Beihilfefähigkeit bei Selbständigkeit

Hallo,
ich bin über meinen Mann beihilfeberechtigt zu 70%, für die restlichen 30 % in der PKV. Nun meine Frage: wennn ich mich selbständig mache -mit zunächst ganz geringen Einkünften - bleibe ich dann beihilfeberechtigt und kann ich meine derzeitige 30%-ige KV beibehalten oder muß ich mich völlig neu versichern?

Hallo,
die Beihilfeberechtigung über Ihren Ehemann bleibt auch bei Selbstständigkeit im gleichen Umfang bestehen. wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze von 17000 Euro liegt.
Viele Grüße
hhh

Ja das geht so lange Ihr Einkommen nicht 8004€ pro Jahr überschreitet - diese Angaben finden Sie auch auf den Seiten der jeweiligen Beihilfe des Landes oder Bund