß Jens Steverding

Ich habe natürlich die Versicherungen direkt angefragt. Aber was ist, wenn ich tatsächlich abgelehnt werde. Wie sieht das bezüglich meiner Eingangsfrage aus?

ich würde mich direkt an Günther Czauderna wenden.
mfg
R.Maaß

Würde ich gerne, aber ich habe seinen Namen bei den Experten nicht gefunden!

Hallo,

in den letzten Jahren haben sich die Beihilfevorschriften radikal geändert. Allgemeingültige Aussagen kann ich nicht treffen, da die Beihilfevorschriften von Bundesland zu Bundesland variieren. Inwieweit sich die Beihilfestelle an Privatrechnungen von Ärzten oder Krankenhäusern beteiligt, wenn der Beihilfeberechtigte gesetzlich versichert ist, kann ich nicht sagen. Diese Auskunft kann nur die Beihilfestelle geben.

In der gesetzlichen Krankenversicherung kann man die Kostenerstattung als Wahltarife wählen. Dabei tritt man in Vorleistung, d.h. man bezahlt die Rechnungen der Ärzte/Krankenhäuser und reicht diese dann zur Erstattung des Kassenanteils ein, wobei noch eine Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt wird.

Hoffe,ich konnte helfen

Gruß

Schinmal danke für die Antworten! In der hessischen Beihilfeverordnung habe ich folgendes gelesen, mir fällt aber schwer, mir das in der Praxis vorzustellen. Habe ich dadurch finanzielle Vorteile?
„Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen, die keinen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag erhalten, die als Dienstordnungsangestellte keinen ermäßigten Beitrag entrichten oder die keinen Anspruch aus einem Teilkostentarif haben, gilt der nachgewiesene Geldwert in Anspruch genommener Sachleistungen der Krankenversicherung, vermindert um gesetzliche Zuzahlungen, als beihilfefähige Aufwendungen. Hiervon ist ausgenommen der in Abs. 6 Nr. 3 bezeichnete Ehegatte des Beihilfeberechtigten. Der Geldwert von Sachleistungen ist bis zur Höhe der Versicherungsbeiträge des Beihilfeberechtigten und der berücksichtigungsfähigen Angehörigen beihilfefähig, die für die dem Antragsmonat vorausgegangenen zwölf Kalendermonate geleistet und nicht bei einer früheren Beihilfefestsetzung berücksichtigt wurden.“
DANKE

Antwort von Günther Czauderna gelesen:
Sollten Sie Beamter in Hessen sein, gibt es noch eine andere
Möglichkeit, die ich Ihnen bei Bedarf gerne nenne.

Was ist damit gemeint?

Hallo Coriziri,

keine Ahnung worauf der Kollege hinaus möchte - vielleicht weil ich nicht aus Hessen komme :wink:.

Also von mir bekommst du jetzt eine etwas verständlichere Antwort.

  1. Du kannst die freiwillige Versicherung bei deiner Krankenkasse beantragen.

  2. Dann kannst du als nächstes das „Kostenerstattungsprinzip“ wählen und dies ggf. noch mit einem Selbstbehalt kombinieren.

Was ist die Folge?

Du wirst bei den Ärzten eine Rechnung wie ein Privatpatient erhalten. Die Kasse erstattet ca. 1/3 der Kosten, den Rest versuchst du von der Behilfe zu bekommen.

Wenn du häufiger Leistungen in Anspruch nimmst, kann es sein, dass das Kostenerstattungsprinzip aber ziemlich teuer wird.

Lasse dich dazu einfach mal von deiner Krankenkasse beraten.

Also folgende Punkte merken und bei der Krankenkasse ansprechen:

  • freiwillige Versicherung
  • Kostenerstattungsprinzip
  • Selbstbehalt

Grüße

Andi

Hallo Andi!
Vielen Dank! Aber ich versteh leider nicht, wo da für mich der VBorteil ist. Mir selbst ist es doch egal, ob der Arztbesuch von der Beihilfe oder der Krankenkasse bezahlt wird, oder?

Hallo,
ich gehe davon aus, dass du in der gesetzlichen KV versichert bist, da dich die PKV - aus welchen Gründen auch immer- nicht nimmt. Von daher gilt die alte Antwort nach wie vor. Ich rate jedoch, dies mit der KK vorher abzuklären, da sie wählen müssen, ob sie mit KVK oder als Privatpatient zum Arzt gehen und was beachtet werden muss.

Gruß ayro

Vielen Dank für deine Antwort!

Hallo Coriziri,

leider kann man sich in der gesetzlichen Krankenversicherung immer nur zu 100 % versichern. Das bedeutet, auch wenn du von der Beihilfe unterstützt wirst, kann die GKV dir nur eine vollständige (100%) Versicherung bieten.

Wieso lehnt dich die private Krankenversicherung (PKV) eignetlich ab? Als Beamter hast du die Wahl, ob du dich freiwillig in der GKV bzw. eben in der PKV versicherst… ?!

Die „alte Antwort,“ die du mir geschrieben hast, kann ich leider nicht nachvollziehen. Sicherlich gab es früher mal so ein „Erstattungspronzip,“ aber dazu kann ich dir leider nichts sagen.
Ich bin im kundenservice tätig und jeder, der anfragt, ob er einen Vorteil aus der Beihilfe ziehen kann, lehne ich, da eine GKV eben nur eine 100%ige Versicherung anbieten kann.

