Beihilfeanspruch trotz GKV Versicherung?

Lieber Experte,

Ich bin Referendar in BaWü und Trotz Beihilfeanspruch in der GKV geblieben. Jetzt benötige ich eine Behandlung die nicht von der GKV übernommen wird aber im Leistungskatalog der Beihilfe enthalten ist. Ist es möglich die Beihilfe Trotz GKV in Anspruch zu nehmen oder noch in die private Krankenversicherung zu wechseln?

Hallo,
Sie sind offensichtlich freiwillig in der GKV versichert und als Referendar beihilfeberechtigt. Die Beihilfeberechtigung erlischt nicht, trotz GKV-Versicherung. Es werden jedoch die von der GKV gewährten Leistungen bei Festsetzung der Beihilfe berücksichtigt. Werden Sachleistungen gewährt, steht in der Regel gar keine Beihilfe zu.

In dem in Rede stehenden FAll isst die GKV offensichtlich leistungsfrei, so dass auf jeden FAll Beihilfe zu zahlen ist. Vor Behandlung sichern Sie sich jedoch bei Ihrer Beihilfestelle ab.

Abschließend würde ich Ihnen empfehlen in die PKV zu wechseln. Allerdings unbedingt die BEiträge prüfen und prüfen, was mit Leistungsausschlüssen ist.

Meine Antwort bezieht sich auf die Bundesbeihilfe. Große Unterschiede zu BaWü dürften aber nicht bestehen.
Gruß
HH

Das gin ja Flott! Vielen Dank.

Hallo,

mit einer geplanten Behandlung in die Private Krankenversicherung zu wechseln ist (wahrscheinlich) nicht möglich. Diese wird das Risiko hier nicht eindecken wollen, verständlich, da ja schon bekannt ist, es kommen Kosten.

Für detaillierte Fragen zu dem möglichen Beihilfeanspruch, der ja weiter besteht auch wenn Sie in der GKV sind (nur dann eben mit dem entsprechenden Prozentsatz), sprechen Sie am besten meinen Kollegen und Beihilfespezialisten Hr. Harms mal an.

Der kann Ihnen das „aus dem FF“ und im Detail erklären. Kontaktdaten finden Sie auf seiner Seite unter www.luhv.de

Schönen Abend

Danke und auch Ihnen einen schönen Abend. Werde mich morgen mit ihrem Kollegen Herrn Harms in Verbindung setzen.