Beihilfe zum Betrug?

Liebe kriminalistische Gemeinde,

ich habe folgende Frage: Mache ich mich strafbar, wenn ich einer Freundin mein Bankkonto für eine Überweisung zur Verfügung stelle?

Zum konkreten Fall: Eine Freundin von mir ist nach einem verlorenen Zivilverfahren bis über beide Ohren verschuldet und wird noch ewig ihre Schulden abtragen müssen. Ich weiß, dass auch ihre Konten gepfändet und ihre Einkünfte, die über einem Mindestbehalt liegen, sofort eingezogen werden. Sie hat nun unerwarteterweise ein nettes Honorar für einen Vortrag angeboten bekommen, den sie im Ausland gehalten hat. Da sie ihr Honorar nicht bar sondern nur per Überweisung erhalten kann, hat sie mich gebeten, ihr mein Konto zur Verfügung zu stellen. Nach der Überweisung würde ich ihr das Geld bar auszahlen und sie würde es für einen Urlaub mit ihrer kleinen Tochter verwenden. Ich würde das auch gerne machen, weiß aber nicht, ob ich mich damit nicht einer Beihilfe zum Betrug oder ähnlichem strafbar mache. Da ich ein Beamtenverhältnis anstrebe, würde ich das vorher gerne ausschließen.

Weiß jemand Näheres?

Vielen Dank für Eure Antworten,

Matthias

Hallo!

Also ich bin diesbezüglich kein Experte im deutschen Recht, denke aber, dass die Angelegenheit grundsätzlich unproblematisch sein sollte, solange es kein Insolvenzverfahren gibt. Der Anspruch auf Zahlung dieses Honorars ist ja nicht gepfändet (könnte der Gläubiger natürlich machen, aber er muss erst mal wissen, dass es diese Forderung gibt) und daher kann sie auch frei darüber verfügen, sie kann also insb. verlangen, das Honorar auf ein fremdes Konto zu überweisen.

Sollte sie allerdings ein Vermögensverzeichnis/Offenbarungseid leisten müssen, dann müsste sie angeben, dass sie (nach Überweisung) gegen dich eben genau diese Forderung hat - wenn sie das verschweigt, dann wäre es strafbar.

Aber das alles bitte mit Vorbehalt, dass ich mich da geirrt haben könnte.

Gruß
Tom

Theorie und Praxis
Hallo Matthias,

ich habe da 2 Aspekte.
Wahrscheinlich gibt es keinerlei Probleme bei der Überweisung, da die Banken selten kontrollieren, ob der Name zum Konto des Begünstigten passt.Du kannst Ihr auch das Geld bar auszahlen . Funktioniert theoretisch alles.

Gehen wir davon aus, dass du dies so gehandhabt hast.
Ein Gläubiger bekommt es mit, dass Geld oder Gelder für die Begünstigte über dein Konto fließen.

  • Er wird ein Pfändung auf deinem Konto veranlassen. Es wird dir schwer fallen, zu beweisen, dass du das Geld entsprechend weitergeleitet hast.
  • Selbst wenn du eine Quittung von Ihr hast, steht dein Konto bis zur Klärung erst mal still
  • Eventuell macht sich die Bank noch daran, sich die Kontoverbindung zu dir zu überlegen, da Gelder eingehen bei denen du nicht der wirtschaftlich Berechtigte bist (hast du bei der Kontoeröffnung unterschrieben)
  • Einfach nur viel möglicher Ärger

Es ist in der Praxis also Möglich das so zu handeln wie du meinst.
Es birgt aber auch zumindest theoretisch Risiken für dich.

Gruß Ivo

Hallo!

  • Er wird ein Pfändung auf deinem Konto veranlassen. Es wird
    dir schwer fallen, zu beweisen, dass du das Geld entsprechend
    weitergeleitet hast.

