Beim Auspacken kaputt gemacht :(

Hallo Forum,

nehmen wir mal an, dass beim Auspacken eines großen Pakets das darin befindliche Teil, z. B. ein All-in-One-Drucker, aus dem Styropor rutscht, auf den Boden fällt und kaputt ist. Klar ganz schön dusselig, aber so ein Ding ist ja auch ganz schön schwer und unhandlich, vermute ich :wink:

Die Nachfrage beim Hersteller ergibt, dass es so was wie „DOA“ (Defective on Arrival) gibt und innerhalb eines Monats nach Kauf der Austausch über den Händler abzuwickeln ist. Was aber, wenn der Kauf über das Internet abgewickelt wurde und der Händler auf entsprechende Emails nicht reagiert?

Weiß jemand ob dieses „DOA“ Kulanz ist oder könnte der Kunde doch rechtliche Ansprüche auf Ersatz stellen?

Gruß Reni

Hallo!

Also soferne die Verpackung an sich nicht mangelhaft war, ist es einmal grundsäztlich das eigene Pech, wenn einem die Sache hinunterfällt.

Man kann also entweder nur auf Kulanz hoffen oder es gibt irgendwo eine andere vertragliche Vereinbarung.

Gruß
Tom

Hallo,

Die Nachfrage beim Hersteller ergibt, dass es so was wie „DOA“
(Defective on Arrival) gibt und innerhalb eines Monats nach
Kauf der Austausch über den Händler abzuwickeln ist. Was aber,
wenn der Kauf über das Internet abgewickelt wurde und der
Händler auf entsprechende Emails nicht reagiert?

Wenn ein Internet-Versand nicht auf eMails reagiert, was liegt dann näher, als dort mal anzurufen? Durch die Impressumspflicht wird eine Rufnummer ja verfügbar sein, auch das Telefonbuch.de kann vielleicht helfen.

Weiß jemand ob dieses „DOA“ Kulanz ist oder könnte der Kunde
doch rechtliche Ansprüche auf Ersatz stellen?

DOA ist nicht Kulanz, aber was dort passiert ist, ist kein DOA, das ist eigenes Ungeschick und damit PP = Persönliches Pech. Das als DOA zu verkaufen wäre also Betrug, nehme ich an. Außerdem gilt DOA i.d.R. nur für Schäden, die auch sonst unter die Herstellergarantie fallen würden.

Bei offensichtlichen Transportschäden greift DOA normalerweise nicht, da wäre dann die Transportversicherung gefragt, allerdings kann diese vermutlich eine ordnungsgemäße Verpackung nachweisen, außerdem wurde ja auch nicht beim Lieferanten ein Transportschaden angezeigt.

DOA zieht also nicht, Transportschaden auch nicht. Man könnte es also wirklich nur auf der Kulanzschiene versuchen, vielleicht ist der Händler fähig und willens, das irgendwie hinzudrehen.

Gruß,

Malte, kein Anwalt, aber manchmal Händler :smile:

Moien!

Naja, man fragt sich nur warum bei solchen Artikeln jeder Rücksicht auf die Verpackung nimmt?? Einfach Karton zerreissen und gut is…

Bernd

Naja, man fragt sich nur warum bei solchen Artikeln jeder
Rücksicht auf die Verpackung nimmt

Vmtl. wegen der häufig gebrauchten Klausel:
„Umtausch nur in der Originalverpackung möglich.“ … oder so ähnlich

Gruß
R.

Naja, man fragt sich nur warum bei solchen Artikeln jeder
Rücksicht auf die Verpackung nimmt

Vmtl. wegen der häufig gebrauchten Klausel:
„Umtausch nur in der Originalverpackung möglich.“ … oder so
ähnlich

Wobei dies nur den Umtausch auf Kulanz betrifft. Ansprüche wegen Sachmängel verliert man dadurch nicht!

Gruß Stefan