Hi Tom!
Also ob man etwas persönlich gut oder schlecht findet, hat
nichts mit der Beurteilung der rechtlichen Lage zu tun. Wenn
du das vermischt, dann spricht das nicht für dich.
Da ich darauf hingewiesen hatte, die rechtliche Lage in diesem Fall nicht beurteilen zu wollen, muss ich entgegnen, dass nicht etwa ich, sondern eher Du hier nicht empfehlenswerte „Vermischungen“ vorgenommen hast.
Außerdem es mag sein, dass Polarisieren zum nachdenken
verleiten kann, Polarisieren alleine ist allerdings kein
Selbstzweck.
Manchmal ist es das durchaus.
Ich hielt es für äusserst wichtig, den von mir genannten Aspekt in die Diskussion mit einzubringen.
Solltest Du die Wertigkeit meines Punktes anders einschätzen, so wäre Schweigen Gold gewesen…
Dein Posting polarisiert außerdem, nicht, sondern
geht schlichtwegs an der Frage vorbei
Moment, hier geht es um eine Diskussion über Rahmenbedingungen zur gestellten Frage.
Herr Deutschlehrer, Ihre Bewertung einer Themenverfehlung hier ist somit überflüssig.
Ich wies von beginn an darauf hin, keine juristische Antwort auf die gestellte Frage zu liefern.
und man kann nicht ein
völlig verfehltes Posting unter dem Deckmantel der
Polarisierung als besonders intelligent verkaufen.
Da gehe ich mit.
Das hatte ich auch nicht versucht.
Wenn man
außerdem glaubt, dass ein besonders beleidigend formuliertes
Posting (ohne noch dazu irgendeinen Anhaltspunkt dafür, dass
irgendjemand hier absichtlich Schulden gemacht hat, um
jemanden zu schädigen) sein eigenes Argument verbessert,
ich habe mit meinem Posting niemanden beliedigt, sondern lediglich eine, offenbar mehr als berechtigte, Frage aufgeworfen.
Dass es hier ab und an deutlich zugeht, sollte bekannt sein.
If you can´t play with the big dogs, stay on the porch…
dann
ist bereits das der Beweis dafür, dass du entweder zu einer
sachlichen Argumentation nicht in der Lage bist oder kein
sachliches Argument hast. Dein gegenständliches Posting ist ja
nicht das erste, welches dieses Sachlichkeitsniveau besitzt.
Dies widerum stelle ich zur Beurteilung in den Raum, optimalerweise nach den von Dir etwas weiter oben selbst gesetzten Massstäben…
Und noch abschließend: wenn das mit BWLer stimmt, wovon ich
ausgehe, dann müsste dir bewusst sein, dass es sowohl für
einen Unternehmer, als auch für einen Verbraucher ein gewisses
Risiko gibt, auch ohne grobe Fahrlässigkeit zahlungsunfähig zu
werden, das ist Allgemeinrisiko -
Zum allgemeinen lebensrisiko, welches Du hier sicherlich anbringen möchtest, gehört einerseits die Möglichkeit, auch unverschuldet oder mit nur geringem Verschulden in eine finanziell prekäre Situation zu geraten.
Dazu ist es gar nicht notwendig (auch noch in sarkastischer Weise) die in meinen Berufsstand gesetzten Allgemeinerwartungen zu zitieren, denn jeder mündige Bürger weiss das.
Vielmehr ging es mir in diesem falle hier darum, wie man mit einer solchen Situation umgeht.
Und das habe ich ja geschrieben und dazu stehe ich.
dieses Allgemeinwissen
besitze sogar ich mit meinen äußerst bescheidenen BWL
Kenntnissen.
Somit könnte man zu dem Schluß kommen, Du wärst in diesem Punkt ein mündiger Bürger.
Einen Anhaltspunkt für irgendein schweres
Verschulden hinsichtlich der Überschuldung, welches eventuell
eine Vorwerfbarkeit indizieren würde, gab es allerdings
überhaupt nicht. Daher ist dein Posting mehr als unangebracht.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, mir ging es wie gesagt nicht um die Schulden an sich und wie die junge Dame dazu kam, sondern darum, wie sie damit umgeht.
Man muss eben auch verantwortung übernehmen können, auch wenn man das den Deutschen i den letzten 30 Jahren oftmals ausgetrieben haben mag…
Grüße,
Mathias