nehmen wir mal an, dass beim Auspacken eines großen Pakets das darin befindliche Teil, z. B. ein All-in-One-Drucker, aus dem Styropor rutscht, auf den Boden fällt und kaputt ist. Klar ganz schön dusselig, aber so ein Ding ist ja auch ganz schön schwer und unhandlich, vermute ich
Die Nachfrage beim Hersteller ergibt, dass es so was wie „DOA“ (Defective on Arrival) gibt und innerhalb eines Monats nach Kauf der Austausch über den Händler abzuwickeln ist. Was aber, wenn der Kauf über das Internet abgewickelt wurde und der Händler auf entsprechende Emails nicht reagiert?
Weiß jemand ob dieses „DOA“ Kulanz ist oder könnte der Kunde doch rechtliche Ansprüche auf Ersatz stellen?
Die Nachfrage beim Hersteller ergibt, dass es so was wie „DOA“
(Defective on Arrival) gibt und innerhalb eines Monats nach
Kauf der Austausch über den Händler abzuwickeln ist. Was aber,
wenn der Kauf über das Internet abgewickelt wurde und der
Händler auf entsprechende Emails nicht reagiert?
Wenn ein Internet-Versand nicht auf eMails reagiert, was liegt dann näher, als dort mal anzurufen? Durch die Impressumspflicht wird eine Rufnummer ja verfügbar sein, auch das Telefonbuch.de kann vielleicht helfen.
Weiß jemand ob dieses „DOA“ Kulanz ist oder könnte der Kunde
doch rechtliche Ansprüche auf Ersatz stellen?
DOA ist nicht Kulanz, aber was dort passiert ist, ist kein DOA, das ist eigenes Ungeschick und damit PP = Persönliches Pech. Das als DOA zu verkaufen wäre also Betrug, nehme ich an. Außerdem gilt DOA i.d.R. nur für Schäden, die auch sonst unter die Herstellergarantie fallen würden.
Bei offensichtlichen Transportschäden greift DOA normalerweise nicht, da wäre dann die Transportversicherung gefragt, allerdings kann diese vermutlich eine ordnungsgemäße Verpackung nachweisen, außerdem wurde ja auch nicht beim Lieferanten ein Transportschaden angezeigt.
DOA zieht also nicht, Transportschaden auch nicht. Man könnte es also wirklich nur auf der Kulanzschiene versuchen, vielleicht ist der Händler fähig und willens, das irgendwie hinzudrehen.