Hallo Experten,
nehmen wir folgenden Fall an. Ein Existenzgründer erhält 3.000 Euro von der ARGE als Darlehen, um sich ein Auto kaufen zu können, damit er seine selbstständige Tätigkeit aufnehmen kann.
Der Existenzgründer kauft sich nun Freitags für 2.550 Euro ein Auto (Diesel) von einem Privatverkäufer. Es wurde ein Standardkaufvertrag vom TÜV benutzt, auf dem folgendes steht:
Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind – wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft.
Garantiezusagen des Verkäufers:
Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist und in der Zeit, in der es sein Eigentum war und – soweit ihm
bekannt – auch früher, nicht gewerblich genutzt wurde,
- unfallfrei war
- keine sonstige erhebliche Beschädigung erlitt
Das Fahrzeug wird nun Freitagsabends abgestellt. Am Montag setzt sich der Käufer ins Auto, um zur Arbeit und später zum Straßenverkehrsamt zu fahren und der Wagen springt nicht an. Der ADAC wird zur Pannenhilfe gerufen. Da der ADAC den Wagen auch nicht zum anspringen bewegen kann, muss der Wagen in eine Werkstatt abgeschleppt werden. ADAC und Werkstatt sind nun der Meinung, dass es an den Glühkerzen liege. Soweit so gut. Inzwischen ist Donnerstag, die Glühkerzen sind am Motorblock fest gebrannt und die Werkstatt traut sich nicht die Glühkerzen selbst heraus zu drehen, weil sie befürchtet, dass dadurch der Motor beschädigt werden könnte. Also wurde der Wagen zu einer Spezialwerkstatt zur Motoraufbereitung verbracht. Diese teilt nun mit, die Glühkerzen ebenfalls nicht auf normalem Wege ausbauen zu können und dass der Zylinderkopf ausgebaut werden müsse. Diese Reparatur würde um die 1.400,- Euro kosten. Hinzu kämen bisher angefallene Kosten in Höhe von 250,- Euro und dann noch die Glühkerzen und der Einbau von etwa 370 Euro also 2.020 Euro. Wie gesagt Kaufpreis war 2.550 Euro.
Der Käufer fragt sich nun natürlich folgendes:
1.) Soweit dem Käufer bekannt ist, kann der Verkäufer beim Privatverkauf die Sachmängelhaftung ausschließen, wenn er ALLE Mängel offenlegt. Meiner Meinung nach ist dies nicht geschehen.
2.) Der Käufer fragt sich nun, ob er die Möglichkeit hat, vom Kaufvertrag zurück zu treten, da eine erhebliche Beschädigung verschwiegen wurde.
Abschließend noch zur Info: Der Wagen hat 390.000 km gelaufen, da es sich aber um einen Mercedes Diesel handelt (die bekanntermaßen als Taxis bis zu 1 Mio. Kilometer verkraften) ist der Käufer davon ausgegangen, dass die hohe Kilometerleistung kein Problem sei.
Ich freue mich über Eure Meinungen.
Viele Grüße
Andreas