Hallo.
Die überschrift ist etwas „falsch“ formuliert,
kommt aber am nächsten.
Wenn nun Person A und B (Eheleute) durch falschaussagen,
intriegen, gerüchte, rechtlich falsche Methoden eine Person C zum suizid bringen, ist das strafbar? Also können Person A und B strafrechtlich belangt werden?
Und wenn ja, was für Strafen gäbe es da?
Es bezieht sich hier für Deutschland.
Beihilfe zum Suizid ist nicht strafbar, da es an der strafbaren Haupttat (Suizid ist keine Straftat) mangelt.
Aber:
Wenn nun Person A und B (Eheleute) durch falschaussagen, intrigen, gerüchte, rechtlich falsche Methoden eine Person C zum suizid bringen, ist das strafbar? Also können Person A und B strafrechtlich belangt werden?
das könnte den Tatbestand der Beleidigung, üblen Nachrede, Verleumdung und auch Körperverletzung ("…soweit hierdurch das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird oder eine Gesundheitsbeschädigung bewirkt wird, d. h. ein wenn auch vorübergehender pathologischer Zustand hervorgerufen oder gesteigert wird…" *) erfüllen. Strafandrohung bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
*Ausschuß des Deutschen Bundestages 175. Sitzung v. 15.5.97 und Empfehlung des Deutschen Bundestages 32. Sitzung v. 31.3. 95 zum Mobbing.
Ist schlecht die situation zu beschreiben, recht komplex.
Wenn Person A und B wissen, das Person C suizid begehen will,
wenn er aus Erbsache etwas bestimmtes haben möchte, weil versprochen?
Klar ist, das Person C irgenwie krank ist, oder geht das schon wieder richtung erpressung?
Wenn Person A und B wissen, das Person C suizid begehen will,
wenn er aus Erbsache NICHT etwas bestimmtes bekommt, weil versprochen?
(vom erblasser)
Das heist, wenn er das und das bekommt, passiert nichts.
Und wenn er das und das NICHT bekommt, begeht er suizid.
Und Personen A und B arbeiten wissentlich dagegen,
damit Person C es NICHT bekommt.
Und dabei werden rechtlich fragwürde unkorregte Methoden von A und B angewendet.
Ja, so betrachtest haste recht.
Aber mal von der anderen Seite betrachtet.
Wenn nun A und B es wissen, aber nicht einlenken
oder verhandeln wollen etc. dann sind die doch (mit) verantwortlich,
wenn C suizid begeht oder?
Wenn nun A und B es wissen, aber nicht einlenken
oder verhandeln wollen etc. dann sind die doch (mit)
verantwortlich, wenn C suizid begeht oder?
Nein. Sich nicht erpressen zu lassen ist doch keine Beihilfe zu irgendwas.
Überleg mal: Du gehst zur Bank und sagst: Geld her oder ich bring mich um. Macht sich dann der Kassierer strafbar, wenn er nicht zahlt? Doch wohl eher nicht, oder?
Gruß
loderunner (ianal)
So, wie der Fall geschildert wird, lässt sich überhaupt keine vernünftige Aussage machen. Entweder wird das jetzt mal in klaren Worten genau beschrieben, oder eine rechtlich brauchbare Antwort bleibt aus.