Beihilfe und Abfindungszahlungen

Guten Tag,

ein pensionierter Beamter bezieht Beihilfe gemäß den Vorschriften der Bundesbeihilfeverordnung. Seine Ehefrau wurde gekündigt und bekommt vom EX-Arbeitgeber eine Abfindungszahlung, die sich über mehrere Jahre erstreckt. Die Höhe übersteigt 17.000 €/jährlich. Kann die Ehefrau auch auf die Beihilfe des Ehemannes zählen oder wird die Abfindung als Einkommen gewertet?

D

Guten Abend,

angenommen, eine Person erhält eine regelmäßig wiederkehrende Zahlung, egal aus welcher Quelle, so zählt diese als Einkommen und wird auf den Beihilfeanspruch angerechnet.
Das berücksichtigungsfähige Einkommen liegt derzeit bei 18.000 € jährlich. Wobei diese Grenze nach Bundesland variieren kann.

Dem Beamten würde ich nicht dazu raten, sich im Ernstfall auf Unwissenheit zu berufen.

Freundliche Grüße!

Hallo,

angenommen, eine Person erhält eine regelmäßig wiederkehrende
Zahlung, egal aus welcher Quelle, so zählt diese als Einkommen
und wird auf den Beihilfeanspruch angerechnet.

Quelle?

§ 4 der Bundesbeihilfeverordnung verweist auf den § 2 EkStG. Meines Erachtens sind in dieser Vorschrift die Einkünfte abschließend aufgeführt. Abfindungszahlungen finde ich nicht darunter.

Das berücksichtigungsfähige Einkommen liegt derzeit bei 18.000 € jährlich.

Bundesrecht 17.000 €/jährlich

P.

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