Beim Abladen fremd KFZ beschädigt

Beim Abladen eines LKW mittels Firmeneigenen Gabelstapler wurde ein fremdes KFZ beschädigt (durch den Gabelstapler)
Nach erfolgter Schadenmeldung bei der Betriebshaftpflichtversicherung lehnte diese den Schaden ab mit der Begründung, dass dieser Schaden durch die Haftpflicht des LKW abzuwickeln ist!
???

Und die Frage ist ?

Kann man so sehen, muß man aber nicht.

Hallo,

hier kommt es wohl auf die abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung an.
Wenn solche Schäden nicht ergänzend eingeschlossen sind, ist die Auskunft richtig.
Be- und Entladeschäden sind immer über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert.

Gruß Merger

Die Versicherung sieht das rechtlich so, dass der Abladevorgang noch zur Benutzung des Fahrzeugs (hier also der LKW) hinzuzuzählen ist.

Wenn die Police der BHV nicht speziell Be- und Entladeschäden als Deckungserweiterung eingeschlossen hat, dann handelt sie durchaus rechtens und der Schaden muss über die Haftpflicht des LKWS abgewickelt werden (verbunden mit der unangenehmen Rückstufung sofern der Schaden nicht selbst bezahlt wird).

Viele Grüße aus Saarbrücken vom

Unabhängigen Versicherungsmakler
Claude Burgard
Gepr. Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)
http://www.versicherung-saarland.de

Die Versicherung sieht das rechtlich so, dass der
Abladevorgang noch zur Benutzung des Fahrzeugs (hier also der
LKW) hinzuzuzählen ist.

Aha!

Wenn die Police der BHV nicht speziell Be- und Entladeschäden
als Deckungserweiterung eingeschlossen hat, dann handelt sie
durchaus rechtens und der Schaden muss über die Haftpflicht
des LKWS abgewickelt werden (verbunden mit der unangenehmen
Rückstufung sofern der Schaden nicht selbst bezahlt wird).

Also der Schaden, der durch den Stapler am LKW verursacht wurde, muß über die Kfz.-Haftpflichtversicherung des Geschädigten abgewickelt werden?
Das ist mit neu. Kannst du mir dazu die passenden Bedingungen schicken? Danke im Voraus

Gruß Keki

Viele Grüße aus Saarbrücken vom

Unabhängigen Versicherungsmakler
Claude Burgard

Oh tacuisses…

Hi,

nicht der LKW von dem abgeladen wurde ist beschädigt, sondern ein anderes Fahrzeug was mit dem Ladevorgang nichts zu tun hatte…

Greetz

zahao

Nein, kann oder besser will ich nicht, denn ich bin kein Kakao für Dich.

Darüberhinaus heisst es „si tacuisses …“

Sprichworte nur benutzen, wenn sie sitzen.

Gruss

Hallo !

Analog dazu:
Wer trägt denn den Fremdschaden,wenn man auf Supermarktparkplatz mit dem Einkaufswagen ein anderes parkendes Auto beschädigt ?

Die eigene Kfz-Haftpflicht,nicht die Privathaftpflicht der den Einkaufswagen schiebenden Person.

mfG
duck313

Hallo,

Hallo !

Analog dazu:
Wer trägt denn den Fremdschaden,wenn man auf
Supermarktparkplatz mit dem Einkaufswagen ein anderes
parkendes Auto beschädigt ?

Die eigene Kfz-Haftpflicht,nicht die Privathaftpflicht der den
Einkaufswagen schiebenden Person.

Kommt drauf an -
auf jeden Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Allerdings gibt es diese Absicherung auch bei einigen Privathaftpflicht-Versicherungen.

mfG
duck313

Gruß Merger

Also der Schaden, der durch den Stapler am LKW verursacht
wurde, muß über die Kfz.-Haftpflichtversicherung des
Geschädigten abgewickelt werden?
Das ist mit neu. Kannst du mir dazu die passenden Bedingungen
schicken? Danke im Voraus

Gruß Keki

Erst jetzt fiel mir der dicke Fehler in Deiner Aussage auf: Die KH des LKWs ist ersatzpflichtig, nicht die des Geschädigten. Also von vorneherein schonmal völlig umsonst „rumgeblöckt“.

Merke: Nicht die KH des Geschädigten (wie soll sowas überhaupt funktionieren?) sondern des KH des LKWs muss dafür aufkommen.