Beihilfeanspruch auf kiefer op

Hallo zusammen…

Ich bin 22Jahre und bin seit 6 Monaten Beamtenanwärterin in NRW. Ich habe 50% Beihilfeanspruch und bin zu 50% bei der Debeka versichert. Mit 15Jahre sollte ich eine Op bekommen, weil ich ein zu schmalen Oberkiefer habe. Vor dieser Op habe ich mich dummerweise gedrückt… Mittlerweile hab ich krumme Zähne, weil diese kein Platz im Kiefer haben. Da ich gerne wieder Lächeln würde habe ich mir Gedanken gemacht diese Op evtl. Jetzt zu wagen. Mache mir bloß sorgen über die hochen Kosten die evtl. Auf mich zu kommen könnten…

Meine Frage ist:

Habe ich Beihilfeanspruch auf eine Kiefer Op inkl. Zahnspange?

Übernimmt die Debeka bei Anwärtern solche kosten?

Ich würde mich so sehr über Erfahrungen oder Tipps freuen…

Liebe Grüße

Monika

Hallo Monika,

tut mir leid, aber da kann ich Dir nicht weiterhelfen. Du solltest Dir einfach beim Zahnarzt bzw. Kieferchirurgen einen Kostenvoranschlag machen lassen und diesen dann der Beihilfe und der Debeka einreichen. Dann kann man Dir sagen, welche der Leistungen erstattungsfährig sind und welche nicht.

Viele Grüße von Pippilotta

Danke… das hab ich vor. Nur erstmal werden die wohl wie früher das ganze neu untersuchen müssen. Das ganze dauert Monate bis ich dann letzt endlich den Kostenvoranschlag in der Hand habe. Ich wollte mir bloß ein paar Infos einholen um zu wissen ob es für mich Finanziell überhaupt machbar wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Monika

Mich würde eher Interessieren ob Beamtenanwärter auch Beihilfeansprüche haben nach bereits so kurzem Beamten da sein.

Bzw. ob die PKV das nach so kurzer Mitgliedschaft übernehmen würden.

Lg

Hallo Monika,

aus meiner Sicht haben Sie weder von Debeka noch von BH Anspruch auf Leistung, da beide Kieferorthopaedie für ueber-18-Jährige prinzipiell ausschliessen. Ausnahme: umfangreiches Gutachten eines Psychologen, der Ihnen die Gefahr einer etwaige psycholog. Fehlentwicklung bescheinigt. 2. Ausnahme: dringende zahnmedizinische Notwendigkeit. Alles Gute für Sie.

Gruß,
Stefan Koziol
Versicherungsmakler Jena

Aber klaro, Du hast als Anwärterin Beihilfeanspruch. :smile:

Ein paar grundsätzliche Anhaltspunkte erhältst Du von Deiner Beihilfestelle auch ohne Kostenvoranschlag, denke ich. Die wissen ja genau welche Art von Leistungen beihilfefähig sind und welche nicht.

Schau, der Knackpunkt ist ja nich „ob“ eine Leistung beihilfefähig ist (das kann Dir deine Beihilfestelle auch ohne Voranschlag sagen), der Knackpunkt ist der Abrechnungssatz, den der Zahnarzt zugrundelegen will. Und gerade den erfährt man eben erst über den Kostenvoranschlag. Wenn beihilfefähige Leistungen zu hoch abgerechnet werden, kann es durch die Beihilfestelle zu Kürzungen kommen, und Du bleibst auf einem Teil der Summe sitzen.

Also, ich habe in 2Wochen einen Zahnarzt Termin… Mal schauen was Sie dazu sagt… :frowning: aber wie es aussieht werd ich wohl damit leben müssen. Wär ich damal nicht so dumm gewesen… Naja, und wenn ich jetzt eine Zahnzusatz Versicherung abschließe, dann bringt das ja auch nicht oder? Die übernehmen doch nichts was beim Abschluss schon war… Das ist auch der Punkt wieso ich Angst hab das die Debeka das nicht übernimmt. Einen schiefen Kiefer hab ich nicht seit gestern^^

Hallo Monika,

was den Teil der Debeka betrifft dürfte es keine Probleme geben. Dort ist Kieferothopädie versichert ohne Begrenzung. Vorausgesetzt es kann eine medizinische Notwendigkeit dargestellt werden. Schönheits OPs werden nicht bezahlt. Aber das macht der Zahnarzt in seinem Heil u Kostenplan. Problem wird die Beihilfe sein denn dort ist dies meistens nur bis zum 18. Lebensjahr frin. Danach nur ganz gering oder gar nicht. Heisst im schlimmsten Fall bleibst du auf 50% der Kosten sitzen. Was ich aber nicht glaube. Am besten du reichst erstmal einen Heil u kostenplan bei deiner Beihilfe ein. Dann weisst du mehr.

VG Niels

Hey… Danke für die Ermutigung…

Evtl. Wärde ich es einfach versuchen müssen :confused:

Lg