Beim Abladen eines LKW mittels unserem Gabelstapler wurde ein fremdes KFZ beschädigt (durch den Gabelstapler)
Nach erfolgter Schadenmeldung bei unserer Betriebshaftpflichtversicherung erhielten wir eine Ablehnung mit der Begründung, dass dieser Schaden durch die Haftpflicht des LKW abzuwickeln ist!
???
Da haben die doch sicher was verwechselt/falsch gelesen. Ich würde nochmals anrufen und den Sachverhalt erklären.
Gruß Wolfgang
Tut mir leid,aber ich kein Fachmann für Versicherungsschäden.Soory
Hallo, da bin ich rechtlich überfragt, aber das wird stimmen, ist ja bei Sturmschaden genauso.
Gruß Rainer