Beihilfe verweigert Zahlung

Hallo!

Folgende Frage, die ich für eine Freundin stelle:

Frau X war Beamtin, hat eine Krebserkrankung halbwegs überstanden und befindet sich mit ihren 57 Jahren im Ruhestand.

Sie bekommt seit 10 Jahren ein Antidepressivum, das bisher anstandslos von Kasse und Beihilfe bezahlt wurde.

Urplötzlich verweigert die Beilhilfe die Zahlung, und Frau X soll auf gut 500 Euro „sitzen“ bleiben.

Wie gesagt, es geht nicht um einen Badezusatz oder Kopfschmerztabletten, sondern um Medikamente, auf die sie angewiesen ist.
500 Euro sind aufgrund der kleinen Pensionsbezüge enorm viel Geld für Frau X.

Kann sich Frau X auf so etwas wie ein Gewohnheitsrecht berufen? Oder wie kann sie Widerspruch dagegen einlegen?

Hätte man ihr nicht zuvor, also bei der letzten Erstattung, mitteilen müssen, dass dieses Medikament nun nicht mehr bezahlt wird?

Danke für Tipps,
Angelika

Hallo,

Hallo!

Folgende Frage, die ich für eine Freundin stelle:

Frau X war Beamtin, hat eine Krebserkrankung halbwegs
überstanden und befindet sich mit ihren 57 Jahren im
Ruhestand.

dann war sie keine Beamtin, sondern ist immer noch eine Beamtin (Ruhestandsbeamtin).

Sie bekommt seit 10 Jahren ein Antidepressivum, das bisher
anstandslos von Kasse und Beihilfe bezahlt wurde.

Urplötzlich verweigert die Beilhilfe die Zahlung, und Frau X
soll auf gut 500 Euro „sitzen“ bleiben.

Mit welcher Begründung wurde das Mittel verweigert ?

Wie gesagt, es geht nicht um einen Badezusatz oder
Kopfschmerztabletten, sondern um Medikamente, auf die sie
angewiesen ist.
500 Euro sind aufgrund der kleinen Pensionsbezüge enorm viel
Geld für Frau X.

Kann sich Frau X auf so etwas wie ein Gewohnheitsrecht
berufen?

nein - allerdings ist keine weitere Antwort möglich,
da

  1. das Medikament nicht bekannt ist;
  2. auch nicht der Ablehnungsgrund;

Oder wie kann sie Widerspruch dagegen einlegen?

Hätte man ihr nicht zuvor, also bei der letzten Erstattung,
mitteilen müssen, dass dieses Medikament nun nicht mehr
bezahlt wird?

Leider fehlt die Information, ob die PKV gezahlt hat.
Oder ist evt. Frau X sogar in der GKV ?

Danke für Tipps,
Angelika

Gruß Merger

Hallo Merger,

ich habe meine Freundin gebeten, mir die Infos zu nennen.
Diese schicke ich Dir dann per p-mail und sage schonmal danke vorweg,

Angelika

Guten Tag,

Beihilfe ist keine Versicherung und daher ist das hier strenggenommen das falsche Board. Aber einen Zusammenhang gibt es schon.
Welche Begründung hat die Beihilfe denn gegeben ? Das muss sie nämlich tun.

Viel Glück

Barmer

Hallo!

Mal angenommen, die Beihilfe hätte _erst jetzt_, nachdem die Rechnungen eingereicht worden sind, darauf hingewiesen, dass das Medikament nur noch mit 39 Euro abzüglich der 10 Euro Zuzahlung erstattet wird.
(Es kostet aber 190 Euro pro PAckung).

Also hätte Frau X die Info, dass die Beihilfe diese Änderung vorgenommen hat, erst nach dem Einreichen und der Ablehnung erhalten, konnte somit im Vorfeld mit ihrem Arzt noch nichtmal über einen „Plan B“ = Generika nachdenken.

Es sieht wohl so aus, dass man wohl die Menschen nicht per Rundschreiben informiert, sondern erst mit der Ablehnung der Erstattung auf diese ganz erhebliche Veränderung hingewiesen hat.

Als Frührentnerin sind ca. 500 Euro, die aus eigener Tasche aufzubringen sind, viel Geld - Vorschläge zum Widerspruch gerne per privatmail

Angelika

Hallo,

vielleicht gibt es hier Tipps:

GrußRHW

Hallo RHW,

wenn man selbst keine Ahnung hat und Fragen zum Beihilferecht/Beamtenrecht in diesem genannten Forum falsch beantwortet, sollte man solch einen Tipp nicht in einem Experten-Forum schreiben.

Und was haben Reisekosten mit der Antwort überhaupt zu tun.

Ich habe mal kurz bei diesem Forum reingeschaut. Mir stellen sich die Nackenhaare wenn ich die einzelnen Antworten lese.

Es gibt bessere Foren im WWW und dazu gehört auch wer-weiss-was.de

Gruß Merger

1 Like

Das klingt danach, als ob das Medikament inzwischen in eine Festbetragsgruppe eingereiht wurde bzw. ein Generika auf den Markt gekommen ist.

Ich tipp hier mal auf Trevilor, da gibt es seit seit 2012 eben Genrikas, die wesentlich billiger sind.

Zu machen ist dann nichts, da das in den Beihilfevorschriften so vorgeschrieben ist. Da muss dann das Medikament umgestellt werden. Um welche Beihilfe handelt es sich denn (Bund, Bundesland, sonstwas?).

Grüße, Bernhard.