Es wäre doch kein Problem sich von der Freundin die Übergabe des Geldes in bar bestätigen zu lassen, dann gibt es kein Problem im Fall einer Drittschuldnerklage. Außerdem: warum sollte der Gläubiger das Konto pfänden können? Der Gläubiger kann allenfalls (nach Eingang auf dem Konto von Matthias) den Anspruch der Freundin gegen Matthias auf Zahlung dieses Betrages pfänden. Diesfalls dürfte Matthias den Betrag halt nicht an seine Freundin auszahlen, sondern an den Gläubiger - das ist aber auch schon alles was passiert.

Den Anspruch von Matthias gegen seine Bank aus dem Kontovertrag und damit die Pfändung des Kontos ist nicht möglich - diesfalls müsste man nämlich gegen Matthias Exekution führen und es wäre mir unverständlich wie man ohne Titel gegen jemanden Exekution führen kann (außerdem gäbe es auch nichtmal einen Anspruch auf Grund dessen der Gläubiger gegen Matthias einen Titel erwirken könnte).

Ich kann mir daher nicht vorstellen, wieso das (zumindest aus rechtlicher Sicht) auch theoretisch zu einem Problem führen sollte (es sei denn, die Bank kündigt Matthias das Konto oder so). Aber ich lasse mich durchaus eines besseren belehren.

Gruß
Tom

Hallo,

ein paar Zwischenfragen:

  1. warum nimmt deine Freundin das Geld nicht, um einen Teil der Schulden zu bezahlen?
  2. wenn das Bezahlen der Schulden „noch ewig“ dauert - wie wäre es mit einer Privatinsolvenz?
  3. Was sagt die Schuldnerberatung zum Problem deiner Freundin?

nur so mal als Anregung

Gruß
HaWeThie

Hi,

  1. warum nimmt deine Freundin das Geld nicht, um einen Teil
    der Schulden zu bezahlen?

Weil sie schlicht und ergreifend in den Urlaub fahren und keinen Schuldendiesnt leisten will. Sie ist meine Freundin, und ich will ihr das ermöglichen. Ob das jetzt moralisch in Ordnung ist, dass jemand der sich auf Jahre hinweg nichts leisten kann, ein Honorar nicht zum Schuldendienst verwendet, mögen andere beurteilen. Mich interessiert ehrlich gesagt auch nur, ob ich mich strafbar mache, wenn ich jemandem mein Konto zur Verfügung stelle.

  1. wenn das Bezahlen der Schulden „noch ewig“ dauert - wie
    wäre es mit einer Privatinsolvenz?
  2. Was sagt die Schuldnerberatung zum Problem deiner Freundin?

Soweit ich weiß kann man keine Privatinsolvenz beantragen, wenn man ein hohes, geregeltes Einkommen hat. Das hat ja meine Freundin, und es wird ihr eben monatlich auf einen Mindesbehalt zusammengekürzt, was ja auch in Ordnung ist. Wie gesagt: Ich will nicht wissen, was moralisch richtig ist, sondern was ich rechtlich darf und was nicht.

Grüße,

Matthias

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Hallo Tom,

ich geb dir in sofern recht, wenn der Glübiger eine Privatperson oder ein Unternehmen ist, dann ist es schwer -aber nicht unmöglich- da zu pfänden.
Lass es aber mal das Finanzamt oder eine Gemeinde sein, da geht das flott.
Natürlich ist es toll wenn er nachweisen kann, dass das Geld bei seiner Bekannten angekommen ist. Aber so lange hat er einfach Ärger - falls so was passiert.
Ich sagte daher auch, dass es in der Praxis funktioniert, aber ein paar Risiken bergen **kann.

Gruß Ivo**

Hi!

Warum sollte man das unterstützen?
Die Schulden hat sie doch auch selbst machen können.

Die rechtliche Seite, um die es Dir hier ja eigentlich ging, kann ich leider nicht beurteilen, wehre mich jedoch auch ungefragt gegen derartiges Schmarotzertum, welches wir alle über höhere Kreditzinsen und Preise mit auszubaden haben.

