Beihilfe zum Betrug?

Hallo!

Also ob man etwas persönlich gut oder schlecht findet, hat nichts mit der Beurteilung der rechtlichen Lage zu tun. Wenn du das vermischt, dann spricht das nicht für dich.

Außerdem es mag sein, dass Polarisieren zum nachdenken verleiten kann, Polarisieren alleine ist allerdings kein Selbstzweck. Dein Posting polarisiert außerdem, nicht, sondern geht schlichtwegs an der Frage vorbei und man kann nicht ein völlig verfehltes Posting unter dem Deckmantel der Polarisierung als besonders intelligent verkaufen. Wenn man außerdem glaubt, dass ein besonders beleidigend formuliertes Posting (ohne noch dazu irgendeinen Anhaltspunkt dafür, dass irgendjemand hier absichtlich Schulden gemacht hat, um jemanden zu schädigen) sein eigenes Argument verbessert, dann ist bereits das der Beweis dafür, dass du entweder zu einer sachlichen Argumentation nicht in der Lage bist oder kein sachliches Argument hast. Dein gegenständliches Posting ist ja nicht das erste, welches dieses Sachlichkeitsniveau besitzt.

Und noch abschließend: wenn das mit BWLer stimmt, wovon ich ausgehe, dann müsste dir bewusst sein, dass es sowohl für einen Unternehmer, als auch für einen Verbraucher ein gewisses Risiko gibt, auch ohne grobe Fahrlässigkeit zahlungsunfähig zu werden, das ist Allgemeinrisiko - dieses Allgemeinwissen besitze sogar ich mit meinen äußerst bescheidenen BWL Kenntnissen. Einen Anhaltspunkt für irgendein schweres Verschulden hinsichtlich der Überschuldung, welches eventuell eine Vorwerfbarkeit indizieren würde, gab es allerdings überhaupt nicht. Daher ist dein Posting mehr als unangebracht.

Gruß
Tom

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Hallo!

Also niemand ist verpflichtet, Zahlungen über ein gepfändetes Konto abzuwickeln, solange er nicht insolvent ist. Wenn jemand insolvent ist, dann ist das was anderes - diese Problematik solltest du eigentlich wissen. Solange man nicht insolvent ist, Zahlungen über ein nicht gepfändetes Konto abzuwickeln ist nicht nur rechtlich gedeckt, sondern wirtschaftlich rationales Verhalten, welches auch und gerade bei Unternehmen in viel größerem Umfang üblich ist (das sagt dir jemand, der in der täglichen Praxis fast immer auf der Seite der Gläubiger sitzt und Schuldnern hinterherpfändet). Asozial ist das nicht, vielmehr ist ein solches Verhalten wirtschaftlich rational und damit einem marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystem immanent (solange bei Vertragsabschluss keine Zahlungsfähigkeit und Willigkeit vorgetäuscht wird natürlich).

Wenn jemand insolvent ist, dann ist das was anderes - von einer Insolvenz ist aber hier nicht die Rede - hier wären wir dann relativ schnell im Bereich der Wirtschaftskriminalität.

Gruß
Tom

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Hallo!

Und nicht zu vergessen: eine Schuldnerberatung bietet psychologische Beratung (ganz wichtig, um die Abwärtsspirale zu durchbrechen und die Ursachen zu erforschen) und auch den notwendigen juristischen Ratschlag.

Gruß
Tom

Hallo,
die rechtliche Seite haben bereits andere beleuchtet, daher beschränke ich mich auf die ethische. Es ist völlig unklar, wie die Schulden entstanden sind. Deinem Ausgangsposting zur Folge sind bei Dir grundsätzlich alle Schuldner durch komplettes Selbstverschulden in diese Misere gekommen. Das allein halte ich für extrem fragwürdig. Desweiteren erhebst Du den Anspruch, daß bis zur Tilgung der Schulden, der/die Schuldner sein Leben auf dem Existenzminimum führen soll. Denn es ging nicht um die Frage, ob die gute Frau sich durch einen cleveren Schachzug, der prinzipiellen Zahlung entziehen kann, sondern ausschließlich darum, ob es trotz Verschuldung möglich ist, daß sie mal einen Urlaub macht. Selbst bei eiskalter Betrachtung ist Deine Sicht zu schlicht. Was bringt es dem Gläubiger, wenn die Geldquelle versiegt, weil sie z.B. krank und arbeitsunfähig wird oder sich entseelt ? Ich hätte noch gewisses Verständnis, wenn solche Aussagen von einen 18 jährigen kommen würden. Von einem gut 30 jährigen erwarte ich, daß er hinreichend viel vom Leben mitbekommen hat, um eine vielschichtigere Sicht auf solche Dinge zu haben.

