Beihilfeberechtigung + PKV-Zuschuss Arbeitgeber

Hallo,

ich bräuchte eure Ratschläge für die im Folgenden beschriebene Situation:

Die Ehefrau ist Beamtin in Baden-Württemberg empfängt zu 50% Beihilfe. Die restlichen 50% sind bei einer privaten Krankenversicherung versichert. Der Ehemann ist Angestellter bei einem mittelständischen Unternehmen und ebenso privat versichert. Ehemann verdient mehr als seine Frau. Anfang Februar ist Nachwuchs geboren. Die Ehefrau wird nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand gehe ich davon aus, dass der Sohn zu 80% über die Ehefrau beihilfeberechtigt ist und die restlichen 20% über die private Krankenkasse der Ehefrau abgesichert werden.

Da der Ehemann den Maximalbetrag seines Arbeitgebers zur Krankenversicherung von 268,28€ monatlich nicht ausschöpft, dachte ich, dass 50% der Kosten für die Ehefrau und den Sohn hierauf ebenso angerechnet werden können und der Arbeitgeber somit den Maximalbetrag auszahlen muss.

Der Arbeitgeber behauptet jedoch, dass diese Annahme falsch sei und steht auf dem Standpunkt, dass er weiterhin nur die Hälfte des Beitrages des Ehemanns zahlen wird. Er argumentiert, dass wenn die Ehefrau vor der Elternzeit in ihrer eigenen GKV gewesen wäre, nun kostenfrei versichert wäre und will deshalb weder für den Beitrag der Frau noch für den des Sohnes mehr bezahlen. Der Versuch der Arbeitgeber mit SGB, Buch V, §257 zu überzeugen war bislang ohne Erfolg.

Demnach ergeben sich folgende Fragen:

  1. Ist die Beihilfeberechtigung des Sohnes in Baden-Württemberg einzig an die Kindergeldberechtigung gekoppelt, d.h. ist der Sohn trotz der Tatsache, dass der Ehemann mehr verdient als die Ehefrau, zu 80% beihilfeberechtigt über die Frau?

  2. Hätte die Frau und der Sohn gemäß „SGB V § 257 Absatz 2“ oder einer anderen Gesetzesstelle einen Anspruch auf Familienversicherung wenn der Ehemann in der GKV wäre, und ergibt sich hieraus, dass der Arbeitgeber 50% der Beiträge für die Ehefrau und den Sohn übernehmen muss oder ist dies falsch?

Bitte helft mir, indem ihr mir schreibt, ob ich mich irre bzw. falls dies nicht der Fall sein sollte, wie man den Arbeitgeber davon überzeugen kann, dass er im Unrecht ist, d.h. wo dies im Gesetz genau geregelt ist oder ob es Musterprozesse diesbezüglich gibt.

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

Gruß
Tobias

Hallo,

Nach derzeitigem Kenntnisstand gehe ich davon aus, dass der
Sohn zu 80% über die Ehefrau beihilfeberechtigt ist und die
restlichen 20% über die private Krankenkasse der Ehefrau
abgesichert werden.

Da der Ehemann den Maximalbetrag seines Arbeitgebers zur
Krankenversicherung von 268,28€ monatlich nicht ausschöpft,
dachte ich, dass 50% der Kosten für die Ehefrau und den Sohn
hierauf ebenso angerechnet werden können und der Arbeitgeber
somit den Maximalbetrag auszahlen muss.

Unabhängig von den weiteren Fragen, deren Beantwortung m.E gegen
FAQ:1129 verstößt: Die meisten Beihilferegelungen kennen, soweit ein Beitragszuschuss fliest, Einschränkungen. Diese führen i.d.R. zu einer Kürzung des Beihilfeanspruches um 20% oder dazu, das ein Beihilfeanspruch nur noch für die, durch die PKV nicht gedeckten, Kosten besteht. Dies führt dann im Krankheitsfall zu erheblichen Zuzahlungen.

Gruß
Tobias

Da die ursprüngliche Frage meiner Meinung nach ausreichend beantwortet ist und ich vermeiden möchte, dass wir hier FAQ 1129 Probleme bekommen, schließe ich diesen Baum hier ab.

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