Beim Auto ummelden: Rabatt umjonglieren?

Hallo,

ich habe ein gebrauchtes, schon abgemeldetes Auto gekauft und möchte es aus seinem jetzigen fremden Landkreis in unseren überführen und dort anmelden. Vertrag ist unterschrieben, Geld überweisen, Brief/Schein/TÜV/AU habe ich schon. So weit, so gut, trotzdem ist der Fall ein bisschen komplizierter (oder auch nicht, aber ich weiß nicht wie ich es anstellen muss :slight_smile: ).

Status quo: Wir haben zwei Autos, ein altes (angemeldet auf meine Frau mit SF9), und ein uraltes (angemeldet auf mich mit SF5). Das Alte wollen wir weiterbenutzen, das uralte mit SF5 möchte ich nächste Woche loswerden/verkaufen. Beide sind bisher bei HUK24 versichert, ERGO hat bessere Angebote und ich würde deswegen gerne mit dem alten und dem neuen Fahrzeug dorthin wechseln.

Ziel 1: Den neuen hierher bekommen und anmelden
Ziel 2: Von HUK zu ERGO wechseln
Ziel 3: Den Uralten selber abmelden, um in keine Haftungsrisiken zu laufen, wenn der Käufer desselben Blödsinn anstellen sollte.
Ziel 3: Da der neue Gebrauchte versicherungstechnisch teurer ist als der alte, soll bei der Aktion nach Möglichkeit der Rabatt SF9 vom alten auf den neuen gehen und der alte mit dem SF5 des uralten weiterlaufen.
Ziel 4: Möglichst nur einmal auf die Zulassungsstelle latschen müssen :-).
Ziel 5: Falls möglich eine Ummeldung des alten von meiner Frau auf mich vermeiden (da sonst ja ein Halter mehr zu Buche steht. Ist bei einem 8 Jahre alten Auto aber vielleicht nicht mehr relevant).
Ziel 6: Alte Kennzeichen weiterverwenden, falls möglich.

Möglichkeiten, die mir durch den Kopf gegangen sind:
I)
**- Ich melde den uralten ab und im selben Zug den neuen als Ersatz an. Hierbei kann ich die Versicherung problemlos unter Mitnahme des SF5 wechseln, korrekt? Auch das Kennzeichen kann ich weiterverwenden (kostet evtl. nochmal Wunschkennzeichen-Gebühren)?

  • Wie kriege ich dann aber den SF9 vom alten zum neuen (egal ob meine Frau oder ich Halter von einem oder beiden Fahrzeug bleiben oder zu einem anderen wechseln; das wäre uns egal)?**

II)
**- Den neuen als Ersatz für den alten meiner Frau anmelden. Sie kann die Versicherung problemlos unter Beibehaltung ihres SF9 wechseln, korrekt? Oder klappt das nur bei einem Halterwechsel des alten von ihr zu mir, weil sonst die alte Versicherung kein Sonderkündigungsrecht anerkennt, wenn das alte weiter auf meine Frau laufen würde?

  • Kann ich meinen SF5 des uralten ohne Halterwechsel auf den alten übertragen (so dass dann meine Frau Halter des neuen und des alten wäre)? Sogar mit Versicherungswechsel von HUK zu Ergo? Oder müssen wir den Halterwechsel durchführen und ich habe dann einen Fahrzeugwechsel von uralt zu alt, wobei ich problemlos die Versicherung unter Beibehaltung meines SF5 wechseln kann?**

III) Jemand hat ein bessere Idee, auf die ich dank Denkblockade und nachtschlafener Zeit gerade nicht komme? Ist es überhaupt möglich alle Ziele zu erfüllen?

Noch allgemein: Ich brauche auf keinen Fall Überführungskennzeichen, sondern kann mit alten Kennzeichen, Brief und Schein zur Zulassungsstelle schlappen, dort den neuen anmelden, zum Verkäufer fahren, Schilder ans neue schrauben und nach Hause fahren, korrekt?

hi

nur kurz

  1. du kannst doch eh JETZT die Versicherungsgesellschaft problemlos wechseln, ganz ohne Sonderkündigungsrecht, weil das zum Jahreswechsel möglich ist

  2. Alte Kennzeichen kannst du dann behalten, wenn weder du, noch dein Auto in einen anderen Landkreis zieh(s)t

  3. zum Anmelden des neuen Autos brauchst du das alte Kennzeichen (oder Abmeldebescheinigung) , Schein, Brief (bzw. Zulassung I und II oder wie die jetzt heißen) , eVB Nummer der neuen Versicherung, gültigen TÜV Bericht, unterschriebene Lastschriftvereinbarung und ggf. eine Vollmacht deiner Frau (und ihren Perso) für den Fall, dass die Kiste auf sie angemeldet werden soll … das Auto brauchst du nicht zum Anmelden

Hallo,

die Regelung ist seit 2015 aufgehoben.
Also kannst Du mit dem „alten“ Nummernschild das KFZ bundesweit anmelden und benötigst kein neues Kennzeichen.

Ro

wenn ich mit meinem Auto umziehe stimmt das …

bei Neuanmeldungen gilt das nicht mehr, wenn ich in einem anderen Landkreis wohne als das gekaufte Auto und dann auch noch ggf. dias Kennzeichen von einem aufs andere übertragen möchte.

Ich musste im März mein seit einigen Jahren über zwei Fahrzeuge weitergegebenes und dann in einen anderen Landkreis umgezogenes Kennzeichen jetzt auch hergeben, weil ich mir ein neues Auto aus einem anderen Landkreis gekauft hatte und das nicht mehr das Kennzeichen des Stadtkreises (mit 3 Ziffern am Ende) haben durfte, sondern das des gleichnamigen Landkreises (mit 4 Ziffern hinten dran)

Extra nochmal in den Stadtkreis zurückzuziehen, mich umzumelden, um dann das alte Kennzeichen behalten zu dürfen, war mir dann auch zu aufwändig …

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@Hexerl:

Du hast Recht!
Das Nummernschild (KFZ-Kennzeichen) zu behalten, geht nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Asche auf mein Haupt.

Typisch Deutschland: Da vereinfacht man ein Gesetz/eine Regelung, dann aber nur halbherzig…

Ro

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Ohne Sonderkündigungsrecht, geht die neue Zulassung dann aber erst ab 1. Januar, korrekt?
Abmeldebscheinigung benötigt man laut der Seite hier übrigens nicht, dafür einen Eigentümernachweis (Kaufvertrag nehme ich an).

Idee:

  • Erst Ummeldung neues Fahrzeug auf altes (altes ist dann vorübergehend nicht zugelassen).
  • Dann nach Verkauf des uralten Ummeldung altes auf uraltes, das damit abgemeldet sein müsste.

Rabatte würden dann auch passen, aber ich muss zwei mal zur Zulassungsstelle. Müsste so gehen, oder?