Liebe kriminalistische Gemeinde,
ich habe folgende Frage: Mache ich mich strafbar, wenn ich einer Freundin mein Bankkonto für eine Überweisung zur Verfügung stelle?
Zum konkreten Fall: Eine Freundin von mir ist nach einem verlorenen Zivilverfahren bis über beide Ohren verschuldet und wird noch ewig ihre Schulden abtragen müssen. Ich weiß, dass auch ihre Konten gepfändet und ihre Einkünfte, die über einem Mindestbehalt liegen, sofort eingezogen werden. Sie hat nun unerwarteterweise ein nettes Honorar für einen Vortrag angeboten bekommen, den sie im Ausland gehalten hat. Da sie ihr Honorar nicht bar sondern nur per Überweisung erhalten kann, hat sie mich gebeten, ihr mein Konto zur Verfügung zu stellen. Nach der Überweisung würde ich ihr das Geld bar auszahlen und sie würde es für einen Urlaub mit ihrer kleinen Tochter verwenden. Ich würde das auch gerne machen, weiß aber nicht, ob ich mich damit nicht einer Beihilfe zum Betrug oder ähnlichem strafbar mache. Da ich ein Beamtenverhältnis anstrebe, würde ich das vorher gerne ausschließen.
Weiß jemand Näheres?
Vielen Dank für Eure Antworten,
Matthias