Guten Tag,
ein pensionierter Beamter bezieht Beihilfe gemäß den Vorschriften der Bundesbeihilfeverordnung. Seine Ehefrau wurde gekündigt und bekommt vom EX-Arbeitgeber eine Abfindungszahlung, die sich über mehrere Jahre erstreckt. Die Höhe übersteigt 17.000 €/jährlich. Kann die Ehefrau auch auf die Beihilfe des Ehemannes zählen oder wird die Abfindung als Einkommen gewertet?
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