Hallo,
Frau Lehrerin, Jahrgang 74, derzeit Brutto ca. 1500 Euro. 70% Beihilfe Rest PKV
Zwei Kinder, beide beim Vater derzeit GKV
Vater Einkommen ca. 72.000 Euro p.a., Jahrgang 67 will in PKV wechseln. (noch ratsam
)?
Frage: Sind die Kinder dann beihilfeberechtigt?
Land S-H
Theorie: Wenn der Nichtbeihilfeberechtige Ehepartner mehr Geld als der der bh-berechtigte Elternteil verdient, sind die Kinder nicht beihilfeberechtigt. ergo voll PKV zu versichern. Wahr?
Quelle Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_%28Beamtenrech…
„Kinder erhalten Beihilfe, wenn die Eltern beihilfeberechtigt sind oder bei Verheirateten der beihilfeberechtigte Elternteil ein höheres Einkommen hat.“
In obigem Fall ist es ja nicht so.
Weiß jemand mehr?
Gruß
M. Günther