Gruss
Enno

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Strafbarkeit
Hallo Matthias,

ich kann nur raten: Finger weg. § 283 d StGB (Schuldnerbegünstigung) ist hier erfüllt, nachdem du hier Gelder der Schuldner beiseite schaffst bzw. ihr dabei hilfst, diese zu verheimlichen.

Die Gläubiger kennen zumeist die Tricks und erstatten oft Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Es kann dann z. B. bei dem Arbeitgeber überprüft werden, wohin die Gelder geflossen sind. Aber auch sonst könntest du - aus welchen Gründen auch immer - beispielsweise in das Visier der Steuerfahndung geraten, wenn plötzlich Einnahmen auf deinem Konto vorhanden sind, die du nicht versteuert hast und die du dann erklären musst.

Du hilfst deiner Freundin mehr, wenn du sie zu einer Schuldnerberatung schickst.

Viele grüsse,

Simone

Hallo Simone,

ich kann nur raten: Finger weg. § 283 d StGB
(Schuldnerbegünstigung) ist hier erfüllt, nachdem du hier
Gelder der Schuldner beiseite schaffst bzw. ihr dabei hilfst,
diese zu verheimlichen.

Hallo Simone,

dank für Deine Mail. Ich meine allerdings nach Lektüre des von Dir angeführten §283 d StGB, dass er nicht auf den von mir geschilderten Fall zutrifft. §283 d regelt solche Fälle im Rahmen von Insolvenzen. Das ist bei meiner Freundin aber gar nicht der Fall. Ich möchte ihre Situation hier nicht breittreten, aber im Wesentlichen geht es darum, dass sie vor zig Jahren einen erheblichen Schadensfall angerichtet hat und nicht haftpflichtversichert war. Dafür beißt sie sich heute in den Hintern, kann es aber eben nicht mehr ändern. Ihr Konto wird gepfändet, weil sie nach der Geburt ihres Kindes zwischenzeitlich eigenmächtig mit den Zahlungen ausgesetzt hat. Sie war eben der Meinung, dass ihr mit Kind mehr Geld zur Verfügung stehen müsse. Sie ist aber keinesfalls insolvent. Im Gegenteil: Sie verdient in ihrem Job ganz gut, und wenn sie noch ca. zehn Jahre weiter zurückzahlt, ist sie irgendwann schuldenfrei. Insofern meine ich auch als Nichtjurist, dass der §283 d hier nicht greift. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Ansonsten hat sie natürlich eine Schuldnerberatung absolviert, die hilft aber natürlich auch nicht, dass dir bei gutem Gehalt die Schulden einfach gestrichen werden. Das gilt im übrigen auch für die Privatinsolvenz. Die greift ja nur, wenn man tatsächlich auf absehbare Zeit zahlungsunfähig ist. Insofern wird die Schuldnerberatung aus meiner Sicht in dieser Diskussion etwas überbewertet. Sie ist für alle gut, die den Überblick über ihre Finanzen verloren haben. Wenn ich aber 200.000 Euro Schulden habe und 4.000 Euro verdiene, kann ich mir eigentlich ganz gut ausrechnen, wann ich schuldenfrei bin.

Schließlich möchte ich mich bei allen sachlichen Antwortern bedanken und darauf hinweisen, dass ich hier eigentlich keine Debatte über Gut und Böse lostreten wollte, sondern mir einfach eine Antwort auf meine Frage erhoffte. Aus meiner persönlichen Sicht ist es zwar wirklich dämlich, nicht haftpflichtversichert zu sein, es ist aber auch nicht OK, jemanden zivilrechtlich über Jahrzehnte in die Pflicht zu nehmen. Ich verstehe allerdings auch, wenn unser Gesetzgeber eine andere Ansicht vertritt. Die interessiert mich als Freund allerdings wenig.

