Hallo,
folgende Situation: Ein bisher gesetzlich versicherter
Arbeitnehmer bekommt eine Stelle im öffentlichen Dienst
angeboten. Dabei wäre er erst ein Jahr Beamter auf Probe (?)
und würde dann verbeamtet.
Bereits bekannt ist, dass er nur die anderen 50% der Beihilfe
versichern muss. Das ist im Netz ja auch gut zu finden.
Schwieriger wird es bei den folgenden Fragen:
a) Wo kann er sich seinen Beitrag bereits online ausrechnen
lassen? Die ersten Treffer bei Google greifen nur Adressdaten
ab, liefern aber keine Zahlen.
hier sollte er auf jeden Fall Kontakt mit einer Versicherungs-Agentur aufnehmen die auf Krankenversicherungen wie auch auf den öffentlichen Dienst spezielisiert ist.
b) Er ist an Krebs erkrankt, gilt aber als geheilt.
Der normale Einstieg in eine Beamtenstelle erfolgt als Beamter auf Widerruf (Ausbildung). Wenn dies der Fall ist sollte er bis zum Ende seiner Ausbildung in der GKV bleiben.
Bei Änderung des Beamtenstatus in Beamter auf Probe hat er innerhalb von 6 Monaten die Möglichkeit über die Öffnungsklausel in eine PKV reinzukommen mit einem maximalen Zuschlag von 30 %.
Den Beihilfeergänzungstarif (Absicherung der gekürzten Leistungen der Beihilfe) kann er jedoch nicht abschließen.
Angenommen, die Problematik der Verbeamtung wäre gelöst:
Dürfen die PKV trotzdem eine Aufnahme verweigern oder zu
enormen Zuschlägen greifen oder ist das bei Beihilfe anders
als bei „normalen“ PKV?
Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung sind grundsätzlich Gesundheitsfragen zu beantworten.
Das Versicherungsunternehmen hat die Möglichkeit, einen Zuschlag zu verlangen, Leistungen auszuschließen, oder den Vertrag vollständig abzulehnen.
c) Lohnt es sich, neben seinen beiden Kindern, auch seine nur
geringfügig berufstätige Frau mit zu versichern, oder sollte
die tunlichst in der GKV bleiben?
Eine Mitversicherung der Ehefrau besteht nur wenn ihre Einkünft bei max. 400 € liegen. Sinnvoll der PKV-Versicherung der Ehefrau wird es dann auf jeden Fall sein, da für den Beitrag zur GKV der hälftige Beitrag des Einkommens des Ehemannes herangezogen wird.
d) Was ist, wenn er die Probezeit nicht übersteht: Gibt es
dann Probleme mit einer Rückkehr in eine GKV?
Wenn der Beamtenstatus weg fällt und er wieder als Angestellter pflichtversichert ist, muss die PKV den Vertrag auflösen!
Viele Grüße!
Merger