Beihilfeberechtigung - gesetzlich versichert

Hallo,

ich bin 40 Jahre alt und war bislang gesetzlich versichert, meine Kinder waren bei mir familienversichert. Mein Mann ist Beamter und somit privat versichert. Bislang waren die Kinder bei ihm beihilfeberechtigt! Jetzt werde ich auch Beamtin und überlege, ob ich freiwillig gesetzlich versichert bleibe und die Kinder auch bei mir familienversichert bleiben. Was passiert dann mit der Beihilfeberechtigung der Kinder und ist es überhaupt sinnvoll sich freiwillig gesetzlich zu versichern, weil ich ja dann den vollen gesetzlichen Prozentsatz zahlen muß und für mich die Beihilfeberechtigung verliere!!

Danke für die Hilfe
Alex

Hallo,

wenn es Ihr Gesundheitszustand zulässt lassen Sie sich auch privat versichern. Die Kinder kosten wenig, da sie ja zu 80% Beihilfeberechtigt sind und sind deutlich besser versichert. Sowohl über die Beihilfe also auch über die 20% Versicherung. Für mich gibt es da keine Frage. Geben Sie bitte bei der privaten Versicherung alle Krankheiten an die sie im Fragezeitraum hatten und lassen sie nichts aus. Und bitte nicht unbedingt die Debeka nehmen, weil alle es so machen. Es gibt auch andere gute Versicherungen bei der sie auch noch Geld sparen können.

Wenn Sie einen Preisvergleich wollen kann ich Ihnen helfen.

Viele Grüße

Dennis

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Hallo!

Es kommt ein bisschen darauf an, in welchem Bundesland Sie tätig sind. Ich weiß lediglich, dass Bremen keine gute Beihilfe hat, während Niedersachsen gleich gut wie der Bund (beihilfemäßig) dasteht. Wenn Ihr Arbeitgeber auch womöglich die gleichen Leistungen wie der Bund bietet, würde ich die gesetzliche Kasse verlassen, denn die ist für Beamte einfach nur teuer - wie Sie selbst schon erkannt haben - und bietet bescheidene Leistungen. Sie müssen allerdings bedenken, dass Sie noch die Gesundheitsprüfung Ihrer privaten Kasse bestehen müssen!

Denken Sie auch daran, evtl. in der Zukunft wegfallende Beihilfeleistungen - dies kann man wg. des Sparzwangs der öffentlichen Haushalte nie ganz ausschließen - durch einen sog. Beihilfeergänzungstarif abzusichern.

Noch ein Rat: Schließen Sie nicht einfach irgendwo ab, sondern machen Sie sich schlau. Wenn Ihr Mann in seiner PKV zufrieden ist, ist das schon mal eine Möglichkeit. Ich kann von mir sagen, dass ich mit der HUK Coburg sehr zufrieden bin, habe auch Gutes von der Debeka gehört.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie die richtige Entscheidung treffen.

Mit freundlichen Grüßen

H.C. Sanders

Hallo, aljoul, bzw. Alex,

die Beihilfeberechtigung für die Kinder besteht in dem Fall sowohl bisher als auch in Zukunft. Nur war das bisher nicht oder kaum relevant, weil die gesetzliche Kasse (gerade für Kinder) die Leistungen ja weitestgehend deckt. Wenn aber z.B. ein Heilpraktiker genutzt wurde, könnte man auch dafür die Beihilfe heranziehen (die ist für Kinder meistens 80 %, außer in Bremen und Hessen).

Kinder kosten dann im Altersbereich von bis zu 14 Jahren ca. 30,- Euro monatlich in der PKV, für die übrigen 20 % Absicherung. Bei 2 und mehr Kindern ist die Beihilfe für Sie selbst 70 %, und Sie brauchen nur noch 30 % privat abzusichern. Daher dürfte in Ihrem Fall die PKV zusammen mit der Beihilfe wirklich die günstigste Lösung sein, und hat obendrein die besseren Leistungen mit der Beihilfe zusammen.