Ansonsten noch zur steuerrechtlichen Frage, Simone: Das habe ich berücksichtigt. Ich werde durch die Zahlung nicht steuerpflichtig. Ich habe das Glück, ein Stipendium zu erhalten, das mir meinen Steuerfreibetrag lässt. Hier bin ich also auf der sicheren Seite. Danke aber für den Tipp.

Viele Grüße,

Matthias

Hallo Matthias,

ich kann nur raten: Finger weg. § 283 d StGB
(Schuldnerbegünstigung) ist hier erfüllt, nachdem du hier
Gelder der Schuldner beiseite schaffst bzw. ihr dabei hilfst,
diese zu verheimlichen.

Einfach Unsinn 283StGB gilt nur bei Bankrott aber nicht bei Privatleuten.

Johannes

Achtung Kunstfehler!
Hallo!

Also das Ausgangsposting geht nicht von einer Insolvenz oder drohenden Insolvenz aus, sondern lediglich von einer Überschuldung!

Das von dir genannte Delikt ist nicht einmal nach dem objektiven Tatbestand gegeben, so etwas sollte nicht passieren!

Gruß
Tom

Hi Tom!

Also ob man etwas persönlich gut oder schlecht findet, hat
nichts mit der Beurteilung der rechtlichen Lage zu tun. Wenn
du das vermischt, dann spricht das nicht für dich.

Da ich darauf hingewiesen hatte, die rechtliche Lage in diesem Fall nicht beurteilen zu wollen, muss ich entgegnen, dass nicht etwa ich, sondern eher Du hier nicht empfehlenswerte „Vermischungen“ vorgenommen hast.

Außerdem es mag sein, dass Polarisieren zum nachdenken
verleiten kann, Polarisieren alleine ist allerdings kein
Selbstzweck.

Manchmal ist es das durchaus.
Ich hielt es für äusserst wichtig, den von mir genannten Aspekt in die Diskussion mit einzubringen.
Solltest Du die Wertigkeit meines Punktes anders einschätzen, so wäre Schweigen Gold gewesen…

Dein Posting polarisiert außerdem, nicht, sondern
geht schlichtwegs an der Frage vorbei

Moment, hier geht es um eine Diskussion über Rahmenbedingungen zur gestellten Frage.
Herr Deutschlehrer, Ihre Bewertung einer Themenverfehlung hier ist somit überflüssig.
Ich wies von beginn an darauf hin, keine juristische Antwort auf die gestellte Frage zu liefern.

und man kann nicht ein
völlig verfehltes Posting unter dem Deckmantel der
Polarisierung als besonders intelligent verkaufen.

Da gehe ich mit.
Das hatte ich auch nicht versucht.

Wenn man
außerdem glaubt, dass ein besonders beleidigend formuliertes
Posting (ohne noch dazu irgendeinen Anhaltspunkt dafür, dass
irgendjemand hier absichtlich Schulden gemacht hat, um
jemanden zu schädigen) sein eigenes Argument verbessert,

ich habe mit meinem Posting niemanden beliedigt, sondern lediglich eine, offenbar mehr als berechtigte, Frage aufgeworfen.
Dass es hier ab und an deutlich zugeht, sollte bekannt sein.
If you can´t play with the big dogs, stay on the porch…

dann
ist bereits das der Beweis dafür, dass du entweder zu einer
sachlichen Argumentation nicht in der Lage bist oder kein
sachliches Argument hast. Dein gegenständliches Posting ist ja
nicht das erste, welches dieses Sachlichkeitsniveau besitzt.

Dies widerum stelle ich zur Beurteilung in den Raum, optimalerweise nach den von Dir etwas weiter oben selbst gesetzten Massstäben…

Und noch abschließend: wenn das mit BWLer stimmt, wovon ich
ausgehe, dann müsste dir bewusst sein, dass es sowohl für
einen Unternehmer, als auch für einen Verbraucher ein gewisses
Risiko gibt, auch ohne grobe Fahrlässigkeit zahlungsunfähig zu
werden, das ist Allgemeinrisiko -

Zum allgemeinen lebensrisiko, welches Du hier sicherlich anbringen möchtest, gehört einerseits die Möglichkeit, auch unverschuldet oder mit nur geringem Verschulden in eine finanziell prekäre Situation zu geraten.
Dazu ist es gar nicht notwendig (auch noch in sarkastischer Weise) die in meinen Berufsstand gesetzten Allgemeinerwartungen zu zitieren, denn jeder mündige Bürger weiss das.

