Beihilfeberechtigung und GKV

Hallo,

habe da den einigermaßen komplizierten Fall einer Bekannten. Bisher war sie jeweils über ihre beiden Ehemänner privat versichert. Nun hat sie sich von ihrem zweiten Mann getrennt (getrennt lebend, nicht geschieden)und wird eine sv-pflichtige Beschäftigung (weit unter den entsprechenden Höchstgrenze) aufnehmen. Aus erster Ehe hat sie noch einen Beihilfeanspruch; sie bezieht auch Witwenrente. Kann sie - da sie ja mit Aufnahme der Beschäftigung sv-pflichtig wird - überhaupt in der bisherigen PKV bleiben? Was passiert mit ihrem Beihilfeanspruch, wenn sie Mitglied einer GKV wird (was sie evtl. tun möchte, auch wenn sie in der PKV bleiben könnte)? Ws passiert mit ihren Altersrückstellung in der PKV, wenn sie evtl. später wieder zurück will?

Danke für eure Hilfe sagt

felicia

Hallo,

(getrennt lebend, nicht geschieden)und wird eine sv-pflichtige
Beschäftigung (weit unter den entsprechenden Höchstgrenze) aufnehmen.

Dann muß sie sich gesetzlich krankenversichern.

Aus erster Ehe hat sie noch einen Beihilfeanspruch;

Sobald sie eigenes Einkommen hat, könnte der Beihilfeanspruch entfallen, um welche Beihilferegel handelt es sich? Bund ? Land, welches ?

Aufnahme der Beschäftigung sv-pflichtig wird - überhaupt in
der bisherigen PKV bleiben?

Nein, sie wird versicherungspflichtig.

Beihilfeanspruch, wenn sie Mitglied einer GKV wird (was sie

Wenn sie unterhalb der Einkommensgrenze der Beihilfeberechtigung bleibt, bleibt der Anspruch erhalten, ansonsten entfällt er.

passiert mit ihren Altersrückstellung in der PKV, wenn sie
evtl. später wieder zurück will?

Wenn sie den PKV-Vertrag kündigt, sind die Altersrückstellungen futsch, wenn sie in einen Anwartschaftstarif (dazu würde ich raten) oder in einen GKV-Zusatztarif wechselt, bleiben die Rückstellungen ganz oder teilweise erhalten.

Danke für eure Hilfe sagt

Bitte.

Nordlicht

Hallo,
wie alt ist die Person? Älter oder jünger als 55?
Das kann sehr wesentlich sein.
Gruß Joerg Koenig

Hallo,
wie alt ist die Person? Älter oder jünger als 55?
Das kann sehr wesentlich sein.
Gruß Joerg Koenig

Hallo,

jünger als 55, von daher wäre die Rückkehr also noch möglich.

Gruß

Felicia

Aus erster Ehe hat sie noch einen Beihilfeanspruch;

Sobald sie eigenes Einkommen hat, könnte der Beihilfeanspruch
entfallen, um welche Beihilferegel handelt es sich? Bund ?
Land, welches ?

Beihilfe vom Land Niedersachsen. Das Einkommen liegt auch eher niedrig (ca. 1200 Euro brutto mtl.)

Grüßle

Felicia

Beihilfe vom Land Niedersachsen. Das Einkommen liegt auch eher
niedrig (ca. 1200 Euro brutto mtl.)

Damit könnte sich der beihilfeanspruch erledigt haben. Unbedingt bei der Beihilfestelle nachfragen, bevor Fakten geschaffen werden.