Wenn ein nieders.Landesbeamter Pension bezieht, ist dann seine Frau, die im Berufsleben Angestellte im öff. Dienst und pflichtversichert war und nun Rentnerin ist, beihilfeberechtigt als Familienangehörige?
Kann sie jetzt raus aus der GKV?
Vielen Dank im voraus!
Czymmy
Wenn ein nieders.Landesbeamter Pension bezieht, ist dann seine
Frau, die im Berufsleben Angestellte im öff. Dienst und
pflichtversichert war und nun Rentnerin ist,
beihilfeberechtigt als Familienangehörige?
Das wird von ihrem Einkommen abhängen. Diese Frage sollte man der zuständigen Beihilfestelle stellen.
Kann sie jetzt raus aus der GKV?
Ist sie gesund genug für die PKV ?
Hallo,
wenn man als Rentner aufgrund der Vorversicherungszeit in der GKV versicherungspflichtig wird, kann man sich nicht davon befreien lassen. Natürlich bestehen innerhalb der Einkommensgrenzen auch für den Ehegatten Beihilfeansprüche. Diese kommen aber durch die Anrechnung der GKV-Leistungen nur zum Tragen, wenn Lücken vorhanden sind (z.B. Zahnersatz, sationäre Wahlleistungen etc.)
Gruß Woko