Hallo!
Folgende Frage, die ich für eine Freundin stelle:
Frau X war Beamtin, hat eine Krebserkrankung halbwegs überstanden und befindet sich mit ihren 57 Jahren im Ruhestand.
Sie bekommt seit 10 Jahren ein Antidepressivum, das bisher anstandslos von Kasse und Beihilfe bezahlt wurde.
Urplötzlich verweigert die Beilhilfe die Zahlung, und Frau X soll auf gut 500 Euro „sitzen“ bleiben.
Wie gesagt, es geht nicht um einen Badezusatz oder Kopfschmerztabletten, sondern um Medikamente, auf die sie angewiesen ist.
500 Euro sind aufgrund der kleinen Pensionsbezüge enorm viel Geld für Frau X.
Kann sich Frau X auf so etwas wie ein Gewohnheitsrecht berufen? Oder wie kann sie Widerspruch dagegen einlegen?
Hätte man ihr nicht zuvor, also bei der letzten Erstattung, mitteilen müssen, dass dieses Medikament nun nicht mehr bezahlt wird?
Danke für Tipps,
Angelika