Hallo!
Ich hab da mal ein paar Fragen an die von Euch, die sich ein wenig mit der Beihilfe für bayerische Landesbeamte auskennen:
Es gibt ja durchaus Beamte, die keine private, sondern die gesetzliche Krankenversicherung als Ergänzung zu ihrem Beihilfe gewählt haben - aus welchen Gründen auch immer (Gesundheit, Beitragssatz,…). Wie funktioniert in einem solchen Fall die Abrechnung? Welchen Beitragssatz zahlen Beamte hier?
Wenn ein Pensionär nebenher noch etwas verdient - gerade so versicherungspflichtig dadurch wird, verliert er dann seinen Beihilfeanspruch? Wird seine Pension gekürzt?
Wer bei einer Antwort noch den ein oder anderen Auszug aus der entsprechenden Beihilfeverordung zitieren kann, ist mein Held.
Ansonsten danke ich jedoch für jede Antwort.
Grüße, Björn
Hallo Björn,
Es gibt ja durchaus Beamte, die keine private, sondern die
gesetzliche Krankenversicherung als Ergänzung zu ihrem
Beihilfe gewählt haben - aus welchen Gründen auch immer
(Gesundheit, Beitragssatz,…). Wie funktioniert in einem
solchen Fall die Abrechnung? Welchen Beitragssatz zahlen
Beamte hier?
Zunächst muss es meines Wissens nach der Beihilfe eingereicht werden und erst anschließend erstattet die Kasse max. die Differenz zwischen bisheriger Erstattung und Rechnungsbetrag. Allerdings auf Basis erstattungsfähiger Leistungen.
Wenn ein Pensionär nebenher noch etwas verdient - gerade so
versicherungspflichtig dadurch wird, verliert er dann seinen
Beihilfeanspruch? Wird seine Pension gekürzt?
Mhh… er ist Pensionär und hat weiterhin Anspruch auf Beihilfe. Wieviel er allerdings verdienen kann, ohne seine Pension gekürzt zu bekommen, richtet sich wahrscheinlich auch danach, ob es Alterspension oder AU-Pension ist.
Beitrag zahlt er jedoch auf Basis seines Einkommens in der GKV. Wie alle dort versicherten.
Gruß
Marco