Hallo,
ich werde meine Verlobte im Januar heiraten. Bin Beamter in Schleswig Holstein.
Sie bezieht EU-Rente und erhält einen Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung.
Ich möchte sie gerne auf meine Beihilfe nehmen (sie bleibt auch unter der Einkommensgrenze). Allerdings weiß ich, dass sich in den meisten Ländern der Beihilfesatz von 70% auf 50% reduziert, wenn man einen Zuschuss zur PKV bekommt. (welchen man aber wohl problemlos kürzen kann)
Jetzt wurde mir gesagt, dass diese Grenze in S-H 21 € beträgt, leider kann ich das aber im Gesetz nirgends finden…
Kann mir jmd sagen ob das stimmt und wo ich das finde?
Vielen Dank
JohnC