Mir selbst ist es doch egal, ob der Arztbesuch
von der Beihilfe oder der Krankenkasse bezahlt wird, oder?
Hallo Coriziri,
das ist nicht unbedingt egal. Entscheidend sind die für dich gültigen Beihilfebestimmungen. Beihilfe ist Landesrecht und du solltest dich deshalb über die Höhe deiner Beihilfeansprüche erkundigen.
BSP1:
Beamter mit Beihilfe 50 %
Arztkosten: 90 €
Beihilfe: 45 €
Restkosten: 45 €
BSP2:
Beamter mit Beihilfe 50 % und freiwilliger Versicherung inkl. Kostenerstattungsprinzip
Arztkosten: 90 €
Erstattung Krankenkasse: 30 €
Erstattung Beihilfe: 45 € ??
Restkosten: 15 €
BSP3:
Beamter mit Beihilfe 50 % und freiwilliger Versicherung mit Sachleistungsprinzip (normale gesetzliche Versicherung)
Arztkosten: 0,00 € (da Sachleistung)
Praxisgebühr: 10 € (deine Zuzahlung)
Erstattung Beihilfe: 0,00 € (da keine erstattungsfähigen Kosten angefallen sind)
Ob die Rechnung im BSP2 stimmt, kann ich dir nicht sagen, da ich mich nicht im Beihilferecht genau auskenne und auch nicht die für dich gültigen Landesregelungen kenne. Aber so könnte es vielleicht aussehen…
Warum stellt sich die Frage nach der Wahl des Kostenerstattungsprinzips?
Weil du dadurch evt. einen besonderen Tarif mit Selbstbehalt wählen kannst und Beiträge sparst. Aber dazu musst du dich von der Krankenkasse beraten lassen. Wenn du gesund bist, könnte es sich lohnen. Wenn du häufiger zum Arzt gehst, eher nicht. Siehe Restkosten!
Alles klar? Wenn nicht - melde dich nochmal.
Andi