ich habe mal eine rechtliche Frage zum Bruch von Ästen:
Wenn Teile vom Baum abbrechen, wer haftet da? Kann man die Regelungen zum Astbruch irgendwo nachlesen, um auf Nummer sicher zu gehen?
Hallo,
das ist ein komplexes Thema. Es gibt dazu kein passendes Gesetz, nur eine Fülle von (teils widersprüchlichen) Gerichtsurteilen. Grundsätzlich ist jeder für sein Eigentum verantwortlich: einem anderen darf dadurch kein Schaden entstehen. Das gilt auch für die Bäume auf dem eigenen Grundstück. Konkret bedeutet es: man sollte sich seine Bäume ab und zu mal ansehen - gibt es Löcher im Stamm, abgestorbene Äste, Baumpilze? Normalerweise braucht man dafür keine besonderen Fachkenntnisse. Wenn jedoch Auffälligkeiten da sind, muss u.U. ein Fachmann eingeschaltet werden. Mit modernen Methoden können z.B. auch Faulstellen innen im Stamm aufgespürt werden, allerdings ist so etwas nicht ganz billig.
Wieviel man machen muss, hängt auch vom Standort ab, ob der Baum jemanden oder eine Sache (Auto, Haus) beschädigen könnte. Die Pflichten des Eigentümers variieren je nach Standort, an Straßen und öffentlichen Kinderspielplätzen ist die Überprüfung häufiger nötig. Im Wald entfällt die Pflicht normalerweise bis auf wenige Ausnahmen.
Wenn ein Schaden (Baum umgefallen, Ast abgebrochen) unerwartet eintritt - das heißt er war nicht vorhersehbar - dann kann der Eigentümer nicht haftbar gemacht werden. Das passiert immer wieder mal nach Stürmen und bei Gewittern, so etwas kann auch einen gesunden Baum umhauen.
Manchmal gehen die Meinungen - auch bei Fachleuten - auseinander. Bäume sind Lebewesen und wie sie sich in Zukunft entwickeln, ist nicht immer hundertprozentig vorhersehbar. Es spielt auch eine Rolle, wie man den Wert des Baumes und das mögliche Risiko gewichtet. Daher liegen auch die bisherigen Gerichtsurteile zum Thema nicht alle auf einer Linie.
Soweit mein Kenntnisstand (bin allerdings keine Juristin, sondern Landschaftsplanerin).
Zum Schluss: es gibt unterschiedliche Regelungen zum Baumschutz, je nach Bundesland und Gemeinde. Bevor man einen Baum fällt oder stark einkürzt, ist es ratsam, sich bei der kommunalen Naturschutzbehörde schlau zu machen.
es gibt vom Gesetzgeber eine sogannte Verkehrsicherungspflicht, die besagt das z.b. auch Bäume kontrolliert werden müssen, ob z.b ein krank und deswegen brüchig ist.
Allerdings gibt es diverse Urteile in denen der Kläger abgewiesen wurde, weil der Beklagte entweder dieser Pflicht nachgekommen ist oder durch ein Gutachten belegt wurde das der entsprechende Ast nicht krank war und es nicht vorauszusehen war das dieser bricht.
Hallo,
falls der Baum, von dem die Äste brechen Dir gehört oder auf Deinem Grund steht, unterliegst Du der Verkehrssicherungspflicht, sprich, Du hast dafür zu sorgen, dass niemand durch Dein Eigentum Schaden erleidet. Das ist ähnlich wie beim Schneeräumen auf dem Gehweg vor Deinem Grundstück. Verkehrssicherungspflicht ist allgemein geregelt im BGB
Gruß
Hans
Wenn Teile vom Baum abbrechen, wer haftet da? Kann man die
Regelungen zum Astbruch irgendwo nachlesen, um auf Nummer sicher zu gehen?
Ich bedanke mich für eure Gedanken dazu!
Hallo,
die Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten, ist man seiner Vorsorgepflicht in ausreichendem Maße nachgekommen, haften man nicht. Grundsätzlich haftet der Gartenbesitzer. Bei Mieter kann es sein, dass der Vermieter diese Vorsorgepflicht auf den Mieter abwälzt
Steht der Baum auf Deinen Grundstück hast Du die Pflicht der Kontrolle auf morsche Äste.Entsteht dadurch ein Schaden daß Du das unterlassen hast und ein morscher Ast hat den Schaden verursacht bist Du Regresspflichtig.Wenn Du einen Anwalt fragen möchtest so kannst Du für wenig Geld bei www.123recht.net Dir professionellen Rat holen.
Wie ja auch schon andere erwähnt haben, hat grundsätzlich der Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht, der Rest hängt dann von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab…
Hallo Dieckmann10,
na ich glaube nicht das hier alles nur Juristen sind
Grundsätzlich haftet der Besitzer des Baumes! Denn dier/diese ist für die „verkehrs“-sicherheit des Gewächs zuständig. Will heissen, das der/die Besitzer/in dafür zu sorgen hat, dass keine Äste abknicken oder gar runterfallen können, welche Schaden anrichten. Wobei man unterscheiden muß, wodurch der Ast abgebrochen ist. Durch Wetter (Sturm,Schneemassenlast,etc…), durch Alterschwäche, durch Erkrankung des Baumes, … Nicht immer kann man die Besitzer/in persönlich Verantwortlich machen, wie z.B. bei höhere Gewalt (Unwetter…).
Es gibt kein „Baumschadens“-Gesetz oder ähnliches was sich direkt auf Bäume bezieht. Das BGB regelt im ‚groben‘ die Schadensverschuldung-/Verantwortung. Desweiteren sind unter ‚Flurschaden‘ etliche Urteile in den Internetseiten der div. Gerichte Urteile zu finden.