Grüße,

Mathias

Hallo Mathias,

auch wenn ich dir in so fern rechtgebe, was du zu den Zinsen und zu den Preisen gesagt hast - mich würde es jetzt mal interessieren wie du dich mit deinem Posting gewehrt hast?

M.E. trägt es nicht dazu bei irgendetwas in dieser Richtung zu verhindern. Aber ich hoffe du fühlst dich wenigstens besser weil du deinen Ärger ausgesprochen hast.

BTW: Nebenbei bemerkt, zahlt sie ja an ihren Schulden zurück, ich finde das solltest du zumindest positiv beurteilen. Sollte sie Privatinsolvenz anmelden wäre das nochmal anders. Abgesehen davon kennst du die Umstände nicht die zu den Schulden geführt haben und du kennst die Person nicht… da finde ich es ziemlich fragwürdig so jemanden direkt als „Schmarotzer“ zu beteichnen.

Gruß Ivo

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Hallo!

ich geb dir in sofern recht, wenn der Glübiger eine
Privatperson oder ein Unternehmen ist, dann ist es schwer
-aber nicht unmöglich- da zu pfänden.

Ich verstehe nicht, wie ich das Konto pfänden kann. Eine Forderungspfändung erfolgt durch Doppelverbot, also durch Verbot der verpflichteten Partei den Betrag anzunehmen und Verbot des Drittschuldners, die Forderung auszuzahlen.

Wenn du das Konto von Matthias pfänden möchtest, dann brauchst du einen Titel gegen Matthias, weil die Forderung gegen die Bank hat Matthias aus dem Kontovertrag und nicht seine Freundin - ob das jetzt wirtschaftlich so ist oder nicht ist nicht relevant. Mit einem Titel gegen A kann ich einen Anspruch von A gegen B pfänden aber nicht einen Anspruch von B gegen C. Pfänden mit dem Titel gegen die Freundin von Matthias kann ich nur den Anspruch seiner Freundin gegen Matthias, also mit Matthias als Drittschuldner. Zusammengefasst: wenn also ein Gläubiger davon erfährt, dann muss er den Anspruch der Freundin gegen Matthias pfänden, aber nicht den Anspruch von Matthias gegen die Bank (rein juristisch gesehen pfändet man ja kein Konto, denn das ist nur eine Verrechnungsart - man pfändet eine Forderung).

Gruß
Tom

Gruß
Tom

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Betrug setzt eine Vermögensverfügung des Betrogenen Vorraus, an der mangelt es schon - damit ist §263 gestrichen.

Grüße Johannes

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Hallo Matthias,

bitte verstehe mich nicht falsch - ich gönne deiner Freundin den Urlaub, auch wenn ich persönlich alles daran setzen würde, so bals als möglich schuldenfrei zu werden.

Ich rate dennoch, so bald wie möglich sich mit einer Schuldenberatung in Verbindung zu setzen. IdR sind die sehr engagiert und können einiges ermöglichen, wo ihr vielleicht gar nicht dran gedacht habt.

Gruß
HaWeThie

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mathias, du kotzt mich an!
Solche leute wie du kotzen mich einfach an. immer diese moralapostel. meckern wenn andere in die büsche pinkeln, wenn es bei ihnen selber mal drückt fahren sie wie selbstverständlich 5 kilometer bis zum nächsten wc.

an solchen leuten wie dir geht die welt unter!!

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Hallo,

an solchen leuten wie dir geht die welt unter!!

nö - das bittere ist, daß diese Leute Grundlage für eine „funktionierende“ Gesellschaft sind. Würde die Masse z.B. die Sinnhaftigkeit von Gesetzen, Verordnungen hinterfragen, würde es unruhig in diesem unseren Lande. Linientreu ohne Hirn halt.

