hallo,
wir diskutieren gerade, ob auch der „gehilfe“ des beraters, also eine angestellte wurst, für bewusste beihilfe zur steuerhinterziehung ärger bekommen kann?
man müsste dann ja quasi den befehl des vorgesetzten verweigern mit evtl. konsequenzen.
gibbet da was zu?
vielen dank
gruß inder