Beihilferecht NRW

Liebe/-r Experte/-in,
ich ( 75 ) habe eine Frau, die in einem Pflegeheim wegen ihrer Erkrankung versorgt wird. Meine Frau hat Anspruch auf Beihilfe ( ehemalige Lehrerin, 76 ). Die neue Beihilfeverordnung in NRW ist zu Anfang des Jahres derart geändert worden, dass die sogenannten Investitionskosten des Heimes nicht mehr über die Beihilfe( wie bisher ) mit abgerechnet werden können. Nach meiner Berechnung beträgt das eine Minderung der Beihilfe zu den Heimkosten um 30 %,in Zahlen: ca. 440,- €. Wie kann ich dagegen angehen ? Widerspruch, Kontakt mit VBE ( Lehrerbverband ) , Kontakt mit Beamtennbund , Widerspruch beim Innenminister NRW ?- Für eine Hilfe oder für die Aufzeigung von Möglichkeiten wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichne Grüßen
Rolf