Vielmehr ging es mir in diesem falle hier darum, wie man mit einer solchen Situation umgeht.
Und das habe ich ja geschrieben und dazu stehe ich.

dieses Allgemeinwissen
besitze sogar ich mit meinen äußerst bescheidenen BWL
Kenntnissen.

Somit könnte man zu dem Schluß kommen, Du wärst in diesem Punkt ein mündiger Bürger.

Einen Anhaltspunkt für irgendein schweres
Verschulden hinsichtlich der Überschuldung, welches eventuell
eine Vorwerfbarkeit indizieren würde, gab es allerdings
überhaupt nicht. Daher ist dein Posting mehr als unangebracht.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, mir ging es wie gesagt nicht um die Schulden an sich und wie die junge Dame dazu kam, sondern darum, wie sie damit umgeht.

Man muss eben auch verantwortung übernehmen können, auch wenn man das den Deutschen i den letzten 30 Jahren oftmals ausgetrieben haben mag…

Grüße,

Mathias

Hallo Enno,

die rechtliche Seite haben bereits andere beleuchtet, daher
beschränke ich mich auf die ethische. Es ist völlig unklar,
wie die Schulden entstanden sind. Deinem Ausgangsposting zur
Folge sind bei Dir grundsätzlich alle Schuldner durch
komplettes Selbstverschulden in diese Misere gekommen.

Das ist Deine ureigenste Interpretation, welche Dir natürlich unbenommen sei.
Meine Intention jedoch ist, dass die Ursache hier nicht zur Debatte steht, sondern der Umgang mit der Schuldensituation.

Das
allein halte ich für extrem fragwürdig. Desweiteren erhebst Du
den Anspruch, daß bis zur Tilgung der Schulden, der/die
Schuldner sein Leben auf dem Existenzminimum führen soll.

Wo steht das?

Denn
es ging nicht um die Frage, ob die gute Frau sich durch einen
cleveren Schachzug, der prinzipiellen Zahlung entziehen kann,
sondern ausschließlich darum, ob es trotz Verschuldung möglich
ist, daß sie mal einen Urlaub macht.

Warum sollte sie?

Selbst bei eiskalter
Betrachtung ist Deine Sicht zu schlicht. Was bringt es dem
Gläubiger, wenn die Geldquelle versiegt, weil sie z.B. krank
und arbeitsunfähig wird oder sich entseelt ?

Meine koreanischen Kollegen machen im Schnitt alle 10 Jahre eine Woche Urlaub im Ausland.
In den übrigen Jahren ist man dort im Jahr insgesamt 1 Woche zu Hause, auch für Behördengänge u.ä.
Bislang leben sie alle noch.

Einen urlaub zu Hause würde ich der Betreffenden ja nicht absprechen.
Nur sollte sie freie Mittel zur Schuldentilgung benutzen.

Ich hätte noch
gewisses Verständnis, wenn solche Aussagen von einen 18
jährigen kommen würden. Von einem gut 30 jährigen erwarte ich,
daß er hinreichend viel vom Leben mitbekommen hat, um eine
vielschichtigere Sicht auf solche Dinge zu haben.

Genau aus diesemgrund argumentiere ich so.
Ich zahle Zinsen und verhandle mit Banken.

Grüße,

Mathias

Hallo Tom,

netter Vergleich.
Du hast ihn allerdings in Deinem ersten Posting schon selbst ad absurdum geführt, denn Du möchtest ja Dein Konto anbieten. Es geht also nicht um ein ungepfändetes Konto der Bettreffenden.

Dein Vergleich würde also eher schlüssig, zieht man ein Unternehmen heran, welches gewisse Transaktionen über Luxemburg vornimmt…

Also bitte, erzähle mir hier keinen Mist. Die Sache bleibt was sie ist: unsauber.