Gruss
Enno

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eine frage bitte, da ich zufällig eure zeilen lese:

was tut eine Schuldenberatung ?

das denken und haushalten mit ziel der abgeltung kann man schliesslich selbst übernehmen…

danke

Hi Dirk,

Du darfst nicht immer von dir ausgehen.
Grundsätzlich kann das jeder - aber leider nicht tatsächlich.
Viele verlieren durch Ratenzahlungen, Katalogbestellungen etc. schnell den Überblick und geraten immer tiefer in die Schuldenfalle.
Eine Schulnerberatung hilft dabei, den überblick zu gewinnen, die Finanzen in Ordnung zu bringen, evtl. mit den Gläubigern zu verhandeln etc uvm.

Es ist lediglich eine Hilfe zur Selbsthilfe, aber jemand der diese Hilfe sucht, wird dort gut beraten. Ich habe in meiner „alten Tätigkeit“ vielen einen Gang zur Schuldnerberatung empfohlen - und später sogar von ein paar Leuten eine positive Rückmeldung erhalten

Gruß
HaWeThie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

[MOD]Ähm!
Lieber stefan,

ich denke zu deinen Gunsten dass dein Posting in die Rubrik „emotionaler Ausbruch beim Lesen“ fällt, der nicht bezwecken sollte andere User zu beleidigen.

Ich bitte dich trotzdem zukünftig ein bischen besser auf deine Wortwahl zu achten, wenn du dein Missfallen gegenüber einer anderen Meinung ausdrücken möchtest.

Sonst muss ich demnächst mal wieder nach dem „The Saw is the Law“ Prinzip verfahren und den Ast vom Artikelbaum abschneiden.

nächtlichen Gruß
Ivo [MOD dieses Waldes]

Das ist gut. Wer polarisiert…
…über den wird nachgedacht. Und das macht einen Menschen erst aus.

Solche leute wie du kotzen mich einfach an.

s.o.

immer diese
moralapostel.

Das gefällt mir. Als solchen hat mich noch niemand bezeichnet bislang.

meckern wenn andere in die büsche pinkeln, wenn
es bei ihnen selber mal drückt fahren sie wie
selbstverständlich 5 kilometer bis zum nächsten wc.

Naja, also ich pinkle schon auch in Büsche.
Aber ich betrüge nicht meine Bank und andere Gläubiger.

an solchen leuten wie dir geht die welt unter!!

Das hingegen denke ich nicht.
Deppen wie ich, die hier noch brav Steuern und Zinsen bezahlen, um es Leuten wie Deiner Freundin weiterhin zu ermöglichen, ihre grauen Touren durchzuziehen, lassen die (deutsche) Welt erst funktionieren.

Aber manche Leute wollen das nicht verstehen, das ist mir klar.
Dennoch stehe ich zu meiner Meinung und prangere derart asoziales Verhalten an, ob es Dir passt oder nicht.
Denn das kotzt MICH an.

Grüße,

Mathias

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Hi Enno!

an solchen leuten wie dir geht die welt unter!!

nö - das bittere ist, daß diese Leute Grundlage für eine
„funktionierende“ Gesellschaft sind. Würde die Masse z.B. die
Sinnhaftigkeit von Gesetzen, Verordnungen hinterfragen, würde
es unruhig in diesem unseren Lande. Linientreu ohne Hirn halt.

Es ist also hirnlos und implizit wenig weitsichtig, seine Kram auf ehrliche Weise durchzuziehen?
Es ist Deines Erachtens also „clever“ oder „schon o.k.“, wenn Leute ihre Schulden nicht bezahlen und lieber in den Urlaub fahren?

Mann oh mann, wenn diese meine Ansicht wirklich so reaktionär, spiessig und „linintreu“ ist, dann muss ich sagen, folge ich gerne dieser imaginären „Linie“, wer auch immer sie Deiner Ansicht nach gezogen haben mag.

Arschloch sein mag bequem sein. Fair und anständig ist es sicherlich nicht. Ich für meinen teil bemühe mich einfach, diese beiden Eigenschaften in mir zu erhalten.

Grüße,

Mathias

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[MOD] gleiches Recht für alle
Guten Morgen Mathias,

nachdem ihr euch nun gegenseitig aufgezeigt habt, was ihr so zu Kotzen findet ist’s hoffentlich gut.

Gruß ivo

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