Beihilfeberechtigung des Partners dennoch GKV?

Ich bin Beamter in NRW und meine Frau arbeitet auf 400€ Basis. Sie hat 70% Beihilfe und 30% ist über die PKV abgedeckt.
Ihre Stelle wird nun erweitert, sie bleibt aber unterhalb von 18000€ im Jahr.
Geht die Kombination Beihilfe und PKV noch? Oder muss sie sich wegen der Versicherungspflicht in der GKV versichern?

Hier muß klar zwischen einem Angestellten Verhältnis, was auf ihre Frau zu trifft, und der Selbstständigkeit unterschieden werden. Ist ein Ehepartner selbstständig und erhält Beihilfe durch den anderen Ehepartner gelten diese Grenzen. Bei einem Angestelltenverhältnis über 400,-€ wird man GKV pflichtig und muß in die gesetzliche Krankenkasse. Ich würde ihr allerdings raten eine Anwartschaft in der PKV zu behalten, damit ihre Altersrückstellungen nicht verloren gehen, für den Fall das Sie wieder Beihilfe berechtigt wird.
Mfg
E.Riehl-Müller

Hallo,
wenn die Frau unter 55 Jahre alt ist tritt Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse ein. Der Beihilfeanspruch bleibt trotzdem erhalten, greift aber nur noch - soweit die GKV keine Leistungen oder nur einen Zuschuss vorsieht.
Gruß Joerg Koenig

Hallo,
grundsätzlich gilt die Krankenversicherungspflicht in diesem Fall, also die Pflichtversicherung in einer GKV-Kasse. Nur wenn man älter als 55 Jahre ist und in den letzten 5 Jahren nicht GKV-versichert war, tritt Krankenversicherungspflicht nicht ein.
Ob bei einer GKV-Versicherung weiter Beihilfeanspruch besteht, das kommt auf die jeweiligen Beihilferichtlinien an, dazu kann ich leider nichts sagen.
Gruss
Czauderna

Hallo,
hier die Lösung des Problems. Die Beihilfeberechtigung besteht in NRW bis 18.000€.
Der Arbeitgeber meiner Frau hat einen Anwalt beauftragt den Sachverhalt zu klären. Der Anwalt hat Musterurteile zu dem Thema gefunden.
Das Ergebnis ist:
Meine Frau bleibt in der PKV und in der privaten Pflegevers.
Der AG gibt den Arbeitgeberanteil dazu (PKV + Pflege) er wird direkt an meine Frau ausbezahlt.
Alle anderen Sozialversicherungsanteile werden von Arbeitgeber direkt abgeführt.
Also: Beamtenehegatte/in mit Beihilfeanspruch darf privat versichert bleiben wenn unter 18.000€ im Jahr verdient wird. Das gilt so in NRW. Für andere Bundesländer sind die Einkommensgrenzen anders.
Die Bezirksregierung/Beihilfestelle unterstützt das und mit einem flexibelen Arbeitgeber der sich Mühe gibt geht es.
LG aus NRW

am besten bei deiner pkv oder debeka nachfragen. dort sitzen spezialisten im bereich der beamten kv. sorry das wir dir hier bicht helfen können.

Hallo Dennis Wolfram,
der Fall hat sich für mich positiv entschieden. Siehe meinen Betrag vom 18.07.2012.

LG
guenter60

am besten bei deiner pkv oder debeka nachfragen. dort sitzen
spezialisten im bereich der beamten kv. sorry das wir dir hier
bicht helfen können.

Bei mir liegt der identische Fall vor. Der Arbeitgeber behauptet, dass Versicherungspflicht in gesetzlicher Krankenversicherung besteht. So auch § 5 SGB V. Versicherungsfreiheit aufgrund QuasiFamilienversicherung nach § 10 SGB V kommt nicht in Betracht. Habe schon Urteile gesucht. Wo oder wie kann ich an die entsprechenden Musterurteile gelangen. Daten zu Gericht und Datum der Entscheidungen wären hilfreich.