Guten Tag,
folgende situation:
Ein Beamter, nrw, stirbt. Er hinterlässt seine Ehefrau, welche selbst arbeitet und in der GKV versichert ist. sie haben keine kinder.
Hat die witwe nach seinem tod anspruch auf beihilfe im Krankheitsfall?
Es gibt ja die grenze, dasss sie anspruch auf bh bis zu einem jahreseinkommen i.h.v 18.000 euro hat. welche einkünfte zählen da? zu verst. einkommen, werden mieteinkünfte und witwengeld angerechnet, welche kosten kann man von den einkünften eventuell abziehen?
viel dank für eure hilfe