Wenn Sie freiwillig in der Kasse bleiben, mit vollem Beitrag, ohne Arbeitgeberzuschuß, kann das nicht gerade günstig sein. Ihr Eintrittsalter ist ja auch nicht so hoch.

Wenn Sie wollen, könnte ich dabei auch selbst mit Angeboten helfen.

Freundliche Grüße

Michael Rischer

Sorry beim Beihilferecht muß ich passen.

Hallo,

ich bin 40 Jahre alt und war bislang gesetzlich versichert,
meine Kinder waren bei mir familienversichert. Mein Mann ist
Beamter und somit privat versichert. Bislang waren die Kinder
bei ihm beihilfeberechtigt! Jetzt werde ich auch Beamtin und
überlege, ob ich freiwillig gesetzlich versichert bleibe und
die Kinder auch bei mir familienversichert bleiben. Was
passiert dann mit der Beihilfeberechtigung der Kinder und ist
es überhaupt sinnvoll sich freiwillig gesetzlich zu
versichern, weil ich ja dann den vollen gesetzlichen
Prozentsatz zahlen muß und für mich die Beihilfeberechtigung
verliere!!

Danke für die Hilfe
Alex

Hallo,
als Beamter freiwillig gesetzlich geht gar nicht!!!
Die frage solltest du dir stellen wenn du gesundheitlich so vorbelastet bist, das du in der PKV nicht mehr unterkommen würdest. Das geht aber wegen der Gruppenverträge nicht. Also: Die Familienversicherung der GKV ist natürlich O.K., aber wenn du sie auch besser versichern kannst, dann mach es. Wenn du jetzt Beamtin wirst (geht das mit 40??) bekommst du zu der PKV 70% Beihilfe. D.h. du musst nur noch 30% Privat absichern. Wenn du jetzt Beamtin wirst, bist du auch gesundheitlich nicht so vorbelastet.
Du kannst die Kinder auch über deinen Mann in der PKV versichern.

Hallo Alex,

würdest Du den Beihilfeanspruch im Rentenalter verlieren?
Bist Du so krank, dass es so enorme Zuschläge zur PKV-Beihilfe für Dich gibt?
Meines Wissens bleibt der Beihilfeanspruch bestehen, auch wenn der Rest nicht über eine PKV abgesichert ist.

:wink:
pe sturm

Hallo Alex,

wenn Du dich privat versicherst muss eine Gesundheitsüberprüfung bei Dir und auch bei den Kindern durchgeführt werden. Keine Angst - sind nur Fragen im Antrag. Wenn es passt, auf jeden Fall
privat versichern.

Du schreibst von KIndern, also gehe ich davon aus, dass es mindestens 2 sind. Mit Ausnahme der Länder Bremen und Hessen, bekommst Du dann 70 % Beihilfe und für die Kinder 80 %.
Also ist die Restkostenversicherung mit 30 % für Dich bzw. 20 % für die Kinder auf jeden Fall preisgünstiger als ca. 16 % von Deinem Brutto-Einkommen für die freiweillige Versicherung. Hier würde dein Arbeitgeber keinen Anteil zahlen.

Außerdem wenn Du die richtige private Krankenversicherung abschließt, hast Du bessere Leistungen. Auf jeden Fall solltest Du dir einen Tarif suchen, der die Beihilfelücken mit abschließt.

Meine Empfehlung wäre der Vision B Tarif der DBV.

Wenn Du noch weitere Fragen hast, hier meine private Email-Adresse: [email protected]

Viele Grüße!

