Hallo,
ich habe eine Frage an die Experten: wenn jemand einen Langzeitarbeitslosen einstellt, kann der dann vom Arbeitsamt eine Beihilfe zum Lohn bekommen und wenn ja, wieviel % und wie lange?
Besten Dank für Eure Antworten
Felix
Hallo,
ich habe eine Frage an die Experten: wenn jemand einen Langzeitarbeitslosen einstellt, kann der dann vom Arbeitsamt eine Beihilfe zum Lohn bekommen und wenn ja, wieviel % und wie lange?
Besten Dank für Eure Antworten
Felix
Hallo,
ich habe eine Frage an die Experten: wenn jemand einen
Langzeitarbeitslosen einstellt, kann der dann vom Arbeitsamt
eine Beihilfe zum Lohn bekommen und wenn ja, wieviel % und wie
lange?
Hallo Felix,
soweit ich informiert bin, wird das individuell gehandhabt. Also: Es gibt keine Standard-Antwort.
Der Arbeitgeber sollte sich an das Arbeitsamt wenden und dort seine Absicht kundtun. Also, dass er gerne einem Langzeitarbeitslosen eine Chance auf eine Stelle geben möchte, es aber „momentan finanziell eng“ (oder ähnlich) ist. Höchstwahrscheinlich kommt dann ein Forumular, das ausgefüllt ans AA zurück geschickt werden muss. Und dann wird entschieden.
Auch der Stellensuchende kann sich informieren, wenn er eine Stelle in Aussicht hat, ob es Fördermittel auf eben diese Stelle gibt. Aber den Antrag auf diese Fördermittel muss immer der Arbeitgeber stellen.
Leider hat es in den letzten Jahren etliche [viele] Fälle von Missbrauch gegeben. Wenn die bezuschusste Zeit zu Ende war, war auch das Arbeitsverhältnis zu Ende. Und die Langzeitarbeitslosen waren nach einem halben Jahr Arbeit wieder arbeitslos.
Gruß, Christa
hi felix,
das kommt drauf an:
jede agentur hat einen handlungsleitfaden in dem die förderbedingungen festgelegt werden.
mal ganz grundsätzlich: es gibt eingliederungszuschüsse (egz) für schwerbehinderte, menschen mít vermittlungshemmnissen und älter arbeitnehmer (50+). zu diesen vermittlungshemmnissen zählt unter anderem auch die langzeitarbeitslosigkeit. andere punkte wären noch: berufsrückkehrer, ohne berufsabschluss,…
der zuschuß liegt bei 10-50% und bei 1-12 monaten (bei älteren und schwerbehinderten arbeitnehmern länger). das entscheidet aber die zuständige agentur. zuständig ist übrigens die agentur, in deren bezirk der arbeitgeber seinen sitz hat.
eine weitere möglichkeit ist der eingliederungszuschuss für neugegründete unternehmen (ezn). der betrieb darf nicht mehr als 5 arbeitnehmer beschäftigen und das gründungsdatum darf nicht länger als 2 jahre zurückliegen. der zuschuß ist dabei fest 50% und die dauer staffelt sich nach länge der arbeitslosigkeit des bewerbers und in einigen agenturen noch nach „alter“ des betriebs.
regards bianca
hi christa,
wenn das mal nicht exakt zeitgleich war. 
gruß bianca
wenn das mal nicht exakt zeitgleich war.
Hi Bianca,
noch exakter gehts wirklich nimmer! 
Grüßle, Christa
P.S. Super, dass du alles so genau beschrieben hast. Ich habe den „Schnelldurchlauf“ benützt -->individuelle Entscheidung.