Liebe GKV-/Beihilfe-Experten!
Nehmen wir einmal an, ein Beschäftigter einer NRW-Kommune habe umfangreichen Zahnersatz, teils auf Implantaten, eingeliedert bekommen.
Dass zu der Impantatversorgung weder die Gesetzliche Krankenkasse noch die Beihilfe einen Zuschuß gibt, war ihm bekannt. Die Rechnung des Implanteurs hat er wohl komplett selbst bezahlt.
Er erhielt nun wohl die Rechnung des Zahnarztes für den Zahnersatz, die GKV habe den Festbetrag bezahlt. Danach habe er sämtliche Unterlagen wie Rechnungen, Heil- und Kostenplan mit Festzuschuss-Vermerk der GKV per Beihilfeantrag an die Beihilfestelle gesandt.
Diese schriebe wohl nun nach Wochen zurück:
Betr.: Implantate…mit anschließender Suprakonstruktion, Verblendung bei Teleskopkronen, Kronen- und Brückengliedversorgung:
Nach § 1 Abs. 2 Beihilfeverordnung NRW sind Mehrkosten von Verblendungen, implantologische Leistungen einschließlich der Suprakonstruktion…nicht beihilfefähig. Man benötige eine detaillierte Rechnung, nur mit den Aufwendungen über die nicht implantatbezogenen Honorar- und Laborkosten.
Der Beschäftigte habe im Internet recherchiert, könne jedoch diesen Wortlaut in § 1 Abs. 2 Beihilfeverordnung NRW nicht finden. Könnte ihm jemand eine Fundstelle nennen bzw. ihm sonstige Tipps in dieser Sache geben?
Vielen Dank im voraus und freundliche Grüße