Grüße,

Mathias

Also niemand ist verpflichtet, Zahlungen über ein gepfändetes
Konto abzuwickeln, solange er nicht insolvent ist. Wenn jemand
insolvent ist, dann ist das was anderes - diese Problematik
solltest du eigentlich wissen. Solange man nicht insolvent
ist, Zahlungen über ein nicht gepfändetes Konto abzuwickeln
ist nicht nur rechtlich gedeckt, sondern wirtschaftlich
rationales Verhalten, welches auch und gerade bei Unternehmen
in viel größerem Umfang üblich ist (das sagt dir jemand, der
in der täglichen Praxis fast immer auf der Seite der Gläubiger
sitzt und Schuldnern hinterherpfändet). Asozial ist das nicht,
vielmehr ist ein solches Verhalten wirtschaftlich rational und
damit einem marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystem immanent
(solange bei Vertragsabschluss keine Zahlungsfähigkeit und
Willigkeit vorgetäuscht wird natürlich).

Wenn jemand insolvent ist, dann ist das was anderes - von
einer Insolvenz ist aber hier nicht die Rede - hier wären wir
dann relativ schnell im Bereich der Wirtschaftskriminalität.

Gruß
Tom

Hallo!

netter Vergleich.
Du hast ihn allerdings in Deinem ersten Posting schon selbst
ad absurdum geführt, denn Du möchtest ja Dein Konto anbieten.
Es geht also nicht um ein ungepfändetes Konto der
Bettreffenden.

Jetzt kann ich nur drei ??? setzen - natürlich geht es nicht um ein ungepfändetes Konto - die Frage wurde ja gestellt, weil ein Konto gepfändet ist und es geht nur darum, die Zahlung über ein nicht gepfändetes Konto gehen zu lassen.

Gruß
Tom

Hallo!

Und noch abschließend: wenn das mit BWLer stimmt, wovon ich
ausgehe, dann müsste dir bewusst sein, dass es sowohl für
einen Unternehmer, als auch für einen Verbraucher ein gewisses
Risiko gibt, auch ohne grobe Fahrlässigkeit zahlungsunfähig zu
werden, das ist Allgemeinrisiko -

Zum allgemeinen lebensrisiko, welches Du hier sicherlich
anbringen möchtest, gehört einerseits die Möglichkeit, auch
unverschuldet oder mit nur geringem Verschulden in eine
finanziell prekäre Situation zu geraten.
Dazu ist es gar nicht notwendig (auch noch in sarkastischer
Weise) die in meinen Berufsstand gesetzten
Allgemeinerwartungen zu zitieren, denn jeder mündige Bürger
weiss das.

Ich zitiere keine Allgemeinerwartungen, ich habe bei deinen Postings nur manchmal das Gefühl, dass du nicht auf einem Niveau diskutieren kannst, der deiner Ausbildung und deinem Beruf entsprechen sollte - das ist nämlich eine Allgemeinerwartung, die ich an jemanden stelle, der sich BWLer nennt. Wenn ich in meinem Beruf so diskutiere und argumentiere bin ich am nächsten Tag meinen Job los und schädige meine eigene Mandantschaft. Tut mir leid, wenn ich hier so direkt bin, das soll kein persönlicher Vorwurf sein, aber in der Sache habe ich (und scheinbar nicht nur ich) das Gefühl, dass das so ist.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, mir ging es wie gesagt
nicht um die Schulden an sich und wie die junge Dame dazu kam,
sondern darum, wie sie damit umgeht.

Ja, verknüpft mit einem direkten Angriff. Vielleicht ist es in diesem Fall sinnvoll, die Zahlungen so abzuwickeln? Kennst du alle Umstände des Einzelfalles um hier eine moralische Beurteilung abgeben zu können?

Gruß
Tom

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Hallo Tom,

um das Kapitel der persönlichen Angriffe nun abzuschliessen, habe ich einen Blick in Deine „ViKa“ geworfen und lese „Rechtsanwaltsanwärter“.
Welchen Job würdest Du also verlieren und welche Erfahrung kannst Du schon in die Waagschale werfen…?

Ferner habe ich niemals einen „direkten Angriff“ gegen die im Ausgangsposting beschriebene Dame gefahren, sondern meine Ansicht zu dem angefragten Umgehungsmanöver hinsichtlich der Kontopfändung geschrieben.

Ich habe erwartet, dass es hierzu Kritik geben wird. Das war im Hinblick auf die aktuell vorherrschende politische Richtung in Deutschland und Österreich ohne große hellseherische Fähigkeiten leicht abzuschätzen.
Auch die üblichen Anfeindungen von Leuten ohne Argumente habe ich erwartet. Fällt einem nichts mehr ein, versuchen manche Disputanten in Internet-Foren, ihren Gesprächspartner zu diskriminieren und ihn als „nicht diskussionsfähig“ o.ä. hinzustellen. Das passiert hier jeden Tag und juckt keinen mehr.