Norbert

Hallo,

es gibt nicht einen einzigen vernünftigen Grund sich freiwillig zu versichern wenn man Beihilfeberechtigt ist. Weder finanziell noch qualitativ. Nebenher bemerkt ist eine Familienversicherung eigentlich nur dann möglich, wenn Sie mehr Geld verdienen als Ihr Mann. Sie befinden sich derzeit in einer Grauzone, in der die gesetzliche Versicherung bis zu 4 Jahre rückwirkend das Geld für eine freiwillige Versicherung der Kinder ( ca 100 Euro pro Kind und Monat ) nachfordern könnte. Als Beamter sollte man sich nicht auf Grauzonen verlassen und sich ordentlich versichern.
Wenn Sie dazu Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Dominique Plich

Hallo,

vielen Dank für die Anfrage,

Sie beantworten ja eigentlich Ihre Fragen schon selbst! Sie müssten in der Tat einen höheren Satz als freiwillig GKV Versicherte zahlen! Ausserdem können Sie Ihre Kinder für einen sehr günstigen Beitrag in der beihilfekonformen Krankenversicherung mitversichern! Wenn Sie sich freiwillig GKV versichern, dann würden die Kinder zwar über Sie in der Familienversicherung drin bleiben, aber Sie haben schlechte Leistungen und einen höheren Beitrag zu zahlen! Wenn Sie gut verdienen, dann zahlen Sie vielleicht sogar den Höchstbeitrag! Also ab in die Private Krankenversicherung mit Ihnen und Ihre Kinder gleich mitnehmen! Und bedenken Sie bitte, sich einen Krankenversicherer zu suchen, der auch die besten Erfahrungen im Beamtenbereich hat!

Mit freundlichen Grüssen

Reuschel Jürgen
Debeka VVaG

Guten Tag Alex,

in welchem Bundesland leben Sie?
Danke.
Gruß

Harald Wesely

Hallo Alex,
als Beamtin bekommst du ein Lebenlang Beihilfe.
Solltest du jetzt in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben leistet die Beihilfe nur dann noch wenn es sich um Leistungen handelt die nicht von der gestzlichen geleistet werden-da ist aber mittlerweile nur noch ein geringer Teil. Du mußt jedoch bedenken da du dann freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bist und die Beiträge aus deinen gesamtem Einkünften errechnet werden. Dies gilt auch wenn du später Pension bekommst und wenn man pech hat zahlt man dann den Höchstbeitrag in der gesetzlichen.Gehst du jetzt in die private Krankenversicherung so bist du je nach Prozent der Beihilfe mit 50% oder 30 % (richtet sich nach Bundesland und ob mit oder später ohne Kinder) privat abgesichert. Die private interessiert dein Einkommen nicht und später im Rentenalter erhöht sich die Beihilfe auf 70% und du hast dann einem niedrigeren Beitrag
und bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt nur einen Grund in der gesetzlichen zu bleiben wenn deine Kinder nicht gesund sind und die private sie ablehnen sollte. Was man sich aber bewußt sein muß das die gesetzlichen Kassen nach dem Einkommen fragen und sollte dein Mann über der Jahresentgeldgrenze verdienen dann erhebt die GKV einen Beitrag pro Kind und beitragsfreie Familienversicherung entfällt.
Solltest du noch Fragen einfach per an mich senden unter [email protected].
Ich hoffe das hat dir etwas geholfen.
Viele Grüße
Esther

Hallo,
grundsätzlich würde ich die Mitgliedschaft in einer PKV für Beamte vorziehen. Grundsätzlich überwiegen bei Beamten die Vorteile der Privatkasse gegenüber den Nachteilen im Vergleich zur Gesetzlichen. Ausnahmen wären bei einer Tätigkeit im einfachen Dienst oder auch bei reduzierter Tätigkeit (halbtags o.ä.) denkbar. Je nach Beihilfeberechtigung - Höhe und Besonderheiten sind - je nach Bundesland - unterschiedlich geregelt - wäre zu prüfen für welchen der Elternteile der Beihilfeanspruch für die Kinder (künftig) besteht. Die (beitragsfreie) Familien- versicherung für die Kinder in der gesetzl. Kasse ist auch abhängig vom Einkommen des privat versicherten Elternteiles und kann auch rückwirkend enden! Siehe
http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/versicher…
Mehr Informationen gern - dafür bräuchte ich aber auch mehr Daten.
Gruß aus Bremen Joerg Koenig

Ich kenne keinen Beamten, der freiw. gesetzl. versichert ist. Wüsste auch nicht, wofür das gut sein soll.
Die Kinder sind doch ohnehin beihilfeberechtigt; egal bei wem sie mit drin sind.

