Beihilferecht bei Geburt

…wenn das Thema wo anders besser aufgeheben ist, möge man es verschieben. Ich wußte nicht wo es besser reinpasst…

Hallo,

wie werden die Kosten der Geburt eines Kindes mit der Beihilfe (NRW) abgerechnet, wenn es sich nicht um eine „normale“ Geburt (Diagnose P67) sondern um einen vorzeitigen Blasensprung mit Kaiserschnitt (Dignose O42) handelt? Über die beihilfeberichtige Mutter (50%) oder das beihilfeberechtigte Kind (80%)?
Meines Erachtens folgt aus der Besonderheit O42, dass die Geburt über das Kind abgerechnet wird (80%). Koorekt?

Gruß

Jooge

Hallo Jooge,

die eigentliche Geburt müsste über die Beihilfe der Mutter abgerechnet werden. Die weiteren Tage im Krankenhaus über die Beihilfe des Kindes.

Melden Sie sich schnellstens bei Ihrer Versicherung, dass der Versicherungsschutz des Kindes aufgenommen wird.

Hier besteht eine Bedarfsanpassung… also keine Gesundheitsprüfung.

Gruß