Ich bin aus der Parklücke rausgefahren mit blinker und ohne das jemand auf der Fahrbahn war. Ich war schon 2/2 draußen da krachte es gewaltig. Ich wurde 3 autos vorgeschleudert. Der gegnerische Fahrer kam aus der Seitenstraße hinter mir, viel zu schnell, und wie sich danach herausstellte mit 1,3 Promille.
Polizei war vor Ort. Wenn man den Schaden an meinem Auto sieht ist deutlich erkennbar dass ich nicht gestriffen wurde (also nicht gerade losgefahren bin) sondern dass sie komplett in meine Fahrertür geknallt ist.
Dies ereignete sich am Nachmittag und sie hatte ein Kind am Vordersitz dabei.
Jeder warnt mich von einer Teilschuld und ich hätte das nie glauben können, da es definitiv niemals zu diesem Unfall gekommen wäre wenn der Gegner nicht zu schnell und betrunken gefahren wäre.
Ich finde im Internet keine passenden Gerichtsverhandlungen, kann mir hier jemand helfen wie solche Gerichtsverhandlungen ausgegangen sind?
Überflüssig
Hallo, es wurde nicht gefragt „was kann ich machen?“ oder „wer kann mir helfen?“, sondern ganz allgemein, ob jemand entsprechende Gerichtsurteile kennt. Wo also ist das Problem?
Jeder warnt mich von einer Teilschuld und ich hätte das nie
glauben können, da es definitiv niemals zu diesem Unfall
gekommen wäre wenn der Gegner nicht zu schnell und betrunken
gefahren wäre.
Eine Teilschuld bekommt man immer dann zugesprochen wenn man selbst etwas falsch gemacht hat. In diesem Fall war speziell §10 StVO zu beachten:
_ Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen._
Der Schilderung nach kann ich kein Fehlverhalten feststellen, also kann man hier auch nicht von Teilschuld ausgehen.
Die Forderung bei der gegnerischen Versicherung geltend machen, nur wenn die sich Quer stellen sollten muss man einen Anwalt bemühen.
Hallo, es wurde nicht gefragt „was kann ich machen?“ oder „wer
kann mir helfen?“
Ach so, und ich meine gelesen zu haben „Ich finde im Internet keine passenden Gerichtsverhandlungen, kann mir hier jemand helfen“
sondern ganz allgemein, ob jemand
entsprechende Gerichtsurteile kennt. Wo also ist das Problem?
Das Problem ist, dass eben nicht allgemein gefragt wurde, sondern speziell nach den einem konkreten Privatproblem „entsprechenden Gerichtsurteilen“ (deine Formulierung).
Als schleuer Mensch lässt man die Abwicklung von Schadenersatzansprüchen, auch gegenüber einer gegnerischen KfZ-Versicherung, durch einen Rechtsanwalt erledigen.
Zumal die gegnerische Versicherung den RA ohnehin bezahlt.
aber nur dann, wenn sie ihren eigenen VN auch zu 100% in der Haftung sieht. Ansonsten bleibt man auf Kosten hängen, sofern man nicht ohnehin rechtsschutzversichert ist.
Und genau deshalb sollte, und zwar so früh wie möglich, ein
Fachanwalt herbeigezogen werden!
Nein, das ist Unsinn!
Warum sollte man denn in einem Stadium in dem nicht bekannt ist wie die Versicherung handeln wird und ob es überhaupt zu Schwierigkeiten kommt einen Anwalt konsultieren? Der kostet dann in jedem Fall erst einmal Geld - auch wenn es nur die Selbstbeteiligung der RS ist.
Wenn mein Auto stottert kaufe ich mir doch auch nicht auf Verdacht mal eben eine neue Benzinpumpe, weil ich den Gedanken habe das dies die Ursache ist…
Und genau deshalb sollte, und zwar so früh wie möglich, ein
Fachanwalt herbeigezogen werden!
Nein, das ist Unsinn!
Sehr ich nicht so!
Warum sollte man denn in einem Stadium in dem nicht bekannt
ist wie die Versicherung handeln wird und ob es überhaupt zu
Schwierigkeiten kommt einen Anwalt konsultieren? Der kostet
dann in jedem Fall erst einmal Geld - auch wenn es nur die
Selbstbeteiligung der RS ist.
In solch einem Fall, wenn der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss stand
sollte man auf jeden Fall einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Wenn mein Auto stottert kaufe ich mir doch auch nicht auf
Verdacht mal eben eine neue Benzinpumpe, weil ich den Gedanken
habe das dies die Ursache ist…
Und was hat dies jetzt mit diesem Schadensfall zu tun ???
Wir sind doch hier nicht im Plauderbrett !
In solch einem Fall, wenn der Unfallverursacher unter
Alkoholeinfluss stand
sollte man auf jeden Fall einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Die Begründung dafür bleibst Du aber auch schuldig.
Was kann denn ein Anwalt zu diesem Zeitpunkt tun außer sich in den Fall einzulesen und gute Ratschläge in alle möglichen Richtungen zu geben?
Wenn mein Auto stottert kaufe ich mir doch auch nicht auf
Verdacht mal eben eine neue Benzinpumpe, weil ich den Gedanken
habe das dies die Ursache ist…
Und was hat dies jetzt mit diesem Schadensfall zu tun ???
Wir sind doch hier nicht im Plauderbrett !
Dann lass doch diese Bemerkung bitte dorthin verschieben.
In solch einem Fall, wenn der Unfallverursacher unter
Alkoholeinfluss stand
sollte man auf jeden Fall einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Die Begründung dafür bleibst Du aber auch schuldig.
Was kann denn ein Anwalt zu diesem Zeitpunkt tun außer sich in
den Fall einzulesen und gute Ratschläge in alle möglichen
Richtungen zu geben?
Ach ja, Du hast also keinen blassen Schimmer was ein Rechtsanwalt in solch einem Fall alles tun kann ?
Wenn mein Auto stottert kaufe ich mir doch auch nicht auf
Verdacht mal eben eine neue Benzinpumpe, weil ich den Gedanken
habe das dies die Ursache ist…
Und was hat dies jetzt mit diesem Schadensfall zu tun ???
Wir sind doch hier nicht im Plauderbrett !
Dann lass doch diese Bemerkung bitte dorthin verschieben.