mal angenommen, jemand hat vor einiger Zeit erheblichen Mist gebaut, und es ist bisher nicht ans Licht gekommen. Irgendwann wird derjenige durch einen Angehörigen, der selbst durch diese Angelegenheit erheblich zu Schaden kam, schriftlich zur Rede gestellt und um eine ausführliche Erklärung gebeten.
Der Verursacher des Schadens rennt zum Anwalt, beschuldigt den Geschädigten, er würde ihn durch Stalking belästigen und zudem in der Verwandtschaft für Unfrieden sorgen. Da es nicht stimmt (Es wurde lediglich ein Brief mit der Aufforderung, den Sachverhalt aus seiner Sicht zu erklären, an ihn gerichtet, Verwandte wurden gar nicht in die Angelegenheit einbezogen), hat der Anwalt den Sachverhalt scheinbar so geglaubt.
Der Anwalt schreibt den Geschädigten an und droht ihm mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 25000,- € für den Fall, dass er seinen Mandanten noch einmal anschreibt.
Der Geschädigte sieht darin einerseits die einmalige Gelegenheit, den Knoten platzen zu lassen, andererseits aber auch die Gefahr, aufgrund mangelhafter Beweislage selbst weitere Probleme zu bekommen.
Der Geschädigte überlegt nun, ob er sich selbst einen Anwalt nehmen sollte, um den Sachverhalt endgültig aufzuklären. Dazu würden Meldedaten von verschiedenen Personen benötigt, außerdem müsste ein zweiter Geschädigter gefunden werden. Sein Aufenthaltsort ist bisher nicht ausfindig gemacht worden.
Hat ein Anwalt da bessere Möglichkeiten als eine Privatperson?
Oder erscheint die Sache von vornherin aussichtslos, und man sollte es besser lassen?
Ich fasse zusammen: Ein Mensch schädigte irgendwann in der Vergangenheit einen Verwandten. Um wirklich Gravierendes ging es dabei nicht, denn andernfalls hätte sich der Geschädigte wohl sogleich gewehrt. Wegen dieser Geschichte auf Maschendrahtzaunniveau schreibt der peanutsmäßig Geschädigte einen Brief und der Empfänger rennt zum Advokaten.
Bis dahin entspricht die Story den weithin üblichen Gepflogenheiten. Und vermutlich geht es auch weiter, wie es eben abzulaufen pflegt: Schriftsätze, Behauptungen, mehr Schriftsätze, gegenteilige Behauptungen. Und natürlich Anwaltsrechnungen. Am Ende wurden Zeit, Geld und Nerven ans Bein gebunden. Ein Ordner voller Papier mit Aktenzeichen ist alles, was übrig bleibt. Für tausende unterbeschäftigter Anwälte ist es überlebenswichtig, dass es genug Leute gibt, die grundsätzlich außerstande sind, sich bei Streit gesprächsweise zu einigen. Von daher ist es für die Binnennachfrage wichtig, Geld im Umlauf zu halten und zu Anwälten zu tragen, um verwandtschaftlichen Streit zu schlichten.
Stelle folgende Frage und beantworte sie selbst: Ist ein Vermögensschaden entstanden, ist der Verursacher bekannt, ist ihm vorsätzlich schuldhaftes Verhalten nachzuweisen, ist alles gerichtsfest (also nicht mit Glauben, Behauptungen, sondern Schwarz auf Weiß) beweisbar und ist beim Verursacher überhaupt etwas zu holen, dann verfolge die Sache emotionslos, sofern die Trübung verwandtschaftlicher Verhältnisse bedeutungslos ist und sofern Zeitaufwand und Kostenrisiko in einem angemessenen Verhältnis zum erzielten Nutzen in Euro und Cent stehen.
zum besseren Verständnis: Es geht NICHT um einen Streit auf Maschendrahtzaun- Niveau.
Der Geschädigte hat den Verursacher angeschrieben, um die Angelegenheit mit ihm außergerichtlich zu klären. Der Gang des Schädigers zum Anwalt erfolgte anscheinend, um sich der Diskussion zu entziehen.
Es steht außer Frage, ob es sich lohnt, der Sache nachzugehen. Die Frage ist, ob ein Anwalt andere Möglichkeiten als eine Privatperson hat. So müssen Meldedaten einzelner Personen ermittelt werden, und ein zweiter Geschädigter muss gefunden werden. Sein Aufenthaltsort konnte durch den Geschädigten selbst nicht ermittelt werden.
So müssen Meldedaten einzelner Personen
ermittelt werden, und ein zweiter Geschädigter muss gefunden
werden. Sein Aufenthaltsort konnte durch den Geschädigten
selbst nicht ermittelt werden.
hi,
meldedaten kann der anwalt schnell vom melderegister beziehen. dazu muss er aber einen ansatzpunkt haben. der letzte wohnsitz der person X sollte bekannt sein, dann kann man (sofern X meldetreu ist) die an- um- abmeldungen auch nachvollziehen. dies natürlich nur für inländische umzugsbewegungen.
allerdings bleibt zu beachten: ist diese person X der einzige zeuge / beweismittel? wenn X schon abgetaucht ist, wird X dann für einen da sein um gegen den bösewicht auszusagen?
such dir einen anwalt, vor dem auftrag soll er dir allerdings eine aufstellung des prozessrisikos (ca. kosten gericht & anwalt bei vorliegendem gegenstandswert) machen, mit dem du dann entscheidest wie es weitergeht.
Die Frage ist, ob ein Anwalt andere Möglichkeiten als eine Privatperson hat.
nicht, was die
Meldedaten einzelner Personen
angeht, da kann der Anwalt nichts anderes tun als der Interessierte: Mit der letzten bekannten Adresse zum jeweiligen Einwohnermeldeamt, von da zum nächsten usw. usf. Kosten: 0,- bis etwa 15,- Euro, das legen die Ämter selbst fest.
da haben wir es einfach nur mit dem üblichen Theaterdonner und ganz normalen EInschüchterungsversuchen zu tun, die nun mal gerne außergerichtlich bemüht werden, um dem anderen einen gehörigen Schrecken einzujagen und ihn von der weiteren Verfolgung seiner Ansprüche abzubringen. Sich hiervon beeindrucken zu lassen, wenn klar ist, dass an der Geschichte nichts dran ist, wäre sicherlich falsch.
Wenn der Streitwert es lohnt (unter € 500,-- versuche ich Mandanten das Klagen üblicherweise auszureden), sollte man also mal das Geld für eine Erstberatung (so man nicht ohnehin rechtschutzversichert ist) in die Hand nehmen und zu einem Kollegen gehen und mit dem die Sache durchsprechen. Der wird dann recht schnell sagen können, ob man die Geschichte weiter verfolgen sollte, oder es besser bleiben lässt.
Was die Ermittlung von Adressen angeht, so ist dies ständiges anwaltliches Tagesgeschäft und erfolgt im Rahmen von EMA-Abfragen, die man aber auch als Privatperson stellen könnte. Allerdings spielen sich die Mitarbeiter der Meldeämter ggüber Privatpersonen gerne auf und schwafeln dummes Zeug zum Thema Datenschutz. Fakt ist, dass man bei berechtigtem Interesse Anspruch auf die Daten hat, und hierzu reicht es aus, „zivilrechtliche Ansprüche“ zu behaupten.
Gruß vom Wiz
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