Liebe/-r Experte/-in,
gibt es eine Auflistung darüber, welche Leistungen die Beihilfe alle ablehnt.Ich meine eine richtige Liste?
Vielen Dank im Voraus.
SU
Liebe/-r Experte/-in,
gibt es eine Auflistung darüber, welche Leistungen die
Beihilfe alle ablehnt.Ich meine eine richtige Liste?
Vielen Dank im Voraus.
SU
Hallo SU,
ich kann jetzt nur für das niedersächsische Beihilferecht „sprechen“, aber ich denke mal, dass es in anderen Bundesländern nicht anders ist.
Einen Negativkatalog, den du meinst, gibt es nicht. Nicht mal für den internen Gebrauch, dass würde jeden Rahmen sprengen.
Da auch immer der Einzelfall entscheidet, kann es so eine Aufstellung auch nicht geben.
Hoffe dir geholfen zu haben.
Viele Grüße
M. Reichert
Nein. Eine solche Liste gibt es nicht. Wäre nie vollständig und nie abschließend.
Aber es gibt das Gegenstück: Eine „Liste“ von allem was erstattungsfähig ist - das Beihilfegesetz und die Beihilfeverordnung mit einigen Anhängen…
„Kein Handeln gegen das Gesetz, kein Handeln ohne Gesetz“.
Folglich: Was nicht geregelt ist wird abgelehnt!
Viele Grüße, Peter
Liebe/-r Experte/-in,
gibt es eine Auflistung darüber, welche Leistungen die
Beihilfe alle ablehnt.Ich meine eine richtige Liste?
Vielen Dank im Voraus.
SU
danke euch allen vielmals.
Liebe/-r Experte/-in,
gibt es eine Auflistung darüber, welche Leistungen die
Beihilfe alle ablehnt.Ich meine eine richtige Liste?
Vielen Dank im Voraus.
SU
Peter hat Recht, alles, was in der BhV (Beihilfeverordnung des Bundes)bzw. der entsprechenden Länder-VO- so es sie gibt - steht, wird erstattet - ALLES andere wird abgelehnt!
Diese „Positivliste“ ist im Internet abrufbar und daher vom Beamten kalkulierbar und bindede Vorschrift für ihn. Dies gilt insbesondere für Leistungen, für die vorherige Genehmigungen u. ä. gefordert werden - z.B. bei Kuren.
Gruß
Hartmut
danke hartmut, aber was ist abrufbar und wo. bei mir steht nur folgendes: „Positivliste“
danke
su
Liebe/-r Experte/-in,
gibt es eine Auflistung darüber, welche Leistungen die
Beihilfe alle ablehnt.Ich meine eine richtige Liste?
Vielen Dank im Voraus.
SUPeter hat Recht, alles, was in der BhV (Beihilfeverordnung des
Bundes)bzw. der entsprechenden Länder-VO- so es sie gibt -
steht, wird erstattet - ALLES andere wird abgelehnt!
Diese „Positivliste“ ist im Internet abrufbar und daher vom
Beamten kalkulierbar und bindede Vorschrift für ihn. Dies gilt
insbesondere für Leistungen, für die vorherige Genehmigungen
u. ä. gefordert werden - z.B. bei Kuren.
Gruß
Hartmut
danke hartmut, aber was ist abrufbar und wo. bei mir steht nur
folgendes: „Positivliste“
danke
su
Deinem Profil ist zu entnehmen, dass Du Beamtin bist bzw. eine Funktion für Beamte bekleidest. Damit ist Deine Frage sehr einfach zu beantworten: Schriftliche Anfrage an die zuständige Beihilfestelle (Festsetzungsstelle) für Beamte mit der Bitte um Benennung der exakten Bezeichnung der Festsetzungsgrundlagen und Benennung der Fundstelle. Die Feststzungsstelle ist von amtswegen und ohne Abfrage einer Begründung verpflichtet, dies dem anfragenden Beamten auf Anfrage mitzuteilen / zu benennen.
Damit ist gesichert, die exakten > aktuellen