Die GKV hat aber ihre Vorteile gegenüber der PKV: Die Beiträge sind stabilier, auch wenn man an später und an das wachsende Alter denkt; die Familienversicherung der Angehörigen ist kostenfrei… bei der privaten steigen die Beiträge je älter man wird, aber man hat die Wahl sich eben „besser“ zu versichern (z.b. Chefarztbehandlungen)…

Frag einfach noch mal bei einer PKV nach und ansonsten meldest du dich bei deiner GKV, um dich dort als Bemter freiwillig versichern zu lassen.

Viel Erfolg.

Würde ich gerne, aber ich habe seinen Namen bei den Experten
nicht gefunden!

such Ihn mal in forum-krankenversicherung.de

Danke für den Tipp!

Mir selbst ist es doch egal, ob der Arztbesuch
von der Beihilfe oder der Krankenkasse bezahlt wird, oder?

Hallo Coriziri,

das ist nicht unbedingt egal. Entscheidend sind die für dich gültigen Beihilfebestimmungen. Beihilfe ist Landesrecht und du solltest dich deshalb über die Höhe deiner Beihilfeansprüche erkundigen.

BSP1:

Beamter mit Beihilfe 50 %

Arztkosten: 90 €
Beihilfe: 45 €
Restkosten: 45 €

BSP2:

Beamter mit Beihilfe 50 % und freiwilliger Versicherung inkl. Kostenerstattungsprinzip

Arztkosten: 90 €
Erstattung Krankenkasse: 30 €
Erstattung Beihilfe: 45 € ??
Restkosten: 15 €

BSP3:

Beamter mit Beihilfe 50 % und freiwilliger Versicherung mit Sachleistungsprinzip (normale gesetzliche Versicherung)

Arztkosten: 0,00 € (da Sachleistung)
Praxisgebühr: 10 € (deine Zuzahlung)
Erstattung Beihilfe: 0,00 € (da keine erstattungsfähigen Kosten angefallen sind)

Ob die Rechnung im BSP2 stimmt, kann ich dir nicht sagen, da ich mich nicht im Beihilferecht genau auskenne und auch nicht die für dich gültigen Landesregelungen kenne. Aber so könnte es vielleicht aussehen…

Warum stellt sich die Frage nach der Wahl des Kostenerstattungsprinzips?

Weil du dadurch evt. einen besonderen Tarif mit Selbstbehalt wählen kannst und Beiträge sparst. Aber dazu musst du dich von der Krankenkasse beraten lassen. Wenn du gesund bist, könnte es sich lohnen. Wenn du häufiger zum Arzt gehst, eher nicht. Siehe Restkosten!

Alles klar? Wenn nicht - melde dich nochmal.

Andi

Hallo,

inwieweit ein Wahltarif bei einer gesetzlichen Krankenkasse als Teilkostentarif bei der Beihilfestelle gewertet wird, kann ich nicht sagen. Diese Frage kann -dann auch rechtsverbindlich- nur die Beihilfestelle beantworten. Am besten Sie fagen schriftlich an, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Ich hoffe, ich konte Ihnen weiterhelfen.

Gruß

Hallo,
als gesetzlich Versicherter erhält man ja grundsätzlich alle Leistungen mit der Versichertenkarte und zahlt nur die gesetzlichen Zuzahlungen. Bei Zahnersatz zum Beispiel ist der Eigenanteil ja doch sehr hoch. In einem solchen Fall lohnt es sich sicher eine Anfrage bei der Beihilfestelle für einen Zuschuß zu stellen. Oder wenn man im Krankenhaus vielleicht ein Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung wählt. Das zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Über diese Sonderleistung erhält man vom Krankenhaus eine gesonderte Rechnung die ggf. beihilfefähig ist. Heilpraktikerkosten oder sowas kann ich mir auch noch vorstellen.
Bezüglich des älteren Eintrages:
Als Beamter kann man sich in der gesetzl. Krankenversicherung nur freiwillig versichern. Mit diesem Status hat man die Möglichkeit, bei seiner Krankenkasse das Kostenerstattungsverfahren zu wählen. Das heisst man geht wie ein privat Versicherter zum Arzt und lässt sich eine Rechnung geben. Darauf zahlt die Krankenkasse den gesetzlichen Anteil und die Beihilfe auch noch mal. Was das übrig bleibt ist jedoch nicht kalkulierbar und nur bedingt zu empfehlen.
Gruß
Karsten

Hallo,

wieso nimmt Sie die Privatversicherung nicht?? Ein Beamter ist grundsätzlich versicherungsfrei und kann der Privatversicherung beitreten. Sollten Sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden, müssen Sie als sog. Freiwilliges Mitglied den vollen Beitrag selbst bezahlen. Mir ist nicht bekannt, ob es in Hessen eine Regelung gibt, damit der öffentliche Arbeitgeber die Hälfte, also den Arbeitnehmeranteil der Krankenversicherungsbeiträge übernimmt. Sollten Sie also Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden, benötigen Sie die Beihilfe nur für die Kosten, die von der gesetzlichen KV nicht übernommen werden. Dazu lediglich die von der Kasse bestätigte Rechnung bei der Beihilfe einreichen.

Mit freundlichen Grüßen

medici