Bringe also Argumente zum Thema an, oder gehe woanders spielen.

Grüße,

Mathias

Und noch abschließend: wenn das mit BWLer stimmt, wovon ich
ausgehe, dann müsste dir bewusst sein, dass es sowohl für
einen Unternehmer, als auch für einen Verbraucher ein gewisses
Risiko gibt, auch ohne grobe Fahrlässigkeit zahlungsunfähig zu
werden, das ist Allgemeinrisiko -

Zum allgemeinen lebensrisiko, welches Du hier sicherlich
anbringen möchtest, gehört einerseits die Möglichkeit, auch
unverschuldet oder mit nur geringem Verschulden in eine
finanziell prekäre Situation zu geraten.
Dazu ist es gar nicht notwendig (auch noch in sarkastischer
Weise) die in meinen Berufsstand gesetzten
Allgemeinerwartungen zu zitieren, denn jeder mündige Bürger
weiss das.

Ich zitiere keine Allgemeinerwartungen, ich habe bei deinen
Postings nur manchmal das Gefühl, dass du nicht auf einem
Niveau diskutieren kannst, der deiner Ausbildung und deinem
Beruf entsprechen sollte - das ist nämlich eine
Allgemeinerwartung, die ich an jemanden stelle, der sich BWLer
nennt. Wenn ich in meinem Beruf so diskutiere und argumentiere
bin ich am nächsten Tag meinen Job los und schädige meine
eigene Mandantschaft. Tut mir leid, wenn ich hier so direkt
bin, das soll kein persönlicher Vorwurf sein, aber in der
Sache habe ich (und scheinbar nicht nur ich) das Gefühl, dass
das so ist.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, mir ging es wie gesagt
nicht um die Schulden an sich und wie die junge Dame dazu kam,
sondern darum, wie sie damit umgeht.

Ja, verknüpft mit einem direkten Angriff. Vielleicht ist es in
diesem Fall sinnvoll, die Zahlungen so abzuwickeln? Kennst du
alle Umstände des Einzelfalles um hier eine moralische
Beurteilung abgeben zu können?

Gruß
Tom

Hallo!

netter Vergleich.
Du hast ihn allerdings in Deinem ersten Posting schon selbst
ad absurdum geführt, denn Du möchtest ja Dein Konto anbieten.
Es geht also nicht um ein ungepfändetes Konto der
Bettreffenden.

Jetzt kann ich nur drei ??? setzen -

…das tat ich ja bereits im letzten Posting…

natürlich geht es nicht
um ein ungepfändetes Konto - die Frage wurde ja gestellt, weil
ein Konto gepfändet ist und es geht nur darum, die Zahlung
über ein nicht gepfändetes Konto gehen zu lassen.

Ganz recht. Somit hast Du Dein vorangegangenes Posting selbst widerlegt.

Grüße,

Mathias

Hallo!

Also meinen Job als Rechtsanwaltsanwärter würde ich verlieren.

Was du mit der vorherrschenden politischen Richtung in Deutschland und Österreich meinst verstehe ich nicht - also irgendwie passt die politische Richtung in D und Ö nicht zusammen würde ich mal sagen.

Gruß
Tom

Hi!

Also meinen Job als Rechtsanwaltsanwärter würde ich verlieren.

Dann passe gut darauf auf.
Ich habe in dieser Beziehung keine Probleme, denn ich habe mir, gerade wegen meiner Argumentationsketten, bereits einige Erfolge im internationalöen Business gebaut.
Wenn Du ebenfalls ein paar Lorbeeren verdient hast, können wir weiter sprechen.
Bis dahin muss ich Dir sagen: keep it down…

Was du mit der vorherrschenden politischen Richtung in
Deutschland und Österreich meinst verstehe ich nicht - also
irgendwie passt die politische Richtung in D und Ö nicht
zusammen würde ich mal sagen.

Ganz generell gesehen leiden beide Länder unter der Zwangssozialisierung.
Ihr hattet wenigstens den Mut, einen anderen Weg zu wählen (wenn dieser auch umstritten war, aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt…). Nur leider hattet Ihr es nicht in der Hose, diesen Weg auch zu gehen.

Grüße,

Mathias