Hallo,

ich kann nicht sagen, was mit der Beihilfe passiert, aber es gibt einige Beamte, die auch freiwillig versichert sind. Die Frage ist wohl, was ist durch die Beihilfe abgesichert und was müsste man privat zusätzlich absichern. Letztendlich ist es eine Kostenfrage und vermutlich in den meisten Fällen günstiger, sich privat zu versichern, sofern man keine schwerwiegenden Vorerkrankungen hatte. Denn tatsache ist, dass die Beihilfe in der gesetzlichen Krankenkasse unberücksichtigt bleibt und dort der voll Beitragssatz von 14,3 % zur Krankenversicherung zu zahlen ist.

Hallo,

die kinder sind bis 25 bzw. solange wie sie Kindergeld beziehen bzw. nicht berufstätig mit Einkommen über (ca. 6.000 - 8000 €) weiterhin beihilfeberechtigt auch dann wenn sie bei jemandem familienversichert sind.Die Beihile deckt für die Kinder 80% ab. Wenn Leistungen der GKV niedriger sind als Beihilfe erhält der Berechtigte die Differenz aber nur bezogen auf 80 %.
Dies gilt auch für den Ehegatten bis zu 70 %.
Die Entscheidung, ob Beihilfe oder freiw GKV ist eine Kosten- und Leistungsfrage.

Bis 2 berechtigte Kinder (s.o.) beträgt die Beihilfe für den Berchtigten (also Ehemann in diesem Fall) 70%. also reicht eine private Absicherung für 30% aus.
Ist der Ehegattte auch Beihilfeempfänger hat er trotz de Kinder nur Anspruch auf 50 % Beihilfe, muss sich also für 50 % versichern. ( Da in der Regel die Frauen höhere Beiträge bezahlen ( in der PKV) sollte man hier das Wahlrecht ausüben und die 50 % beim Mann ansiedeln.

normal beträgt die PKV - Absicherung 50 % und 30 % und 20% und 20 %. Lasst Euch doch mal ein Angebot rechnen.Da die leistungen in der PKV incl. Beihilfe eher besser sind dürfte auch ein leichter Mehrbeitrag noch interessant sein.

Gruß H

Hallo,
Nachsatz: es muss heißen Einkommen bis … (und nicht Über…)
sorry Gruß H

Hallo Alex,
wenn, wie in Ihrem Fall, beide Ehegatten Beamte und somit beihilfeberechtigt sind, sind die Kinder bei dem Ehegatten berücksichtigungsfähig (beihilfeberechtigt) bei dem die Kinder im Familienzuschlag berücksichtigt werden, wer also das Kindergeld bezieht.
Ob Sie bei Übernahme in das Beamtenverhältnis in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bleiben sollten, ist eine Frage der Beitragshöhe. Für „gesunde“ Beamte ist es auf jeden FAll günstiger in der privaten KK versichert zu sein, da dem aktiven Beamten Beihilfe in Höhe von 50 % zusteht. Ein Versicherungsschutz von 50% also ausreichend ist. Kinder haben einen Beihilfesatz von 80%, müssen also nur zu 20 % privat versichert sein.
Wenn bei Ihnen ggf. „Vorerkrankungen“ vorliegen, muss geprüft werden, ob und welcher Höhe Risikozuschläge zum Beitrag bei der Privaten erhoben werden und ob ggf. Leistungsausschlüsse ausgesprochen werden. In solchen Fällen ist ab-zu-wägen, ob die freiwillige Versicherung in der GKV besser ist, da es ja dort keine Leistungsausschüsse und Risikozuschläge gibt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen. Melden Sie sie ggf. erneut, wenn noch Fragen sind.
Viele Grüße
HHeise