Beihilfe und Kassenwechsel

Hi!

Ich habe nachdem Abi jetzt ein Jahr gejobbt, und war deswegen selber krankenversichert. Vor 3 Monaten habe ich die Kasse gewechselt. Jetzt werde ich ab dem 01.10. Beamter im Vorbereitungsdienst.
Habe jetzt 2 Fragen: Kann man die Beihilfe auch in Anspruch nehmen, wenn man in der GKV ist? Und wenn nicht, kann man wenn die Versicherungspflicht nicht mehr gegeben ist, auch wechseln wenn man noch keine 18 Monaten dabei ist, und ohne Kündigungsfrist?

Habe jetzt 2 Fragen: Kann man die Beihilfe auch in Anspruch
nehmen, wenn man in der GKV ist?

Nein, bis auf ganz wenige Ausnahmen (Restkostenbeihilfe).

Und wenn nicht, kann man wenn die Versicherungspflicht nicht mehr
gegeben ist, auch wechseln wenn man noch keine 18 Monaten dabei ist,
und ohne Kündigungsfrist?

Wechsel in die PKV ja, in die GKV nein, weil Sie dort der Bindungsfrist unterliegen

Habe jetzt 2 Fragen: Kann man die Beihilfe auch in Anspruch
nehmen, wenn man in der GKV ist?

Nein, bis auf ganz wenige Ausnahmen (Restkostenbeihilfe).

Hallo, ich glaube das kommt darauf an welches Beihilferecht
angewandt wird. Wir haben bei uns in Hessen viele Beamte, die
(noch) Mitglied der GKV sind und trotzdem Beihilfeanspruch haben,
sogar dann wenn sie mit der Karte zum Arzt gehen.
Meinst Du dies mit Restkostenbeihilfe ??
Gruß
Czauderna

Hallo, ich glaube das kommt darauf an welches Beihilferecht
angewandt wird. Wir haben bei uns in Hessen viele Beamte, die
(noch) Mitglied der GKV sind und trotzdem Beihilfeanspruch
haben,
sogar dann wenn sie mit der Karte zum Arzt gehen.
Meinst Du dies mit Restkostenbeihilfe ??
Gruß
Czauderna

Ah, eine Landsmann :wink:

Restkostenbeihilfe bedeutet, dass die Beihilfe sich an bestimmten Kosten, die trotz Vorversicherung in der GKV entstehen, beteiligt. Bestes Beispiel, trotz GKV hat ein hess. Beamter in der GKV Anspruch auf anteilige gesonderte Unterbringen und Wahlleistungen im Krankenhaus.

Hallo,
dann ist die Beihilfe die ich meine eine andere.
Dort funktioniert das so - die Beamten lassen sich vom Arzt gesondert
bescheinigen welche Gebührenziffern er mit der Kasse abgerechnet
hat, wir bestätigen anschliessend den entsprechenden wert in €
und der Beamt erhält dann eine Beihilfe (ich glaube bis maximal 50%
seiner Krankenversicherungsbeiträge im Jahr).
Gruß
Czauderna

Wechsel in die PKV ja, in die GKV nein, weil Sie dort der
Bindungsfrist unterliegen

Also bedeutet das, dass mein Vertrag mit der Krankenversicherung (Ikk-Direkt), automatisch endet, oder zumindest kurzfristig gekündigt werden kann, wenn ich in den Vorbereitungsdienst eintrete?

Hallo,
das bedeutet, dass Sie der Kasse mitteilen sollten, dass Sie ab …
Beamter sind und in die PKV-wechseln - dann müssen Sie keine Kündigungsfrist einhalten - die Mitgliedschaft endet mit dem letzten Tag der Pflichtversicherung.
Gruß
Czauderna

ja, das geht oder ging für freiwillig Versicherte mit Kostenerstattung.

Allerdings haben sich einige Länder von der Beihilfe des Bundes verabschiedet, so dass das z.B. in Bayern ab dem 01.01.2007 jetzt nicht mehr möglich ist.

Schöne Grüße, Bernhard

Also gibt es keine Möglichkeit, über die Beihilfe (Bund), einen Teil der Beiträge zur GKV zu finanzieren?

Also gibt es keine Möglichkeit, über die Beihilfe (Bund),
einen Teil der Beiträge zur GKV zu finanzieren?

Die sichere Antwort ist, klären Sie dies mit Ihrer Beihilfestelle ab.